Seit wenigen Tagen nimmt Amazon unter dem Stichwort “Preisparität” auf seinen Marktplätzen Einfluss auf die Preisgestaltung der Händler. Eine Umfrage des Shopping-Portals Hitmeister unter seinen Händlern zu diesem Thema zeigt: Die Händler sind verärgert, einige ziehen bereits erste Konsequenzen.
Was Amazon mit Preisparität erreichen möchte, lesen Sie hier.
UPDATE: Einstweilige Verfügung gegen Amazon und Kartellamtsprüfung
Seid Wochenbeginn gilt auf den Marktplätzen von Amazon die Preisparität. Eine Regelung, die Amazon zur Not auch gegen den Willen seiner Händler durchsetzen will.
Was ist mit Preisparität gemeint?
Laut der aktuellen Infoseite für Amazon-Händler müssen der Artikelpreis und der Netto-Gesamtpreis für alle Artikel, die ein Verkäufer auf Amazon.de anbietet, im Vergleich zu anderen nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen dieses Verkäufers, grundsätzlich gleich günstig oder günstiger sein müsse. Zu den nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen zählt auch der eigene Online Shop eines Verkäufers.
Das bedeutet: Ein Händler vertreibt seine Produkte über Amazon und in einen eigenen Online-Shop. Nach der neuen Regelung muss der Preis für den selben Artikel bei Amazon nun mindestens genau so günstig sein, wie im eigenen Shop. Selbst dann, wenn der Händler auf Grund seiner betriebswirtschaftlichen Kalkulationen bei Amazon einen höheren Preis verlangen müsste.
Auch in Sachen Services, muss ein Online-Händler Gleichheit zwischen seinem Amazon-Shop und anderen nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen herstellen.
Wir erwarten außerdem, dass die nicht preisbezogenen Bedingungen, die Sie bei Amazon.de bieten (z.B. Kundenservice, Rückgabe- und Erstattungsrichtlinien) mindestens genauso kundenfreundlich sind wie die kundenfreundlichsten Bedingungen, die Sie oder mit Ihnen verbundene Unternehmen auf nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen bieten.
Mediantis beantragt einstweilige Verfügung
Wie die Finacial Times Deutschland exklusiv berichtet, hat der Buchhändler Mediantis AG eine einstweilige Verfügung gegen Amazon eingereicht. Damit steigt der Druck auf Amazon. Auch das Bundeskartellamt hat prüfe ein Verfahren gegen Amazons Vorstoß in die freie Preissetzung einzugreifen. Der US-Händler missbrauche seine Marktmacht, ist in der Wirtschaftswoche zu lesen.
Hauptsache der Preis stimmt
Amazon begründet diesen Schritt damit, dass der Kunde seine Kaufentscheidung vor allem vom Preis abhängig mache.
Wir glauben, dass der Preis für Kunden eines der wichtigsten Entscheidungskriterien beim Kauf ist. Kunden vertrauen auch darauf, dass die Preise und anderen Bedingungen auf Amazon.de im Vergleich zu anderen Einkaufsmöglichkeiten genauso gut (oder besser) sind. Wir glauben, dass dieses Vertrauen zu mehr Kunden und mehr Umsatz führt, und so den Wert von Amazon.de Marketplace auch für Sie als Verkäufer erhöht.
Obwohl die Änderungen bereits am 31. März 2010 in Kraft treten werden, wird den Händlern noch eine Schonfrist bis zum 1. Mai 2010 eingeräumt, um die notwendigen Änderungen für die Preisparität umzusetzen. Geschehe dies nicht, behalte sich Amazon einen Ausschluss des unwilligen Verkäufers vom Amazon Marketplace vor.
Händler sind sauer
Eine spontane Umfrage unter den gewerblichen Verkäufern der Einkaufsplattform Hitmeister.de – ein Konkurrent von Amazon Marketplace – offenbart Empörung. 45 Prozent der gut 100 antwortenden Verkäufer entschlossen, einen Teil oder sogar alle Angebote auf Amazon Marketplace zu löschen. Weitere 30 Prozent werden nichts an Ihren Preisen ändern.
Michael Jung vom e-commerce-blog.de ist aber skeptisch, ob sich Amazon mit seiner Paritäts-Politik bei den Händlern wird durchsetzen können.
Vor diesem Hintergrund und auch aufgrund der Unklarheit der rechtlichen Lage, bleibt abzuwarten, inwieweit die Vorgabe zur Preisparität von Amazon tatsächlich von den Verkäufern umgesetzt wird.
