Will man die Preise für ein Produkt im Shop erhöhen, darf man dies erst machen, wenn die entsprechende Änderung auch in der Preissuchmaschine angezeigt wird, entschied der BGH am 11.03.2010. Dies sei dem Händler zuzumuten, denn der Verbraucher erwarte eine “höchstmögliche Aktualität”.
Lesen Sie hier mehr über das aktuelle BGH-Urteil.
Wie hier bereits angekündigt, äußerte sich der BGH am 11.03.2010, Az: I ZR 123/08 zu der Frage, ob Unterschiede zwischen Angaben in einer Preissuchmaschine und den tatsächlichen Preisen im Shop wettbewerbswidrig sind.
Preiserhöhung nicht abgebildet
In dem zu Grunde liegenden Fall erhöhte der Shopbetreiber den Preis für eine Espressomaschine von 550 Euro auf 587 Euro. In einer Preissuchmaschine, in welcher der Händler gelistet war, blieb der Preis jedoch noch 20 Stunden auf dem alten, niedrigeren Niveau. Der beklagte Händler meldete die Preisänderung sogar an die Preissuchmaschine, diese zeigte den aktuellen Preis aber erst zeitlich verzögert an.
Darin sah ein Mitbewerber eine Wettbewerbsverletzung. Das LG Berlin wies die Klage in erster Instanz ab. Das Kammergericht jedoch folgte dem Kläger.
Revision beim BGH
Der BGH wies die Revision gegen das Urteil des Kammergerichts zurück und entschied:
“Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität.
Zwar sind Verbraucher heute mit den Besonderheiten des Internets und damit auch mit dessen technischen Grenzen weitgehend vertraut. Sie gehen aber davon aus, dass die in einer Preissuchmaschine angebotenen Waren zu dem dort angegebenen Preis erworben werden können, und rechnen nicht damit, dass die dort angegebenen Preise aufgrund von Preiserhöhungen, die in der Suchmaschine noch nicht berücksichtigt sind, bereits überholt sind.
Die Irreführung der Verbraucher wird auch durch den Hinweis “Alle Angaben ohne Gewähr!” in der Fußzeile der Preisvergleichsliste nicht verhindert. Durch einen Klick auf diesen Hinweis öffnet sich ein Fenster mit einem weiteren Text, aus dem sich ergibt, dass “eine Aktualisierung in Echtzeit … aus technischen Gründen nicht möglich [ist], so dass es im Einzelfall insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit bzw. der Lieferzeit von Produkten zu Abweichungen kommen kann.”
Der Senat bejahte auch die wettbewerbsrechtliche Relevanz einer solchen Irreführung.
“Den Händlern ist es – so der BGH – zuzumuten, die Preise für Produkte, für die sie in einer Preissuchmaschine werben, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird.”
Quelle: Pressemitteilung 56/2010 des BGH
Kritik an der Entscheidung
Leider lässt der BGH eine Frage von enormer praktischer Relevanz offen: Wie soll der Shopbetreiber diese “zumutbare” Pflicht erfüllen, wenn er in mehreren Preissuchmaschinen gelistet ist, die sich zu unterschiedlichen Zeiten aktualisieren? Der Händler hat keinen Einfluss darauf, wann die Daten in den Preisvergleichslisten aktualisiert werden.
Außerdem weiß der durchschnittliche Verbraucher, dass es zu kurzzeitigen Unterschieden zwischen Preissuchmaschine und Shop kommen kann, weil kein ständiger Live-Abgleich stattfindet. Der Verbraucher ist auch nicht in einem Online-Shop gefangen, wenn er einen solchen Unterschied feststellt. Es bedarf vielmehr nur eines einzigen Klicks und schon verlässt er den Shop wieder oder gelangt zurück zur Suchmaschine und schaut dann im nächsten Shop nach. (mr)
Bei aller berechtigten Kritik an dem Urteil. Es ist in sich schlüssig und ich frage mich natürlich, wie der BGH hier hätte anders entscheiden sollen ohne dass hier einem Mißbrauchspotenzial die Tür zu öffnen. Jetzt sind halt eben die Preissuchmaschinen-Betreiber gefordert über Sofort-Scans die notwendigen technischen Gegebenheiten bereitzustellen.
Eins bezweifel ich aber: Der “durchschnittliche Verbraucher” weiss eben NICHT, “dass es zu kurzzeitigen Unterschieden zwischen Preissuchmaschine und Shop kommen kann, weil kein ständiger Live-Abgleich stattfindet.” Wer das behauptet der überschätzt den “durchschnittlichen Verbraucher”. Das ist schon ein sehr spezielles Wissen. Woher sollte ein “durchschnittlicher Verbraucher” an dieses Wissen kommen?
Das weiss der durchschnittliche Online-Shop-Besitzer, aber nicht Lieschen Müller, die im Internet nur auf Shopping-Tour geht.
Ja, die Begründung, soweit man sie der PM entnehmen kann, ist in sich schlüssig. Aber die sehr einseitige Beurteilung der Zumutbarkeit schießt für mich über das Ziel hinaus.
Ich kann auch einem Verbraucher zumuten, dass er sich nicht zum Kauf gezwungen sieht, wenn die Preise (für eine kurze Zeit) unterschiedlich sind.
Bis die Suchmaschinenbetreiber dies umgesetzt haben, hat der BGH in erster Linie die Abmahntür geöffnet. Die bekannten Abmahner werden die Vordrucke sicher schon in der Schublade haben…
Der BGH hat die die Frage, wie kann der Shop diese Information in der Preissuchmaschine verfügbar machen, nicht nur vernachlässigt – er scheint sich auch nicht mit den aktuellen Prozesse in der Kommunikation zwischen Shopsystemen und dem Index eines Preisvergleichs beschäftigt zu haben.
Die Zeit war wohl auch mit knapp 4 Jahren wohl auch zu kurz für die deutsche Justiz hier ein ausreichendes Verständnis aufzubauen. Abhilfe werden hier wohl erst Richter schaffen können, die aus jüngeren Generationen kommen.
Operativ ist die einzig – wenn auch sehr schwer umsetzbare Lösung – eine Realtimeabfrage. Diese können viele kleine Shops (und auch größere) nicht leisten. Auch für die Produktsuchen ist es technisch extrem schwer einen Suchindex inkl. Verarbeitung von Daten in Echtzeit zur Verfügung zu stellen. Das schafft nicht einmal Google.
Offen bleibt, welcher Händler hier die Dummheit begangen hat und schlafende Hunde wecken wollte. Am Ende betrifft ihn die technische (Nicht) Umsetzbarkeit des BGH Urteil ebenfalls!?
@rätze
Wer definiert denn “nur für kurze Zeit”? Wie würde denn in der Praxis so eine Beurteilung aussehen? Die Grenze zwischen eindeutigem Mißbrauch und einem technisch-zeitlichem Leck wäre fließend. Von daher ist die Null-Tolleranz-Linie vom BGH nachvollziebar.
@shoppingzweinull
Welche jüngeren Richter sollen denn das BGH-Urteil revidieren? Etwa die vom jüngsten Gericht?
Es sind wie bereits gesagt jetzt die Preisportalbetreiber gefordert, die technischen Voraussetzungen für Sofort-Scans zu schaffen. Das ist technisch alles heute über API-Schnittstellen möglich. Ansonsten darf man halt bis auf weiteres nicht mehr in Preissuchmaschinen listen. Und wenn es einem nicht gefällt, dass es der Wettbewerber macht, kann man dies jetzt mit effektiven Mitteln unterbinden.
Obwohl, die Recherche nach Preisunterschieden in Praxis doch schon sehr mühsam und Zeitaufwändig sein dürfte. Da gehört dann schon eine gehörige Portion Ehrgeiz mit dabei.
Zu viele Prozesse greifen hier ineinander, als dass man die Anforderung von Real-Time-Preisen in Preissuchen für Shop-Betreiber wie Suchmaschinen sinnvoll und wirtschaftlich lösen kann.
Viele Betreiber haben nicht immer einen Einfluss auf die eigenen Export-Zyklen. Das gilt ebenso für die Import-Zyklen in Preissuchen, wobei sich diese technisch gesehen ohne weiteres anpassen lassen. Eine Beschränkung stellen aber die Datei-Größen mancher Händler dar, dazu Prüfmechanismen, die durchlaufen werden müssen und nicht zuletzt die Caches. Am Ende nämlich gar der Browser-Cache des Kunden selbst.
Das stimmt ja so nicht. Preisroboter.de bietet z.B. einen kostenpflichtigen Sofortscan an, der mit einem nur ganz kurzem Zeitleck tadellos funktioniert.
Technisch möglich ist das – wenn man nur will…
Ich habe absolut kein Verständnis für dieses Urteil, auch wenn es schlüssig ist. Auf jeden Fall ist es absolut praxisfremd. Und für wie unmündig und dumm hält der BGH denn seine Bürger? Er kann doch frei entscheiden, ob er bei dem angesurften Shop auf “Kaufen” drückt oder nicht.
Der BGH hat doch damit den Tod der Preissuchmaschinen beschlossen. Wie soll denn bitteschön eine (technische) Lösung aussehen, die diesem (wirklich unsinnigen) Urteil gerecht wird?
Da bleibt einem rechtschaffenem Shop-Betreiber nur noch die Möglichkeit, seine Listung bei Preissuchmaschinen einzustellen (oder keine Preisänderungen mehr zu machen).
Wenn man die Sache weiterspinnt ergeben sich doch gleich noch weitere Fragen:
1. Was ist denn, wenn der Artikel in der Zwischenzeit ausverkauft ist? Werde ich dann verdonnert, weil ich mit Ware geworben habe, die ich gar nicht habe?
2. Wie sieht es aus, wenn ein Aritkel günstiger wird? Das ist dann sicher kein Problem.
Sorry… Ich muss mich momentan tierisch darüber aufregen!
Man wird das in der Praxis ersteinmal nur dadurch lösen können, das man die Preise zu mitternächtlicher Stunde ändert, die Dateien bei Preissuchmaschinen hochlädt, die einen Sofortscan ermöglichen und dann einen Sofortsan macht. All das in der Hoffnung, dass der böse Abmahnanwalt das verpennt.
@shopbetreiber
Ich kann ja die Aufregung und die praktischen Probleme verstehen. Nur was bitteschön hätte der BGH denn anders entscheiden können.
Man stelle sich doch demnächst nur den Hype um das neue Ipad vor. Wer an der Tag der Einführung die Nase in den Preissuchmaschinen vorne hat – und sei es nur für ein paar Stunden – der dürfte das Geschäft seines Lebens machen.
An die Spitze von Preissuchmaschinen kommt man nicht durch die Angabe der UVP, sondern in dem man den günstigsten Preis hat. Das sind halt dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet. Und man soll auch nicht meinen, dass die “mündigen Verbraucher” dann gerade nicht bei diesem Händer einkaufen, der in der Preissuchmaschine mit einem 15 % günstigeren Preis als die Konkurrenz (die zum UVP anbieten) geworben hat – aber im Shop dann feststellen, dass doch der UVP zu zahlen ist.
Technisch auch ohne Realtime-Scan für Preissuchmaschinen und Shops kein Problem, wenn in den Links, die aus der Preissuchmaschine in den Online-Shop führen der angezeigte Preis gleich (verschlüsselt) mit übergeben wird und der Online-Shop den Artikel dann auch zu dem Preis verkauft. Dann hat der Shopbetreiber auch ein Interesse daran, nur die Preissuchmaschinen zu nutzen, die Preisänderungen möglichst schnell verarbeiten, da er andererseits solange noch zum alten Preis verkauft.
Natürlich muß das Shopsystem die Übergabe des Preises aus der Suchmaschine unterstützen, aber dies ist nun keine besonders hohe technische Hürde.
Hallo, leider weiß ich nicht wie ich es lösen soll?
Die geänderten Daten werden vom Shop automatisch ins google-base übertragen und nicht umgekehrt. Bis die Daten/Preise im google-base aktualisiert werden, können 2 Tage vergehen. Muß man die Preise vorher manuell im google-base ändern und warten bis sie richtig eingestellt werden? Und erst dann wieder alles im Shop ändern? Das kann doch nicht möglich sein!! In Deutschland ist es ganz schlimm. Jeder Richter entscheidet etwas Anderes und andauernd muß man wegen Abmahnungen auf der Hut sein. Es wundert mich nicht, dass immer mehr Firmen ins Ausland gehen. Wenn ich etwas kaufe, dann schaue ich mir zuerst den Shop an, ob es eine seriöse Firma ist und dann den Preis. Und wenn es mir nicht paßt, suche ich einen anderen Shop. Es gibt ja für alles massig Auswahl. Ich habe echt die Schnautze voll. Ständig die täglichen Abmahn-Nachrichten. Die Juristen werden auf Kosten von kleinen Shopbetreibern immer reicher , den große Firmen haben Ihre Anwälte.
Ich kann mich der Kritik an dem Urteil nur anschließen. Es ist absolut praxisfremd. Wie hier alle wissen, werden die Preise in Preisvergleichen erst mit Verzögerung geändert. Technisch ist das derzeit auch nicht anders lösbar.
Ich möchte hier auch mal eine Lanze für den Verbraucher brechen und ihn ein wenig vor dem Menschenbild des Bundesgerichtshofs in Schutz nehmen. Ich weiß, dass ich vermutlich etwas übertreibe, aber ich gehe bei meinem Standpunkt sogar so weit, dass ich behaupte, dass der durchschnittliche Verbraucher (auch heutzutage) in der Lage ist Text und Zahlen (z.B. Preise) zu lesen und wahrzunehmen. Der Preis wird im Online Shop angezeigt und im Verlauf des Bestellprozesses mehrfach wiederholt. Wenn der Verbraucher bestellt, weiß er ganz genau zu welchem Preis. Falls bei diesem Preis Abweichungen von Preisen in Preisvergleichen auftreten, ist es auch dem Verbraucher möglich, diese Unterschiede zu erkennen.
Ich bin mehr und mehr der Überzeugung, dass die Gerichte in Deutschland (hier im Speziellen der Bundesgerichtshof) zunehmend von einem absolut verblödeten Verbraucher ausgehen, der gegen die bösen abzockenden Händler geschützt werden muss. Dies mag im Einzelfall richtig sein, aber das ist sicherlich nicht die Regel. Nach dem Motto: Früher gab es intelligente aufgeklärte Menschen, heute gibt es Verbraucher… Ich finde es schon sehr anmaßend, welches Menschenbild der BGH hier an den Tag legt.
@Warning
Sie mögen Recht haben, dass es aufwendig ist, entsprechende Unterschiede in den Preisangaben zu finden. Aber die üblichen Abmahner und ihre Anwälte mit zu viel Zeit werden sich von dem Aufwand nicht abschrecken lassen.
Der Vorschlag mit Preisanpassungen zu “mitternächtlicher Stunde” ist ebenfalls keine sichere Lösung. Verpasst der Händler den Zyklus der Suchmaschine um nur eine Sekunde, ist der Preis falsch.
@Dirk
Wie oben im Beitrag geschrieben sehe ich das ähnlich. Ich bin oft genug selbst Kunde von Online-Shops. Und wenn ich Preis X in der Suchmaschine angezeigt bekomme, aber X + 5 Euro im Shop zahlen soll, dann geh ich zum nächsten Shop. Und dies traue ich jedem anderen Verbraucher auch zu.
Wahrscheinlich werden jetzt aber bei den ganzen Preissuchmaschinen die Klickkosten massiv in die Höhe schnellen, weil die ganzen ja ach so bösen Abmahnanwälte jetzt stundenlang sich durch die Angebote klicken werden um mögliche Differenzen festzustellen.
Man muss dem ganzen auch noch etwas anderes Positives abgewinnen:
Wenn die Preissuchmaschinen jetzt gezwungen werden Preis praktisch in Realtime zu aktualisieren, dann kann man diese Funktion auch ganz gezielt nutzen, Sonderangebote kurzfristig an den Markt zu bringen. Was nützt denn der schönste Sonderpreis, wenn die Preissuchmaschinen dies nicht mitbekommen, weil sie die übermittelten Dateien nur alle drei Tage oder noch länger scannen?
Es ist nahezu unmöglich die Preise immer aktuell zu halten, vor allem gibt es Preissuchmaschinen wie Preisvergleich.org, die einfach Produkte irgendwelcher Shops listen, ohne dass man sich dort überhaupt angemeldet hat. Seit Wochen bitte ich schon um Löschung unserer Daten aus diversen Preisvergleichsdiensten aber die reagieren einfach nicht. Jetzt haben wir das Thema komplett abehakt und listen unsere Produkte nur noch in unserem Shop, was SUMA technisch auch besser ist bzgl. duplicate content.
Das ist ja noch ein Sonderproblem, aber ich denke dass Richter schon unterscheiden können ob die Portale selber über Spider und Robots sich den Content generiren oder ob der Shop-Betreiber aktiv über CSV o.ä. die Daten hochlädt.
Sonsterproblem ist aber sicherlich diese elm@r-Geschichte. Die würde ich auf jeden Fall stoppen…
@warning
Mit “jüngeren” Richtern meine ich Menschen, die mit digitalen Medien aufgewachsen sind und sich nicht ihre eMails von ihrer Sekretärin ausdrucken lassen.
Zum Thema API und Aktualität. Klar ist das damit so gut wie zeitgleich möglich Daten zu ziehen. Aber welcher Händler hat eine API? Doch meist nur die Größeren oder Shops mit neueren Geschäftsmodellen. Aus der beruflichen Praxis kann ich sagen, dass wir meist von .csv Exports reden. Und selbst das ist für viele auch schon ein Problem mind. 24h Updates zu realisieren.
Ein weiteres Problem ist der Index der Suche. Selbst wenn die Daten realtime da sind vom Shop… es dauert manchmal eben, bis alle Daten verarbeitet sind. Wir reden ja bei den großen PSMs von ein paar Millionen Daten zeitgleich.
Das Urteil ist – so sehr ich den Schutz des Verbrauchers verstehen kann – total weltfremd und absolut unsinnig in seiner operativen Umsetzungsmöglichkeit. Sorry, aber da bremst sich Deutschland mal wieder selbst aus.
Wie geht man mit dem Urteil nun in der Praxis um, wenn man 1000 Produkte bei 10 Preissuchmaschinen gelistet hat? Eine Preiserhöhung im Shop darf man ja erst dann durchführen, wenn sämtliche Preissuchmaschinen die Preise angepasst haben. Was aber ist, wenn bei einer nichts vorwärts geht (z.B. aus techmischem Grunde)? Bleibt dann der Preis unten? Wer haftet, der Shop-Betreiber oder der Preissuchmaschinen-Betreiber? Selbst wenn Preissuchmaschinen ab sofort garantieren würden, dass die Preise real-time angepasst werden, wer haftet bei einer technischen Störung? Liebe BGH-Richter, euer Urteil hilft nicht dem Verbraucher, sondern lediglich den Abmahn-Anwälten.
Ich frage mich, wie groß die Auswirkung für den klagenden Shop ist, wenn er auf Platz 2 steht. Nutzer von Preisvergleichen dürften in der Regel so preissensibel sein, dass sie eine Kaffeemaschine nicht kaufen, wenn sie im Shop plötzlich 37 Euro teurer ist. Die gehen doch schwups zurück zum Preisvergleich und nehmen den nächsten Shop.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein solcher Nutzer aus Bequemlichkeit im erstbesten Shop bleibt und dort dann zugreift. Es sei denn, der Shop auf Platz 2 ist weniger vertrauenswürdig als der auf Platz 1. 😉
Die technische Seite: Ich habe nicht allzu viel Ahnung davon, aber könnte man das nicht so bauen, dass der Shopbetreiber die neuen Preise bei sich einstellt aber mit dem Vermerk, dass sie erstmal noch nicht online erscheinen. Dann gehen diese Daten raus an den Preisvergleich. Wenn sie da angekommen sind, meldet das der Preisvergleich zurück an den Shop und dessen neue Preise gehen dann auch endlich in seinem Shop online. Rein logisch müsste das gehen, rein technisch vielleicht auch, vom Aufwand her … hach … 😉
Was wäre denn, wenn die Preisvergleiche in Zukunft nicht mehr den Preis, sondern das Angebot in den Mittelpunkt stellen und die Shops z.B. nicht mehr nach Preis, sondern nach Kundenbewertung sortieren. So könnte sich niemand mehr durch einen falschen Preis nach oben mogeln und ein falscher Preis hätte dann nicht die Relevanz…?