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Pressemeldung des ZVAB
Seit dem 31. März fordert einer der führenden Internethändler von seinen Marketplace-Anbietern die Einhaltung einer sogenannten “Preisparität”: Händler, die ihre Produkte im dortigen Marketplace anbieten, dürfen diese Produkte an anderer Stelle im Internet nicht günstiger offerieren. Das ZVAB, das Zentrale Verzeichnis Antiquarischer Bücher, hat nun beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen diese Forderung nach Preisparität erwirkt.
Die Festsetzung des Preises eines Produkts liegt in den Händen des jeweiligen Verkäufers – sollte man meinen. Genau dies wird den Marketplace-Anbietern des Internethändlers jedoch untersagt. Wer dort Artikel anbietet, darf den gleichen Artikel beispielsweise auf seiner eigenen Homepage nicht günstiger offerieren, obwohl beim Verkauf im eigenen Online-Shop im Gegensatz zum Verkauf über den Marketplace keine Vermittlungsgebühren entstehen. Dementsprechend groß ist die Entrüstung bei den betroffenen Händlern.
Die Einführung der Preisparität tangiert auch das ZVAB: Viele der Antiquare, die ihre Bücher auf ZVAB.com verkaufen, sind auch Marketplace-Anbieter. Nun müssen sie ihre Preise anpassen und dafür sorgen, dass der Gesamtpreis eines Buches inklusive Versandkosten auf ZVAB.com nicht unter dem Preis im Marketplace liegt. Das ZVAB sieht hier einen massiven Eingriff in die Rechte der Händler, gegen den es auf dem Rechtsweg vorgeht:
“Die Preisparität stellt im Grunde eine Buchpreisbindung für den Gebrauchtbuchmarkt dar, jedoch nicht zugunsten der Kunden und der Vielfalt, sondern zu Bedingungen, die von einem marktbeherrschenden Konzern diktiert werden. Als Plattform für antiquarische, vergriffene und gebrauchte Bücher halten wir solche restriktiven Vorschriften für wettbewerbswidrig und lehnen diese ab. Es ist skandalös, dass ein Unternehmen regulierend in das freie Spiel von Angebot und Nachfrage eingreifen möchte und dies als Dienst am Kunden verkauft, während es gleichzeitig selbst durch hohe Provisionen die Preise nach oben treibt”, meint Thorsten Wufka, Leiter des Mitgliederservices des ZVAB.
Das Landgericht München hat dem Antrag des ZVAB auf eine einstweilige Verfügung gegen die Forderung nach Preisparität stattgegeben (Az 37 0 7636/10) und untersagt dieses Preisdiktat. In der Preisparitäts-Klausel sieht das Gericht eine wettbewerbsbeschränkende Meistbegünstigungsklausel, die gemäß § 1GWB unzulässig ist.
Gegen die einstweilige Verfügung können Rechtsmittel eingelegt werden. Das ZVAB erwartet in den kommenden Monaten eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung zum Sachverhalt und hofft auf eine Entscheidung, um Klarheit und Sicherheit für die Mitgliedsantiquariate des ZVAB zu erlangen. Außerdem ist davon auszugehen, dass sich nach diesem Schritt auch Vertreter anderer betroffener Produktbereiche (Elektronik, DVD, Musik, Games etc.) gerichtlich mit der Preisparität auseinandersetzen werden.Das ZVAB – Unternehmensprofil
Das ZVAB – Zentrales Verzeichnis Antiquarischer Bücher – ist weltweit das größte Online-Antiquariat für antiquarische, vergriffene und gebrauchte Titel in deutscher Sprache. Über 4.100 professionelle Antiquariate aus 27 Ländern bieten auf ZVAB.com rund 30 Millionen Bücher in vielen Sprachen sowie Noten, Grafiken, Autographen, Postkarten und Schallplatten zum Kauf an.
Pressekontakt:
ZVAB – Zentrales Verzeichnis Antiquarischer Bücher
Angelika Zippl
Hauptstraße 2
D-82327 Tutzing
Tel.: +49-(0)8158-90788-21
Fax: +49-(0)8158-90788-16
angelika.zippl@zvab.com
www.zvab.com
Und täglich grüßt das Murmeltier… Warum sollte es bei Amazon anders sein als seinerzeit bei ebay? Jede Verkausfplattform verfolgt ausschließlich seine ureigenen Interessen. Es geht um kostenlosen Kontent und einen Deppen der die Arbeit macht. Das Schicksal der Händler spielt keine Rolle. Ebay hat es vorgemacht und uns vor Jahren schon dazu bewogen, uns deswegen von allen Plattformen schrittweise zurückzuziehen.