Was ist denn z.B. mit einer normalen Suchmaschine, die sich nicht Preisvergleich nennt. Dort ist der Shop ja auch gecacht und es wird womöglich im Snippet ein alter, falscher Preis angezeigt….?
Die Intention des Urteils ist ja vollkommen richtig (und gerecht), aber wie soll die Umsetzung aussehen?
Ein Preisvergleich kann natürlich auch mittels Scraping stattfinden, die die Angaben auslesen die zu einer bestimmten Zeit auf der Website publiziert wurden. Wann ist hier aber Vergleichbarkeit gewährleistet? Bei einem sekündlichen, minütlichen, täglichen Abgleich? Der Verbraucher kann ja auch zehn verschiedene Konkurrenten-Angebote vergleichen, in dem er die Angebote manuell öffnet und vergleicht. Wenn der Aktualisierungszyklus einer der Webseiten nicht “sofort” ist, bzw. andere Preise gelten als die die publiziert sind, ist das natürlich auch wettbewerbswidrig.
Momentan sehe ich nur eine Lösung: Shopbetreiber müssen jeden Preis, den sie an eine Preissuchmaschine kommunizieren, mit einem “Gültig-ab”-Datum versehen. Jedes Produkt muss potentiell mehrere Preisangaben mit verschiedenen Gültigkeits-Zeiträumen haben können. Die Suchmaschinen müssen dann dafür Sorge tragen, dass zu jedem Zeitpunkt der jeweils gültige Preis angezeigt wird.
Das umzusetzen, wäre sicherlich keine Kleinigkeit…
@shoppingzweinull
Vielleicht wissen ja gerade die jüngeren Richter um die Möglichkeiten, die es gibt auch Preise in Preissuchmaschinen realtime upzudaten? Das es technisch möglich ist, beweist Preisroboter.de (aber da rede ich mir jetzt den Mund fuselig). Auch Preisroboter.de arbeitet nicht mit API, sondern mit antiquierten TXT-Dateien, trotzdem ist eine Aktualisierung mittels Sofortscan möglich, wo die Daten innerhalb von wenigen Minuten aktuell sind. Ich habe es jetzt 3mal bei meinem Shop gemacht – die Daten waren innerhalb von max. 4 Minuten aktualisiert.
Also hört doch jetzt bitte auf das Märchen von der technischen Unmöglichkeit weiterzuerzählen. Es ist technisch unter vertretbaren Aufwand möglich.
Und nochmal um das von der anderen Seite zu betrachten: Wie hätte der BGH denn andersrum entscheiden können?
Wir sind uns alle einig, dass ein Shopbetreiber der vorsätzlich mit zu niedrigen Preisen in Preissuchmaschinen (PSM) listet, sich unlauter verhält. Eine Manipulation ist für unlautere Shopbetreiber auch kein Problem, er muss halt nur in den CSV-Dateien immer den niedrigeren Preis eingeben – schon steht er in den PSM immer schön oben. Und es ist natürlich ein Vorteil, wenn ich in einer gut frequentieren PSM oben stehe. Darüber brauchen wir uns doch wohl nicht ernsthaft unterhalten. Nicht jeder Verbraucher wird sich vom Shop empört abwenden und beim Wettbewerber kaufen, nur weil die Preise nicht deckungsgleich sind. Diese Vorstellung ist nun wirklich naiv. Wenn es so wäre, dann dürfte bei mir keiner mehr einkaufen, weil ich durchgängig höhere Preise habe wie der Wettbewerb, aber auch durchgängig bessere Positionen in den Sumas (nicht PSM, da mache ich eh nur mit Preisroboter.de).
Doch zurück zum Anfang… – Wie soll man denn bitteschön gegen einen unlauteren Shopbetreiber vorgehen können, der bewußt und über einen langen Zeitraum von z.B. 1 Woche, mit niedrigeren Preisen in PSM operiert. Wo soll man denn die Grenze ziehen, ab der es unlauter wird – eine Woche, drei Tage, 24 Stunden, drei Stunden? Selbst wenn 3 Stunden tolerabel wären, gibt es Situationen (Einführung eine Hypeproduktes wie z.B. Ipad), wo ihm diese 3 Stunden einen ganz erheblichen Vorteil verschaffen können. Von diesem Standpunkt aus konnten die BGH-Richter nur ein Null-Toleranz-Urteil fällen. Alles andere hätte in der Praxis erhebliche Problem bereitet. Wäre natürlich insbesondere für die PSM-Betreiber eine bequeme Lösung gewesen, aber jetzt sind diese gefordert den Shopbetreibern über Sofortscans die Möglichkeit einer sofortigen Aktualisierung zu liefern.
Es wird hier immer vom Status Quo diskutiert, dass die meisten PSM max. einmal pro Tag aktualisieren. Dieser Status Quo wird als Gottgegeben hingenommen. Dieser Status Quo ist aber nicht deshalb da, weil es technisch unmöglich ist, sondern weil es technisch etwas aufwändiger ist. Natürlich müssen die PSM jetzt in Serverkapazität investieren, wahrscheinlich ist das auch das Ende von konstenlosen Listings gegen Backlink o.ä.. – aber es wird weitergehen. Da das BGH-Urteil nun wesentlich in die Geschäftsgrundlage der PSM eingreift, werden diese jetzt sehr schnell auch Mittel und Wege schaffen (über API oder Sofort-Scans), damit deren Kunden (die Shopbetreiber) wieder risikolos die PSM nutzen können.
Das Urteil dürfte auf jeden Fall der Tod für alle Affiliate-Programme, die mit Produktdaten arbeiten. Das kann sich m.E. kein Shopbetreiber mehr erlauben hier seinen Affiliates Produktdaten incl. Preise als CSV-Daten zur Verfügung stellen. Hier habe ich es nun wirklich nicht mehr selber in der Hand, wann und ob der Affiliate die Datei hochlädt und aktualisiert.
@Warning
Sie sagen es doch selbst: Es hat trotz API 4 Minuten gedauert, bis der Preis aktuell war. Das sind nach dem BGH-Urteil 4 Minuten zu viel. Wenn ich Ihren Beitrag richtig verstehe, haben Sie im Shop den Preis erhöht, bevor dieser höhere Preis in der PSM angezeigt wurde. Genau das sieht der BGH aber als wettbewerbswidrig an.
Natürlich stimme ich auch dem BGH im Grundsatz zu. Sie vergessen aber eins: Der Beklagte hatte der PSM die Preisänderung mitgeilt.
Die PSM sind jetzt in dringendem Zugzwang, das ist klar. Aber bis die Vorgaben umgesetzt sind, haben Händler ein massives Problem. Vielleicht haben auch die PSM dieses Problem, weil sich vielleicht alle Händler aus diesen zurückziehen, da es evtl. nicht möglich ist, wettbewerbsrechtskonform diese PSM zu nutzen.
Sie haben natürlich recht – streng genommen sind die 4 Minuten zu viel. Aber ich möchte den Abmahnanwalt sehen, der diese Differenz innerhalb dieser kurzen Zeit findet und dann noch gleichzeitig rechtsicher dokumentiert.
Da kann selbst ich dann nur sagen: RESPEKT – volle Punktzahl – der hat seine Gebühren verdient.
Wenn man dann sonst keine abmahntechnischen Probleme mehr in seinem Shop hat – also mit den 4-Minuten-Risiko kann ich gut leben…
Und zu dem “Der Beklagte hatte der PSM die Preisänderung mitgeteilt”
Man stelle sich einen unlauteren Shopbetreiber vor. Der weiss ganz genau, dass die PSM alle 3 Tage die CSV neu lädt (so ist es z.B. bei Preisroboter Standard).
Dieser in unlauterer Absicht handeln wollende Shopbetreiber geht jetzt hin und lädt eine CSV mit bewußt niedrig gehaltenen Preisen hoch. Diese wird eingescannt (das Datum des Scans kann ich beim Artikel sehen) und er ist mit allen seinen Produkten in der PSM oben. Er freut sich über gute Zugriffe und erhöhte Abverkäufe. Um sich aber selber zu schützen lädt er unmittelbar nach dem Scan mit den niedrigen Preisen eine neue Datei mit den richtigen Preisen hoch. Da die PSM erst wieder in 3 Tagen scant hat er – wenn der BGH Ihrer Argumentation gefolgt wäre – über einen Zeitraum von 3 Tagen sich unlauter (aber völlig risikolos) sich Top-Positionen in PSM erschlichen.
Es gibt auch PSM mit einer Scan-Rhytmus von einer Woche.
Wenn der BGH hier nicht ein Null-Toleranz-Urteil gefällt hätte, wäre einem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet worden. So hart dies jetzt sicherlich in der Praxis ist – aber das Urteil ist richtig!
Naja,
eine LÖSUNG könnte so aussehen
Der Preis wird in den Link der an die PS gesendet wird kodiert zB
http://ps.meinshop.de?produkt=123&preis=9,99
(ok, evtl ein bissl unleserlicher 😉 )
Klickt nun ein User auf einen solchen Link gehts zum Shop.
Der Shop bekommt dann mit
a) aha, produktlink aus Preissuchmaschine weil ps.meinshop.de
b) Preis wäre 9,99
dann guckt der Shop – ist Preis 9,99 noch aktuell? Wenn nicht -> Produkt ausverkauft anzeigen.
Klickt der Kunde dann im Shop rum und landet wieder beim Artikel erscheint der neue – normale Preis.
Abmahngefahr gebannt – oder ist es verboten einen Artikel zu 2 Preisen im Shop anzubieten? (bzw merkt das eh keiner)
In der Tat, 4 Minuten sind auch schon zu viel, wenn gerade ein Verbraucher innerhalb der 4 Minuten ein Angebot in der Preissuchmaschine sucht. Sogar 30 Sekunden sind schon zu viel. Aber selbst wenn die Preissuchmaschinen ihre Vorgehensweise umstellen, wer ist Schuld, wenn eine PSM einen Preis nicht rechtzeitig aktualisiert, z.B. wegen eines technischen Problems? Muss der Shop Betreiber so lange sein Produkt günstig verkaufen bis die letzte PSM den Preis endlich hoch gesetzt hat?
@Warning
Bitte legen Sie mir keine Worte in den Mund. Ich habe an keiner Stelle behauptet, dass ein Unterschied von 3 Tagen OK wäre. Ich finde auch die 20 Stunden aus dem vom BGH entschiedenen Fall zu lang. Und ich habe mehrfach gesagt, dass ich dem Urteil im Grundsatz zustimme.
Aber selbst wenn Sie mit dem 4-Minuten-Risiko gut leben können, können dies andere nicht.
@Tina
Sie werben dann in der PSM mit einem Produkt, welches Sie tatsächlich nicht liefern können. Damit haben Sie dann zwar die Abmahngefahr zum Preisunterschied gebannt, öffnen aber die nächste “Abmahntür”.
@Pat
Aus der Pressemitteilung des BGH geht hervor, dass der Preis im Shop erst geändert werden darf, wenn der neue Preis bereits in der PSM angezeigt wird. Ergo: Verzögert sich die Preiserhöhung in der PSM, muss auch im Shop der Preis niedrig bleiben. Das Urteil liegt allerdings noch nicht im Volltext vor. Aber die Pressemitteilung ist insoweit eindeutig.
.. nächste Abmahntür ..
ja, die Frage stellt sich: Aber gibts ein Urteil das sagt, das ein Artikel der in einer PSM angezeigt wird noch vorhanden sein muss?
Das wäre hier der Knackpunkt
Alternativ könnte man auch nen 10x10cm Kasten:
Achtung Preis hat sich geändert – anzeigen.
Die Diskussion zeigt meiner Meinung nach wie vor eins – das Urteil ist an der Realität vorbei. Es scheint derzeit (vielleicht bis auf preisrobotor.de) derzeit kaum jemand in der Lage zu sein, Preise nahezu realtime abzubilden.
@Martin Rätze: Wie ich @Warning verstanden habe scannt Preisrobotor.de die Webseiten seiner Kunden und ist nicht auf eine API angewiesen.
Als Shopbetreiber würde ich mir hier echt bedanken, wenn jede der 10 Preissuchmaschinen und 100 Affiliates die meine Produktdaten verarbeiten (am besten die Mitbewerber direkt mit), meinen Shop permanent auf Preisaktualität scannen würden und damit die Server-Kosten in die Höhe treiben. Müsste ich mich als Shopbetreiber dazu verpflichtet werden, meine Shop für Crawler zugänglich zu machen? Und das permanent? Das halte ich doch für etwas gewagt…
Preisrobotor darf man übrigens auch deshalb als Ausnahme bezeichnen, da die Produkte dort nicht kategorisiert werden. Dem Kunden werden keinerlei Mehrwerte angezeigt (Shopbewertung, Produktbewertung oder Produktbeschreibung), was das Datenhandling offensichtlich deutlich vereinfacht. Im übrigen gibt es ebenso PSMs, bei denen der Preis nicht das ausschlaggebende Kriterium für eine Top-Positionierung ist, sondern bspw. die Anzahl und Qualität von Kundenbewertungen. Diese Zusatzinfos machen doch heute Online-Shopping interessant.
Hier wird die ganze Zeit von den Preissuchmaschinen gesprochen…
Welche Shopbetreiber sind schon technisch in der Lage, Änderungen an Produktdaten in der Wawi oder im Shop und vor allem zeitgleich in den CSV/TXT Exporten durchzuführen? Diese Möglichkeiten bieten nur die wenigstens Shopsysteme von Haus aus an.
Nicht immer steckt hinter den Export-Funktionen auch ein Automatismus! Selbst ein Cron-Job mit 10 Aktualisierungen pro Tag, würde laut des Inputs oben nicht weiter helfen können.
Im Umkehrschluss wird so den Shopbetreibern der Ball zugespielt – viele Shopbetreiber müssten sich Live-Schnittstellen entwickeln (lassen)! Und hier gibt es das nächte Problem, schaffen die API’s der Preissuchmaschinen und der Shops überhaupt die Menge der Daten zeitnah und ohne Performance-Einbußen zu verarbeiten?
Sorry, wenn ich einen Shop mit 200 000 Produkten führe und eine API im Hintergrund alle Produkte abruft, mehrfach am Tag – dann gibt es nur wenig Hosting-Provider und vor allem Dienstleister, die das gekonnt auslagern und umsetzen können. Auch glauben wir kaum, dass technisch alle Preissuchmaschinen, mit bis zu 40 000 000 Millionen Produkten, solche APIs überhaupt anbieten können und werden.
Für uns ist das wirklich kaum verständlich. Wir denken, dass so ein Urteil maßgeblichen Einfluss auf den E-Commerce haben könnte.
Gerade “kleine” Shops aus Nischenbereichen, ausserhalb der Vollsortimentler und Unterhaltungselektronik sind zum Teil wirklich aufgeschmissen. Weder derer Shopsystem, noch deren Dienstleister, wenn Sie denn überhaupt einen haben, können solche Schnittstellen entwickeln, bedienen oder entsprechend an den Shop anbinden.
Leider sind viele Shopbetreiber eben auch stark abhängig vom Traffic der Preissuchmaschinen. Und eben genau solche Shops sind es, die den deutschen E-Commerce prägen und den Markt lebendig machen… Leider verfügen diese Shops und Unternehmen nicht über 20 E-Commerce Angestellte und Programmierer…
Wir sind auf die weitere Entwicklung dieser Diskussion und des Urteils schon sehr gespannt.
Diejenigen, die nicht mit dem 4Minuten-Risiko leben können, die sollten den Job als Online-Händler wechseln…
Aber warten wir mal ab, was die PSM jetzt an technischen Verbesserungen bringen werden.
@Warning Kein Grund gleich unhöflich und persönlich zu werden! Wir können die Diskussion auch gern an anderer Stelle weiter führen. Aber dazu sollte man seinen Namen auch nennen bzw. nicht anonym posten!?
Natürlich ist technisch alles möglich. Und wenn es einzelne PSMs schon machen – also per Spider die Preise im Minutentakt holen – ist das noch lange nicht als Standard zu sehen. Hier ist auch die Frage der Datenlast noch eine zu betrachtende Seite. Wenn ein kleiner Shop alle paar Minuten “Besuch” bekommt… wer bezahlt ihm das dann? Ob sich die Preisvergleicher nun mehr Server hinstellen müssen oder nicht. Daran wird es nicht scheitern. Es wäre jetzt aber an der Zeit sich für einen Datenstandard mit Vertretern beider Seiten – also Shops und PSMs – an einen Tisch zu setzen und Lösungen zu definieren und dann asap umzusetzen.
@ Martin Rätze
Das man über das Urteil geteilter Meinung sein darf zeigen die Diskussionen hier. Einerseits werden m.E. nach “Lockangebote” eines Artikels mit deutlich geringerem Preis als beim Mitbewerber, welcher augenscheinlich nur dazu dient den Interessenten / Kunden auf den Shop zu locken, sicherlich aus vielen PSM verschwinden.
Andererseits frage ich mich wie ein Shopbetreiber der seine Produkte in mehr als einer PSM listet das technisch (ohne grossen Mehraufwand) bewerkstelligen kann / soll? Selbst wenn der Export der Dateien mit allen geänderten Preisen funktioniert, und alle PSM die seine Artikel listen informiert wurden, was passiert wenn PSM (a) den neuen Preis vor PSM (b) listet?
Vielleicht hat das ganze aber auch etwas Gutes und viele Shopbetreiber sehen ein das irgendwann mit “immer billiger + immer günstiger” Schluss sein muss. Die Rechnung wird irgendwann leider nicht mehr aufgehen fürchte ich.
@tina
Es gibt noch kein Urteil, aber für mich ist spätestens nach diesem Urteil sonnenklar, wie eine Entscheidung aussehen wird. Wenn der BGH schon bei den Preisen höchste Aktualität fordert, dann dürfte dies auch bei der Verfügbarkeit zwingend erforderlich sein. Wenn dem nicht so wäre, dann liste ich einfach zig Produkte zu einem Preis der mir Top-Positionen in den PSM sichert, setze bei diesen Produkten den Lagerbestand auf Null und sorge so für Besucherströme.
@all
Man muss und darf bei der gesamten Diskussion mal jetzt die jurstische Theorie und die Praxis auseinander halten. Wahrscheinlich wird die Lösung der PSM so aussehen, dass die Scan-Abstände deutlich reduziert werden und z.B. stündlich die Daten aktualisiert werden. Das bedeutet in der juristischen Theorie natürlich keine 100%ige Lösung – in der kaufmännischen Praxis wird dies bedeuten, dass das Abmahnrisiko gegen Null tendieren wird. Wo es keine Kläger geben wird – da wird es auch keine Richter geben. Die Shopbetreiber müssen sich halt darauf einstellen und z.B. Preisänderungen spät abends einzupflegen, wenn ein Großteil der Abmahnanwälte schläft.
Etwas weiteres aus der Praxis: Idealo war ja die PSM, die vom BGH aufgegriffen wurde. Idealo hat das Urteil im Moment so umgesetzt, dass es einen stündlichen Scan macht. Man muss jetzt wohl einfach auch mal die Urteilsbegründung abwarten, was da drin steht. Vielleicht wird ja auch ein kurzer Zyklus toleriert. Die sind ja bei Idealo auch nicht doof…
Und selbst wenn das im Extremfall den Tod der Preissuchmaschinen in der jetzigen Form bedeuten würde – tja, dann ist das halt so! Es wird auch ohne weitergehen…
@shoppingzweinull
Ich weiss jetzt wirklich nicht, an welchem Punkt ich unhöflich oder persönlich geworden bin… Wenn Sie mir das sagen, dann will ich mich gerne dafür entschuldigen…
Da ich kein Techniker bin, kann mir hier einmal jemand erklären, warum die elm@r-Echtzeit-Schnittstelle keine Echtzeitschnittstelle ist?
http://projekt.wifo.uni-mannheim.de/elmar/nav;jsessionid=A70210F77DBC06C14E6C0F0639E8331E.p1a?dest=impl.productdata.livequery.index&rid=22
Zitat Warning: “Wenn dem nicht so wäre, dann liste ich einfach zig Produkte zu einem Preis der mir Top-Positionen in den PSM sichert, setze bei diesen Produkten den Lagerbestand auf Null und sorge so für Besucherströme.”
Ich dachte bis eben, das sei gängige Praxis (“drop shipping” bzw. “Streckengeschäft”). Wenn das abmahnfähig wäre, müsste die E-Commerce-Landschaft deutlich übersichtlicher aussehen.