Die ständige Gängellei, das juristische Risiko, der Zwang zur Abtretung aller Verwertungsrechte an Bildern und Texten (siehe gerade aktuell Facebook), der unverhältnismäßig hohe Arbeitsaufwand und die geringen Margen stehen in keinem Verhältnis zu dem Nutzen für einen Händler. Dieser Unsinn wird nur noch von Preissuchmaschinen getoppt. Der Billigste Anbieter geht als erster zum Amtsgericht.
Man liest überall nur Amazon Marketplace. Sind jetzt nur die Marketplace Händler oder auch die Seller Central Händler davon betroffen?
@Andreas Becker: Auf der Infoseite bei Amazon zu diesem Thema ist von Amazon Marketplace die Rede.
Es ist immer das gleiche Spiel: Ein erfolgreiches Unternehmen kann den Hals nicht voll genug kriegen und erfindet neue Regeln, um noch mehr und mehr an die Kohle zu kommen. Dabei wird ganz vergessen, dass ALLE zufrieden sein müssen, um erfolgreich zu sein: Das eigene Unternehmen, die Kunden und auch die Händler. Nur noch an sich und die Kunden zu denken – das geht schief und wird sich rächen. Das Ganze hat Ebay sehr schön vorgemacht.
Der einzige Sinn dieser neuen Regel ist der, dass Amazon nicht einfach nur als Werbeplattform für den eigenen Online Shop oder für Ebay herhalten will, wo die Kunden es oft billiger bekommen. Amazon will diese Verkäufe bei sich verbuchen – mit Provision. Ob der Händler dann überhaupt noch Chancen hat, seine Artikel zu verkaufen, ist dabei uninteressant. Hauptsache, Amazon verkauft mehr und erhöht den Gewinn.
Eine heikle Sache: Das Ganze kann schnell nach hinten losgehen. Manchmal ist es besser, den Erfolg zu genießen … und die Finger wegzulassen von neuen Regeln.
Amazon ist in sein ‘Kingdom’ König, genau wie Google.
Ich bin gespannt ob die Amazon-Marketplace Verkäufer folgen oder wirklich rebellieren gegen Amazon. Entweder man geht mit den König oder verlasst sein Land. Frage ist was der König macht mit ein Land ohne Volk?
Sind Preisabsprachen in Deutschland nicht untersagt? Da AMAZON nicht nur als Plattform sondern auch als Wettbewerber auftritt, ist das eine bodenlose Frechheit. Dazu kommt auch noch das die Kommunikation nach Geschäftsabschluss zwischen Verkäufer und Käufer, gespeichert, gelesen und manipuliert wird. Das Impressum wird verändert und die Emailadresse des Verkäufers gelöscht. Anhänge wie AGB und Widerrufsbelehrung werden nicht weitergeleitet. Aus meiner Sicht ist das Verhalten nicht tragbar. Sie sollten vieleicht mal an der Angebotsdarstellung arbeiten. Dann würden Sie merken das nicht nur der Preis eine Rolle spielt.
Amazon wird auch dieses wie alle anderen irgend wie durch bekommen und die Händler im schlimmsten Fall vertreiben..
Bestenfalls wird Amazon den Händler dazu bringen, das Amazon nach außen hin anstatt der Händler auftuachen…
Sollte es dazu kommen, das diese Preispolitik kommt, werden wir die Konsequenzen ziehen und von dort gehen….
Völlig geistig gestört diese Menschen…!!! Ich kann das im Grund nicht glauben. Wie kann man sich einen langfrstig aufgebauten Vertriebskanal mit Margen zwischen 7-30% durchschnittlich, derart rasch kaputt machen. Die Folgen können extrem hart für Amazon sein. Genau die Produktvielfalt ist es, die Amazon die Kunden und den Umsatz bringt und zu dem gemacht hat was es gerade ist. Ein fataler Schritt meiner Meinung nach und absolut dumm. Wir werden in Kürze ca. 100000 Artikel entfernen von Amazon und hoffen dass dies jeder so macht. Ich wette die werden uns Wochen später anbetteln wieder zu listen in globalen Rundschreiben. Wenn die Produktvielfalt und somit der Wettbewerb & Vergleich fehlt, wird Amazon in kürzester Zeit massive Umsatzeinbrüche hinnehmen müssen. Deren ganzes System ist darauf aufgebaut.
Seller Central bietet umfangreichere Gestaltungsmöglichkeiten, auch die Rechtsicherheit ist höher gegenüber Marketplace. Falls dies bei Celler Central und Marketplace gilt, wäre es unfassbar. Dies gilt noch im Detail abzuklären. Hat jemand genauere Infos dazu (sichere Informationen)? Bedingt durch die geringere Rechtsicherheit vermute ich auch die Entscheidung Amazons nur für Marketplace und NICHT für Seller Central Händler.