Viele scheinen hier einen wichtigen Punkt zu vergessen:
Sich (ob mit Absicht oder nicht) auf Platz 1 einer großen PSM zu setzen und einen falschen (im Shop höheren) Preis anzubieten bedeutet vor allem eins: Viel Traffic, viele Kosten und keinen einzigen Kauf.
Was hilft es den Shops an erster Stelle zu stehen wenn dann doch niemand kauft?
@a.
Das glaube ich nicht, dass das nur mit Kosten verbunden ist. Es wird schon den ein oder anderen Besucher geben, der kleben bleibt. Insbesondere dann, wenn es den Artikel woanders auch nicht günstiger gibt als in diesem Shop…
Jede andere Vorstellung vom ach so mündigen Verbraucher ist weltfremd und entstpricht (gottseidank) nicht meiner Erfahrung, da ich durchgängig höhere Preise habe als mein Wettbewerber.
Noch eine Ergänzung zum Sofortscan bei Preisroboter: In der Sekunde in der ich den Sofortscan anfordere, sind auch meine alten Ergebnisse aus der Suche entfernt. Dann dauert es noch die besagten 2-4 Minuten, bis die neuen Ergebnisse wieder online sind – ich würde mal sagen: Perfekt gelöst!
Na ja, ein Schelm, der Böses bei einem solchen Urteil vermutet.
Im Prinzip sind die Preisvergleicher gefragt. Eigentlich reicht hierzu eine klare Formulierung in den jeweiligen Nutzungsbedingungen. Der Verbraucher darf ja den Preisvergleich nicht verwenden, wenn er den Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich zustimmt. Und in diesen Nutzungsbedingungen wiederum muss klar zum Ausdruck gebracht werden, wie die dargestellten Preise zu werten sind. 😉
Wenn man es nüchtern sieht, ist dieses Urteil vor allem erstmal mit Kosten für die Preisportale verbunden, soweit sie nicht schon den Sofortscan wie Preisroboter anbieten.
Doch muss man als Händler in Zukunft bedenken, wie oft man seine Preise verändert, damit nicht die Kosten durch Sofortscans den Gewinn auffressen.
Denn die Sofortscans, auch bei Preisroboter, sind und werden nicht kostenlos sein. Für die einzelnen Händler, vor allem für kleinere geht dann die Rechnerei los.
Naja, warten wir mal ab wie es in der Praxis umgesetzt wird und was draus wird. Jedenfalls bleiben letztendlich die Kosten wieder beim Händler hängen, der dann wiederum schauen muss wie er es auf seine Preise umlegt.
Das Glück ist das alle betroffen sind, also müssen alle neu kalkulieren.
@BGH-Trauma
Ich kenne keine Preissuchmaschinen, bei denen ich als Verbraucher irgendwelchen Nutzungsbedingungen zustimmen muss, um Preise zu vergleichen.
Im Übrigen darf bezweifelt werden, dass ein solcher Hinweis die Irreführung beseitigen würde.
Gibt es eigentlich aktuell Preissuchmaschinen, die Produkte listen, auch ohne dass der Händler die Daten aktiv zur Verfügung stellt? (Also das Modell, das auch viele Jobsuchmaschinen nutzen.) Google scheint jedenfalls (zumindest ergänzend) in diese Richtung zu tendieren, denn sie experimentieren derzeit mit Rich Snippets / Microformats für Produktdaten.
Obwohl das Urteil sich ein “Hintertürchen” (höchstmöglichen Aktualität) offen gelassen hat, ist es schom allein aus physikalischen Gründen unkorrekt.
Ich erkenne zwar den guten Willen des BGH, aber die physkalischen Gesetzmäigkeiten verhindern, dass die Preisangaben einer Preissuchmschine und eines Shopanbieters stets zeitgleich aktualisiert werden.
Wobei ich davon ausgehe, das die Verwendung des Begriffes der “höchstmöglichen Aktualität” technisch bedigte Verzögerungen eischließen soll.
1) Ich würde es begrüßen, wenn alle Shops/Shopbetreiber dazu verpflichtet würden anerkannte, unabhängige Gütesiegel und ein Kunden-Meinungs-Management zu nutzen. Ebenso sollten alle PSMs dazu verpflichtet sein, diese Gütesiegel und Management-Systeme darzustellen, um für den Verbraucher ein einheitliches und jederzeit nachprüfbares Angebot zu gewährleisten.
Damit ist dem Verbraucherschutz meiner Meinung nach sehr viel geholfen.
2) Darüber hinaus sollte jeder Shop-Betreiber zu einem “Verhaltens- bzw. Wahrheits-Kodex” verpflichtet werden.
Inhaltlich sollte daraus die Verpflichtung hervorgehen, Preisangaben, Lieferangaben, etc. richtig und vollständig zu machen. Bei wiederholten Auffälligkeiten werden umgehend entsprechende Strafen fällig.
Mein Ansatz dazu um in einem größeren Rahmen nach definierten und für alle gleichen, transparenten Regeln / Gesetze den Internethandel zu fördern und zu sichern.
Da waren doch mal wieder Theoretiker am Werk. Mir persönlich ist keine Preissuchmaschine bekannt, die Änderungen sofort veröffentlicht. Wenn der Endverbraucher bei einer Preissuchmaschine ein Produkt anklickt, ist er ja noch nicht gleich an der Kasse, sondern erst einmal bei der Produktbeschreibung. Wie wird das in den anderen Europäischen Ländern geregelt???
@mario
Mir schon: Preisroboter hat mit dem Sofortscan eine solche Funktion. Und Sie werden sich wundern, wieviel PSM das in 2-3 Monaten auch können. Der BGH kann ja seine Rechtsprechung nicht davon abhängig machen, welchen Aufwand die PSM und die Shopbetreiber zukünftig betreiben müssen um, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Das ist jetzt ein bisschen Stress für die PSM, aber die werden das schon hinbekommen – zumindest die großen. Und bei den kleinen, wird man einfach nicht mehr listen.
Und wie das in anderen europäischen Ländern ist, weiss ich nicht – ist aber auch so etwas von egal. (außer dass sich daraus wieder vortrefflich eine “typisch deutsch”-Diskussion ableiten kann…)
@Martin Rätze
Grundsätzlich sind Nutzungsbedingen vom Nutzer zu erfüllen, möchte er die Informationen der Website für sich in Anspruch nehmen. Ob ein Preisportal die Nutzungsbedingung an die Informationen knüpft oder nicht, bleibt ja dem Preisportal überlassen.
Abgesehen davon: Man stelle sich vor, das Preisportal hat ein technisches Problem und kann den Preis des Shopbetreibers gar nicht aktualisieren. Dann muss der Shopbetreiber mit seiner Preisaktualisierung solange warten, bis das Preisportal sein technischen Problem gelöst hat?? Einen Tag, einen Monat, ein Jahr? Die Schadensersatzansprüche möchte ich nicht bezahlen.
Was gilt eigentlich als Preisportal? Jede Website, die ein Produkt eines anderen Anbieters mit Preis ausweißt? Darüber sollte man mal nachdenken…
Wir von PreisRoboter.de stehen dem Urteil auch eher skeptisch gegenüber, da der User ja über einen gesunden Menschenverstand verfügt und Unterschiede zwischen unseren Preisen und denen im Shop ja mitbekommt.
Bis zur endgültgen Klärung durch unsere Anwälte bzw. bis es einheitliche Lösungen gibt, berechnen wir ab sofort bis auf Weiteres keinerlei Kosten mehr für Sofortscans, die jeder Shopbetreiber im Loginbereich auf PreisRoboter.de jederzeit veranlassen kann.
Außerdem erweitern wir gerade unsere Scan-Kapazitäten, so dass Änderungen schneller erfasst werden können.
Viele Grüße,
Robert
PreisRoboter.de
… oh mann was ahnungslose Richter da schon wieder angerichtet haben.
Wäre gut, wenn diese “älteren Herren” zumindest versuchen Ihren PC selbst zu bedienen und nicht immer die Sekretärin bitten die Webseiten auszudrucken…
Technisch und organisatorisch ist das ja Meilen Weit an der Realität vorbei.
Von “Echtzeit”-Schnittstellen wie Elmar mal abgesehen, lebt die Branche von CSV Dateien. Die schnellsten Updates gibt es täglich. Durchschnitt ist ehr wöchentlich.
Und neben den bekannten Preissuchmaschinen gibt es noch tausende Affiliate-Suchen, die teilweise jahrelang kein Update machen. Nicht selten kommen über soche Seiten Kunden in den Shop, und die Artikel gibt es schon seit einiger Zeit gar nicht mehr. Und auf solchen ungepflegten Seiten ist es teilweise dann auch ausgesprochen schwierig den Affiliate zu erreichen.
Man merkt hier wieder ganz deutlich, ob das Hirn vor einer Klage eingeschaltet wird oder nicht. Es muss doch nachgefragt werden, was es einem Händler bringt, wenn die Preise zu niedrig in der Preissuchmaschine für ein Produkt angezeigt werden. Es bringt dem Händler nichts, ausser unnötige Werbekosten pro Klick, denn der potenzielle Kunde sieht ja selbst, hier wirds zu teuer und geht zum nächsten Shop. Sieht man so etwas als Konkurent, dann sollte man sich ins Fäustchen lachen und froh sein dass es den Konkurenten Geld kostet und er somit geschwächt wird. Müssen deshalb wieder Anwälte und Gerichte eingeschaltet werden? Wohl kaum, denn man kann von einem Gericht plus dazugehörigem Richter erwarten, dass auch dieser im Oberstübchen soweit mitdenken kann und ersten sieht, das der Händler nicht für die zeitliche Verzögerung verantwortlich gemacht werden kann. Und zweitens müsste dieser sich fragen,ob es dem klagenden Händler nicht gleich ergangen wäre, wenn dieser bei der selben Preissuchmaschine geworben hätte. Aber ich sehe schon, wir brauchen eine eigene Lobby! 🙂
@BGH-Trauma
Ich muss Ihnen hier ganz entschieden widersprechen. Es mangelt schon am Vertragsverhältnis zwischen Suchmaschine und Verbraucher, sodass Nutzungsbedingungen gar nicht wirksam einbezogen werden könnten.
@Martin Rätze
Das mag sein, dies jedoch kann nicht dem Shopbetreiber zur Last gelegt werden. Ob und in welchen Vertragsverhältnis das Preisportal mit einem Verbraucher steht, geht den Shopbetreiber erstmal gar nichts an. Wie das Preisportal die Problematik lösst muss nicht Sache des Shopbetreibers sein. Hauptsache – das Portal tut es.
Ich selber arbeite für einen Preisvergleich und frag mich wie wir das realisieren sollen. Wir führen täglich 2 Update durch was schon viel für einen Preisvergleich ist!!
Jetzt müssten uns die Shops eine Datei schicken die er vorab mit den neuen Preisen generiert wird – welche Shoplösung kann das?
Dann werden wir wohl demnächst alle deutschen Händler aus der Listung nehmen: Schade für den deutschen Online-Handel!
Also … hier muss mal ein wenig “Ironie & Humor” rein:
> Preis siehe Shop – und alles ist erledigt.
@BGH-Trauma
Auch das stimmt nur bedingt. Es kann dem Shopbetreiber sehr wohl zur Last gelegt werden, wenn er sich eine PSM sucht, welche ein wettbewerbskonformes Werben nicht möglich macht. Nach dem BGH-Urteil zu “Versandkosten bei Froogle” und dieser neuen Preissuchmaschinen-Entscheidung hat der Shopbetreiber klare Orientiertungshilfen bei der Auswahl seiner Preissuchmaschinen. Wählt er die falsche, ist er dafür selbst verantwortlich.
Das mag hart klingen, aber für die eigene Werbekampagne ist der Shopbetreiber nunmals selbst verantwortlich.
Wer solche Entscheidungen festlegt hat leider NULL Realitätsverständnis. Dies ist gerade noch zumutbar für einen Shop mit vielleicht 500 Artikel und Speisung in einer Suchmaschine… Allein die Begründung “Den Händlern ist es – so der BGH – zuzumuten, die Preise für Produkte, für die sie in einer Preissuchmaschine werben, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird.” ist überhaupt nicht realisierbar. Jeder Shop mit mehrehren Tausend Artikeln und Speisung in unzähligen PSMs benötigt allein für die Datenerstellung Stunden, da jedes Portal individuelle Anforderungen hat. Eine Lösung wäre ein standardisiertes Format der Artikeldaten für alle Portale gleichermassen, dann müsste nur ein Datensatz erstellt werden und das zeitkritische Thema wäre vom Tisch. Dann müsste jedes Portal mehrfach aktualisierte Datenbestände prüfen (was auch nicht jedes Portal grundsätzlich unterstützt) und sofort aktualisieren wenn neue Daten vorliegen. Jedoch gibt es immer [!] eine Totzeit, welche je nach Artikelbestand mind. zw. 4-20h schwankt, dass ist völlig normal. Eine andere Lösung wäre noch, das der Backlink die Aktualität der Publikation prüft. D.h. es wird ein Timestamp mitgegeben oder Preis, sonstige Artikeldaten etc. ist dieser nicht aktuell oder höher dann wird der Link abgebrochen mit dem Hinweis dass die Publikation nicht aktuell ist. Dies ist auch standardisierbar. Hier sind vorrangig die PSMs in der Pflicht Routinen zu entwickeln, welche auf einfache Art und Weise sicherstellen, dass der Backlink aktuell zur Publikation passt. Das Thema zzt. jedoch damit festzumachen, dass man feste Zeiten definiert wo jeder abgeschlossene Publikationen haben muss ist einfach nicht möglich. Ich frage mich ernsthaft wie d…* man sein muss, um dass nicht zu verstehen, das kann ich meiner kleinen Tochter erklären. Die Zeit ist reif für sinnvolle Lösungen und Standards.
@ Warning
Genau das mit der typisch Deutschen Diskussion sehe ich aber. Es wird definitiv Zeit, dass eine einheitliche EU-Verbraucherrichtlinie kommt, die die einzelne Gerichte in Deutschland nicht mehr so einfach kippen können und an die sich jeder Händler in der EU halten muss. Was kommt als Nächstes? Was ist, wenn ein Preis bei der normalen Google-Listung mit angezeigt wird oder noch im Cache sichtbar ist und der sich ändert?
Man hat langsam das Gefühl, dass die Deutschen Gerichte den Endverbraucher für ziemlich naiv und unmündig halten.
@ Preisvergleich
So ist es und die lachenden Dritten sind die Händler im Ausland, die sich über den Deutschen Selbstzerfleischungsprozess freuen können.
@Herrn Rätze
Dann müssen aber fast alle Online-Händler ihre momentane Werbung stoppen, da es kein Preisportal gibt, dass die Preise innerhalb von wenigen Sekunden neu listet. Diese Rechtsprechung funktioniert wirklich nur in der Theorie.
@Mario
Ja, damit haben Sie vollkommen Recht! PSM, welche keine aktuelle Preisangabe ermöglichen, sollten gemieden werden.
Hier gilt gleiches wie der der Entscheidung “Versandkosten bei Froogle”. Alternativ darf man die Preise seiner Produkte nicht erhöhen.
Vielleicht können die Händler auch so Druck auf die Suchmaschinenbetreiber ausüben. Diese werden schneller reagieren, wenn sie merken, dass die Händler ihre Kampagnen stoppen und zur Konkurrenz gehen, bei der die Aktualisierungszyklen kürzer sind.
Immer noch günstiger, noch billiger… das billigste vom billigen.
Man sollte mal hinter die Kulissen sehen. Gerade im EDV-Bereich mit täglich wechselnden Preisen ist es nahezu unmöglich, eine 100% synchrone Datenbank zu halten.
Komischerweise beschwert sich keiner, wenn der Preis im Shop billiger ist.
Ich bin der Meinung, dass der “mündige” deutsche Otto-Normalbürger wohl unterscheiden kann, ob die Preisangabe im Shop die gleiche ist wie auf der Preissuchmaschine. Und wenn nicht… es gibt ohnehin noch 14 Tage Rückgaberecht.
Glückwunsch an alle Abmahnwellensurfer, die jetzt wieder mächtig Kasse machen können.
Gibt es eigentlich Provision für solche Gerichtusurteile?
@Martin Rätze
Druck auf die Preissuchmaschinen erhöhen: es gibt auch technische Grenzen. Und bei 1.000 von Shopbetreibern jede 5 Sekunden die Artikelliste abzurufen ist ein Traffic der erstmal gemeistert werden muss.
Kleinere PSM haben hier sicherlich noch die Möglichkeit…
Die großen bekannten PSM haben hier aber wirklich zu “Schlucken”.
@Sebastian
Ja, ich sehe die Schwierigkeiten auch. Aber das Urteil ist nunmal in der Welt und muss umgesetzt werden. Und ich selbst halte es ja auch für sehr praxisfern.
Das alles ist nur ein hin- und hergeschiebe von Verantwortlichkeiten. Fakt ist: Egal wer wie weit nachbessert und wie sehr sich Shop und PSM angleichen. Jede Bemühung auf Realtime scheitert an den nötigen Qualitäts-Kontrollen, Fallback-Mechanismen und Caches.
Man wird mit Toleranzen leben müssen und nur eine “annähernde Echtzeit-Aktualisierung” realisieren können.
mich interessiert vielmehr von wem die abmahnung gekommen ist!!!
eine Vorahnung habe ich schon…
Wenn das Urteil von den PSM und den Shopbetreibern nicht umgesetzt werden kann dann ist es halt so. Dann werden die PSM und die “Geiz-ist-geil-Online-Händler” von der Bildfläche verschwinden. Dann können sich die restlichen Shopbetreiber, die diese durch PSM befeuterte “Wir-können-noch-billiger”-Mentalität nicht mitgemacht haben, sich auch wieder auf das konzentrieren, was wirklich wichtig ist: ein gutes Produkt zu einem gesunden Preis-Leistungsverhältnis anzubieten.
Man kann ja auch mal fragen, welchen wirklichen Nutzen diese PSM haben, außer für permanenten und ungesunden Preisdruck zu sorgen.
Das sehe ich genauso “hin- und hergeschiebe von Verantwortlichkeiten..” Funktioniert niemals. Auch völlig korrekt: “Endverbraucher für ziemlich naiv und unmündig gehalten…(..)..”. Ergo: Wenn man sich die gigantischen Publikationen weltweit anschaut, sind diese wenigen Problemfälle völlig unwichtig. Das Gesamtsystem funktioniert auch meines Erachtens so aussergewöhnlich gut und auch der Endverbraucher versteht dies unproblematisch in der breiten Masse. Hier werden tatsächlich wieder absolut sinnlose Dinge angeschoben, welche weder dem Händler noch dem Kunden dienlich sind und ausser Aufwand keinen echten Mehrwert bringen.
Das Urteil richtet sich zwar an die Betreiber der Preisvergleichsportale, aber
betroffen sind mal wieder die Shopbetreiber. Ich sehe nur eine
Möglichkeit, dass die Preise zuerst im Preisvergleichsportal aktualisiert
werden und dann erst im Shop. dazu müsste man ganz einfach eine
Synchronisierungs-Runde aussetzen. Also erst die CSV- bzw. TXT oder
XML-Datei sperren/löschen/umbenennen, damit beim nächsten
Synchronisieren keine Artikel mehr an den Preisvergleichsdienst
übergeben werden, dann die Preise im Shop aktualisieren und dann
wieder die CSV- bzw. TXT oder XML-Datei entsperren/neu erstellen/
umbenennen.
Ein andauerndes Scannen meines Servers seitens der Preisvergleichsdienste ist Käse.
Da legt sich der Server ja schnell die Karten. Zumindest wird es
zu mehr Performance-Verlust kommen je mehr Preisvergleichsdienste
man nutzt. Nein, Realtime-Scannen sollte man tunlichst vermeiden.
@Warning :
Die Sofortscan-Funktion erfüllt aber auch nicht die Anforderungen
des BGH. Schließlich gibt es da auch eine kleine zeitliche Verzögerung.
Da niemand ausschließen kann, dass in der Zwischenzeit eine
potenzieller Kunde genau diese Lücke erwischt, erfüllt es auch
nicht die Anforderungen. Der BGH hat ja gesagt, dass als erstes die
Preise in den Preisvergleichsdiensten aktualisiert werden müssen
( wenn es sich um eine Preiserhöhung handelt ), und danach darf
man erst die Preise im Shop aktualisieren.