Da Amazon immer solche Aenderungen mit viel TamTam per Email und im SellerCentral ankuendigt und ich diesmal davon nur aus der Presse erfahre, gilt die Preisparitaet nur fuer Marketplace und nicht fuer SellerCentral.
Sollte es spaeter auch fuer SC kommen, werden wir nur noch die Artikel listen die preislich gleich sind zwischen Shop und SC.
z.B. wegen Preisvorgaben der Hersteller
Wir haben einfach alle Angebote Offline gesetzt und fertig. Ich habe mich selbstständig gemacht um nicht noch einen Befehlshaber über mir zu haben der mir vorschreibt wie ich zu arbeiten oder kalkulieren zu habe. Bye Bye war eine schöne Zeit auf Amazon aber alles hat ein Ende. außer die Wurst hat 2 😉
Gute Idee von anka24 !
Ich werde mein Angebot auch zum 1.5. offline setzen. Oder das Ganze einfach ignorieren ?!
Die Mediantis AG ist kein Buchhändler, sondern betreibt eine Plattform, das ZVAB.
Ich habe zwar als Händler mit Amazon, Ebay und Konsorten nichts am Hut, aber ist das nich ein ähnliches Vorgehen wie beim Kontaktlinsenhersteller Ciba Vision, der deswegen zu einer Millionenstrafe verurteilt wurde? Falls ja, dann dürfte Amazon schlechte Karten haben:
http://www.anwalt24.de/fachartikel/bundeskartellamt-verhaengt-bussgeld-in-millionenhoehe-gegen-kontaktlinsenhersteller-ciba-vision
sollte diesser “spaß” auch auf seller central eingeführt werden, ist dies der letzte tag bei amazon für mich, es sei denn, amazon verzichtet auf seine provision
@Jens Falk. Danke für den Hinweis.
Allerdings sieht sich das ZVAB selbst als Händler: “Das ZVAB – Zentrales Verzeichnis Antiquarischer Bücher ist weltweit der größte Buchversand im Internet für deutschsprachige antiquarische Bücher. ” Quelle: http://www.zvab.com/buchversand/
Da bleibt doch nur eins: Den Verkauf über Amazon einstellen!
Selbiges habe ich schon vor über einem Jahr bei eBay gemacht!
Ich lasse mir […] bestimmt nicht vorschreiben,
wie und wo ich meine Geschäfte mache und was ich daran verdiene!
(Anmerkung: von der Redaktion gekürzt)
Wir haben lange Zeit sehr große Umsätze über Amazon gemacht. Wenn man aber mal genau kalkuliert, macht es, bei den sehr geringen Margen in unserer Branche kaum Sinn, auf diesem Marktplatz überhaupt noch vertreten zu sein.
Seit einem Jahr sind wir von Amazon weg, hatten kurzfristig etwas weniger Umsatz, was sich aber schnell wieder ausgeglichen hat, denn mit der Summe an Verkaufsprovionen die wir dort gezahlt hatten, kann man viel Sinnvoller in eigene Werbung und Kundenbindung investieren, als in das Unternehmen Amazon.
Mit solchen Meldungen bestätigt sich, dass die Entscheidung, dort wegzugehen, richtig war.
nicht zu vernachlässigen, das die Widerrufsrate bei Amazon (versierte Versandhandelskunden) 3mal so hoch ist, wie im eigenen Shop, was letztendlich irgendwo einkalkuliert werden muss.
Wir haben uns erst kürzlich immer mehr von Ebay distanziert, wegen eben dieser Politik der “Kundenhofierung” auf Kosten des Waren Anbieters und zu Gunsten des Plattformbetreibers. Ebay verlangt Versandkosten Freiheit, -Amazon sahnt bei Versandkosten noch mit ab…die Liste ähnlicher Zwänge ist lang.
Bei dieser Gelegenheit aber mal deutlich erwähnt…unsere Zugriffe im eigenen Shop steigen und fallen nicht mit unserer Präsens bei Amazon sondern sind nachweislich ein Resultat unserer eigenen werbewirksamen Aktivitäten im Netz. Letzteres haben wir durch Unterbrechung eben dieser Aktivitäten für kleinere Zeiträume ertestet. Dabei haben wir deutlich erkannt, das im Gegenteil, auch die Amazonverkäufe von unseren Aktivitäten mit profitiert.
Hallo,
weiß eigentlich jemand, ob es endlich ein Urteil dazu gibt? Für Bücher hat Amazon die Preisparität ja aus den Bedingungen rausgenommen. Wie sieht es für die restlichen Produkte aus?