Und dieses ist momentan einfach nicht möglich, es sei denn man macht
es so wie ich es oben beschrieben habe und “setzt eine Runde aus”.
Da kann ich den Unmut über dieses Urteil schon verstehen.
Es scheint tatsächlich so als ob die Richter sich kein bißchen über die
technischen Möglichkeiten von heute informiert haben.
Mein Fazit : Hausaufgaben nicht gut gemacht ( Note : 4 – )
P.S. Mir fällt doch gerade noch eine andere Lösung ein:
Den ganzen Shop per htaccess sperren außer für die Preisvergleichsdienste. Wenn alle durch sind, dann htaccess wieder
entfernen. Tolle Lösung, oder 😉
@paul
Sie müssen auch lesen was ich schreibe…
Bei Preisroboter ist es anscheinend so, das mit der Sekunde in der ich den Sofortscan anfordere alle Angebote von mir bei Preisroboter nicht mehr erscheinen. Erst wenn die neue Datei mit den neuen Preisen gescannt ist, dann erscheinen auch meine Produkte mit den richtigen Preisen wieder. Das dürfte dann wohl relativ unproblematisch sein.
Und ich habe auch geschrieben, dass man hier ruhig mal juristische Theorie und gelebte Praxis unterscheiden kann. Wenn ich als Shopbetreiber es schaffen würde, dass mein Shopsystem in einem stündlichen Rhytmus evtl. neue Preise in die CSV-Datei schreiben würde und die PSM in einem stündlichen Rhytmus updaten würde (so wie es z.B. bei Idealo ist oder bei Preisroboter z.B. in einem Drei-Stunden-Rhytmus), dann wäre das theoretisch-juristisch natürlich nicht korrekt, das Risiko aber “erwischt” zu werden würde gegen Null tendieren.
Gut, wenn mein Weltbild jetzt natürlich daraus besteht, dass da draußen eine Heer von Abmahnanwälten lauert, welches den ganzen Tag damit verbringt sich durch PSM durchzuklicken um Preisdifferenzen festzustellen – dann habe ich ein Problem. Ich empfehle diesen Shopbetreibern aber mal mit ihrer Phobie zum Psychiater zu gehen oder aber sich einen anderen Beruf zu suchen.
Und noch eins: Wir werden uns alle wundern, welche technischen Möglichkeiten die PSM jetzt in den nächsten Wochen und Monaten realisieren werden. Schließlich ist ihr Geschäftsmodell am Wanken. Wir sehen ja schon jetzt, wie PSM reagieren. Preisroboter hat ja schon den Sofortscan kostenlos gemacht und sorgt für mehr Serverkapazitäten. Von daher sehe ich das mit den Richtern und “keine Ahnung haben von Technik”, mit ganz anderen Augen.
Wäre ja mal interessant, wenn der Shopbetreiber-Blog/Trusted-Shop bei den 10 größten PSM anfragt, wie die mit dem Urteil umgehen und die Ergebnisse hier veröffentlicht.
Die ersten großen Online-Händler listen aus:
http://forum.mindfactory.de/allgemeines/54630-stellungnahme-bgh-urteil.html
und auf Xing wird berichtet, das das Urteil von einem grossen Medienhändler erstritten worden ist, der über ein dichtes Netz an stationären Verkaufseinrichtungen verfügt.
Klar, dass dieser kein Interesse an solchen “Preisdrücker-Portalen” hat. Schätz mal, dass dieser auch weiterhin sehr aktiv sein wird…
https://www.xing.com/net/pri89685fx/ebay/recht-und-gesetz-918/bgh-zur-aktualitat-von-preisangaben-in-preissuchmaschinen-28747900/28779659/#28779659
Hallo,
gibt es schon erste Lösungsansätze für die ganze Sache? Ich meine außer Austragen?
Die meisten Suchmaschinen haben keine garantierte Reaktionszeit, und für eine mehrstündige Sperre kann man sich ja wohl auch nicht begeistern?
Meiner Meinung nach müsste es eine Art Rückmeldung geben mit welchem Preis die Suchmaschine zu einem geleitet hat. So kann man ggf den Preis aktiv anpassen und muss nur mit dem Risiko eines kleinen Verlustes leben.
Und noch eine Frage: was ist eigentlich mit den Seiten, die meine Daten ohne mein Wissen aufnehmen? Über die shopinfo.xml kann ja jede Seite meine Produkte listen. Muss ich dafür auch haften?
Ciao! Bjoern
Zu Elm@r und shopinfo.xml -> Das würde ich schnellstens stoppen. Natürlich haften Sie für falsche Angaben. Sie stellen diese ja auch zur Verfügung.
@Warning: ich stelle korrekte Angaben zur Verfügung. Über die shopinfo.xml sogar garantiert, da ich da die Aktualisierung kontrollieren kann. Aber wenn jetzt eine Suchmaschine im Januar vorbeischaut ohne mich zu fragen und die Preise noch im März listet, wo trifft mich da die Schuld?
Was ist, wenn jemand in einem Blog oder Forum auf einen meiner Artikel mit Preisangabe verlinkt? Diese ist doch auch schnell veraltet.
Ciao! Bjoern
@bjöern
Sie haben laut BGH Urteil dafür zu sorgen, dass die Preissuchmaschine die korrekten Preise ausweist. Wenn Sie das nicht garantieren können, dass Preise in der PSM und in Ihren Shop deckungsgleich sind (insbes. nach Preiserhöhungen), dann dürfen Sie nicht mehr in dieser PSM listen. Da Sie das bei Elm@r nicht gewährleisten können, müssen Sie Elm@r stoppen. Dadurch, dass Sie über Elm@r den zig PSM Daten zur Verfügung stellen machen Sie ja eine bewußte Entscheidung und können sich letztendlich nicht damit rausreden: Das ist ja nicht meine Schuld, wenn die nur einmal pro Monat updaten. Doch, wenn Sie das Wissen, dann ist das Ihre Schuld, dann müssen Sie mit dem Risiko leben.
Es ist ja technisch kein Unterschied, ob ich bei einer konkreten PSM den Pfad auf meinem Server bekannt gebe, wo die jeweils aktuelle CSV Datei liegt, oder ob ich das mit einer Vielzahl von PSM über Elm@r mache. Es ist meine ganz bewußte Entscheidung.
Und Verbraucher gehen erst mal nicht in Blogs oder Foren um nach Produkten zu suchen und Preise zu vergleichen, wohl aber in PSM. Verbraucher erwarten beim Besuch eines Blog oder eines Forums sicherlich nicht das bei einem 3 Jahre alten Beitrag mit einer Preisangabe, dieser noch aktuell ist – von einer PSM sehr wohl.
Ich finde das Urteil zum Teil erschrecken und muß sagen, daß hier mal wieder mit zweierlei Maß gemessen wird. Was auf der einen Seite im stationären Handel erlaubt ist wird im Onlinehandel unterbunden.
“Die Preisauszeichnung ist nicht bindend
Laut dem Oberlandesgericht in Koblenz ist ein Preisschild kein verbindliches Angebot. Erst wenn Sie als Kunde zur Kasse gehen und die Ware zum angegebenen Preis kaufen wollen, geben Sie ein Kaufangebot ab, dass der Händler ablehnen kann. Er kann dann seinerseits Ihnen ein Angebot machen über den richtigen Preis.
OLG Koblenz vom 11.11.2005 (4 U 1113/05)”
Wenn man das mal versucht auf den Online-Handel umzulegen, und man eine PSM als Werbung oder von mir aus auch Preisschild sieht, werden hier unterschiedliche Maßstäbe gesetzt. Für mich völlig unverständlich.
Weiter hat jeder Kunde die Möglichkeit beim erkennen des unterschiedlichen Preises den Shop zu verlassen, und woanders zu bestellen.
Letzlich bleibt der Händler dann noch auf den Klick-Kosten sitzen und hat nichts von der Sache.
Das Urteil wird zwar den Vorteil haben, daß einige Suchmaschinen vom Markt verschwinden, einige Preisdrücker aufgeben und die Preise sich in einigen Bereichen wieder “normalisieren” und man als Online-Händler wieder Spaß am verkaufen haben kann. Nur wie soll das ganze umgesetzt werden. Leider gibt es hierzu im Urteil keinen Hinweis.
Ich verstehe nicht, warum in Deutschland der private Endkunde immer und immer wieder als der arme kleine Mann geschützt werden muß, um nicht in die Fänge des bösen Online-Handels zu geraten. Manche Urteile unserer deutschen Gerichte muß man doch als Generalverdacht an alle Online-Händler sehen. Es macht manchmal den Anschein, daß ALLE Online-Händler nichts gutes im Sinn haben und wir alle versuchen unsere Kunden über den Tisch zu ziehen.
Klar gibt es “schwarze Schafe” und die nicht zu knapp. Aber ich mag mal behaupten, daß der größte Teil Händler sind, die es ehrlich mit Ihren Kunden meinen.
Vielleicht sollte man mal drüber nachdenken, ob man nicht für Online-Shop verpflichtend Gütesiegel einführt. Richtlinien an die sich alle halten müssen, die für alle verpflichtend sind. Zentral überwacht, und geprüft. Mit diesen Siegel kann ein Kunde sehen, welche Shop es ehrlich meinen.
@Elbert Stefan Das ist so nicht korrekt. Auch im Onlinehandel ist das Angebot im Shop meist kein verbindliches Angebot (außer z.B. bei eBay), sondern – genau wie im stationären Handel – eine sog. invitatio ad offerendum. Der Händler kann die Bestellung annehmen oder nicht, wie im Laden an der Kassse. Hier geht es aber um ein völlig anderes Thema, nämlich die Frage, ob die Preise aus der Werbung aktuell sein müssen. Hier gelten im Offlinehandel vergleichbare Maßstäbe. Nach der Rechtsprechung wird bei Preisvergleichen z.B. zwischen konkurrierenden Baumärkten verlangt, dass ein solcher Vergleich zumindest tagesaktuell präsentiert wird. D.h. der Marktleiter muss sich zumindest täglich vergewissern, dass das Angebot noch stimmt und einen Hinweis auf den Zeitpunkt der Vergleichserfassung in der Werbung aufnehmen.
Damit will ich – um das klarzustellen – aber NICHT sagen, dass ich dem aktuellen BGH-Urteil zustimme, es ging mir nur darum, dass nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden.
@Elbert Stefan
Zum Thema Gütesiegel…
Es gibt doch in Deutschland Richtlinien an die für alle Online-Händler verpflichtend sind. Diese Richtlinien werden in Deutschland per Gesetz vorgegeben. Wer sich nicht daran hält, kann vom Wettbewerber abgemahnt werden. Insgesamt ein sehr effektives System.
Oder wollen Sie noch strengere Richtlinien, als die die der Gesetzgeber eh schon vorgegeben hat?
@föhlisch
Wenn Sie dem Urteil nicht zustimmen, wie hätte der BGH denn anders entscheiden können? Ich seh da eigentlich keinen Spielraum ausser ein NULL-Toleranz-Urteil. Alles andere hätte in der Praxis bei der Beurteilung von tatsächlichen “schwarzen Schafen” für Probleme geführt.
@Warning Ich möchte das Urteil erst abschließend kommentieren, wenn die Gründe vorliegen. Aus der PM kann man aber schon ableiten, dass jegliche Differenz wettbewerbswidrig ist, auch wenn sie nur 2 Minuten andauert. Hier sehe ich durchaus Spielraum für die Spürbarkeitsgrenze, wie dies andere OLGs bereits für Updates von Impressen entschieden haben.
Gut, man kann sich jetzt vielleicht über Minuten unterhalten. Aber schon wenige Stunden könnten je nach Produkt einen erheblichen (spürbaren) Wettbewerbsvorteil bedeuten. Zumal man das Spielchen mit den Stunden ja fast beliebig ausdehnen kann.(3 Stunden richtiger Preis, 3 Stunden zu niedriger Preis, dann wieder richtiger Preis, dann wieder falscher Preis). Von daher zieht der Vergleich mit dem Impressum nur bedingt. Ich kann das NULL-Toleranz-Urteil schon nachvollziehen.
Wobei ich aber schon darauf hingewiesen habe, das Idealo (die im BGH angegriffene PSM) heute einen stündlichen Update praktiziert. Das könnte ja ein Fingerzeig sein zu dem was der BGH vielleicht noch toleriert.
Medipreis schafft sogar 15 Minuten – das reduziert zwar das Abmahnrisiko, schafft es aber nicht aus der Welt. Wenn es KEINE Verzögerung geben darf, dürfte es finster werden.
@PSM expert
Auch dieses 15 Minuten Fenster ist nach der BGH-Pressemitteilung nicht ausreichend. Der BGH dreht die Reihenfolge der Preisanzeige ziemlich deutlich um: Erst muss der erhöhte Preis in der PSM angezeigt werden, erst danach im Shop.
Hallo,
ich möchte den Sinn der ganzen Sache mal außer acht lassen.
Wie sähe denn eine Umsetzung aus? Selbst das Sofortupdate von Preisroboter benötigt einige Stunden um alle Produkte neu zu listen (bei > 50.000 Produkten)
Es ginge doch also nur so:
1. bei allen angemeldeten Suchmaschinen die Listung einstellen
2. Preise im Shop aktualisieren
3. Listungs-Dateien erstellen
4. bei allen Suchmaschinen hochladen und sicherstellen, dass die Änderungen übernommen wurden
5. Listung bei allen Suchmaschinen wieder starten.
anders sehe ich keine Möglichkeit. Gerade Plattform-Systeme wie xt-commerce erzeugen die Listen ja aus dem Shop selber, also nur _nachdem_ die Preise geändert wurden. Und auch Systeme mit Back-Office haben meist keine Ahnung über die Linkstruktur die nachher im Shop herrscht.
Oder man arbeitet mit einer Schattenkopie, aber da sehe ich mehr Probleme als Lösungen. Gibt es schon jemand, der sich konkret mit dem Thema auseinandergesetzt hat?
Gibt es vielleicht schon eine Übersicht der Preissuchmaschinen, die ein Sofortupdate oder wenigstens eine Pausierung der Listung anbieten?
Ich sehe schon unseren neuen AB-Spruch:
“Tut mir leid, aber da wir immer mehr gezwungen sind nachts zu arbeiten ist leider niemand mehr in der Lage ihren Anruf entgegen zu nehmen” =;)
Ciao! Bjoern
Das ist ja alles schon richtig. Das Gericht spricht von der “höchstmöglichen Aktualität”. Was ist das? Wer definiert was “höchstmöglich” ist.
Wenn man bedenkt, daß die PSM meist durch csv-Dateien bedient werden, welche nach Preisänderungen im Shop erstellt werden, ist eben die Schwierigkeit, das man dann den Ablauf mal Plump gesprochen so vornehmen muß:
– Preise im Shop anpassen
– CSV-Dateinen bereitstellen
– Preise zurückändern
– Alle Suchmaschinen überprüfen, ob die Preise übernommen wurden
– Erneut Preise ändern.
*Hab unseren AB schon mal besprochen*
@warning
Richtig, es gibt genügend Gütesiegel, aber die sind im Moment auf freiwilliger Basis. Wenn es generelle, verpflichtende Siegel geben würde (ok, in D gibt es schon viel zu viele) würde, meiner Meinung nach, bereits im Vorfeld bereits gewisse “schwarze Schafe” ausgesiebt werden.
@Martin Rätze
Genau das habe ich doch gesagt. 1. Preis in (allen) PSM neu, 2. Preis im Shop neu. Hier sind machbare (Kosten) Ideen gefragt!
@elbert
Versteh ich nicht!? Es gibt doch verpflichtende Regelungen für den Online-Handel. Impressum, Widerruf, Preisangaben, Gewährleistung etc. – alles ist geregelt. Und Schwarze Schafe kann ich als Wettbewerber doch sehr einfach in die Schranken weisen. Wofür da noch zusätzliche Siegel?
Entweder hoher Traffic durch Live Schaltungen, bzw. APIs zum eigenen Shop Dokument oder Temporäres Zwischenspeichern von Preisaktualisierungen, bis alle PSM ein OK geben und dann Aktualisierung der eigenen Daten.
Irgendwie gefällt mir persönlich beides nicht.
Ich finde es Vertretbar, wenn Preissuchmaschinen aller 24h aktualisieren, über Nacht Ihren Index neu schreiben und somit auch die Performance des Tages mit kleinerem Budget überstehen.
Das mit dem Preisdifferieren, sehe ich eher als unglaubwürdig, wenn ich es wahrnehme. Ist dies nicht unter unlauterer Wettbewerb abgelegt? Und kann durch Logs nachgewiesen werden. Dort würde ich es als Sinnvoller erachten, da der Aufwand in der Auswertung der Aktualisierungen und eventuell der Sichtung der Auffälligen geringer als eine höhere Serverlast ist.
Die Pressemitteilung dazu ist raus, das Gesetz in Arbeit und wenn es fertig ist muss man schauen, wie man es am besten verwirklichen kann. Bin ich der Meinung.
Aber nervig ist es für Händler und Betreiber der Portale schon, nach meiner Meinung.
@enrico
Eine Aktualisierung einmal am Tag ist viel zu selten.
Und welches Gesetz ist in Arbeit? Der BGH hat mit der Pressemitteilung über sein Urteil informiert. Wer jetzt nicht darauf reagiert, sondern abwartet, bis in einem halben Jahr die Urteilsgründe kommen, darf sich nicht wundern, wenn er abgemahnt wird.
Die praktikabelste Lösung hat doch im Moment Preisroboter.de.
Dort kann man einen Sofortscan anfordern, so dass innerhalb von wenigen Minuten die neuen Preis drin sind. In dem Moment wo man den Sofortscan anfordert sind die bisherigen Angebote gestoppt und werden nicht mehr angezeigt.
Hilfe ist in Sicht: http://www.initiative-preissuchmaschine.de
@Warning
preisroboter.de bietet sogar eine API mit der man einen Sofortscan starten und auch überprüfen kann. Fast genauso macht es auch wir-lieben-preise.de
Ich versuche grad von allen Preisvergleichsanbietern eine Aussagen zu bekommen und eine Art Übersicht darüber zusammenzustellen.
Bisher habe ich zwar erst die Aussagen von 7 Anbietern, aber ich gehe mal davon aus, dass sich die anderen auch in den nächsten Tagen melden werden.
Näheres dazu unter http://www.iweg-ug.de/
Ciao! Bjoern
Es war sicher nur eine Frage der Zeit, bis sich dieser Schwachsinn durchsetzen musste. Nachdem das Thema der Versandkosten/Lieferfähigkeit erschöpfend abgemahnt wurde, geht es jetzt halt an die Preise. Anwalt müsste man sein….
Da die Preisportale keine Echtzeitreplizierung anbieten können,gibt es vermutlich nur eine Lösung. Der Preis muss bei der Erstellung des Exportes “eingefroren” werden und das Tausalz in Form einer ID o.ä. muss in den Link des Artikels als zusätzlicher Parameter aufgenommen werden, so dass beim Aufruf des Artikels aus dem Portal der richtige Preis gezogen wird. Alle anderen Preise gelten wie gehabt.
Das würde natürlich auch bei Preissenkungen funktionieren, indem der teurere Preis aus dem Portal ebenfalls Gültigkeit hätte.
Es gibt 3 technische Lösungsansätze, steht hier:
http://www.initiative-preissuchmaschine.de
Dann sollten sich alle aber an einen Tisch setzen, sonst gibt es wieder Wildwuchs.
@Warning
sorry, jeder einzelne Beitrag hat Sinn, aber bei Ihnen geht es nur um preisroboter.de?
Sie sind ebenso Praxisfremd wie die Richter! Jeder klick kosten den Shop Geld – dass sollten Sie vielleicht mal auswerten lassen bei sich. Wem sollte es was bringen an Platz 1 mit falschem Preis zu stehen? (Shoppseitig)
manman
@nurmalso…
Mir geht es nicht um Preisroboter.de, sondern darum, dass es sehr wohl technische Lösungen gibt. Und da ist Preisroboter, soweit ich das sehen kann, im Moment am weitesten.
Natürlich kostet jeder Click Geld. Bei Google Adwords kostet auch jeder Klick Geld. Dort gehen die Anbieter sogar hin und geben einen möglichst hohen Klickpreis, damit sie an erster Stelle stehen. Schön blöd von denen, oder nicht? Was soll es schon auch bringen mit seinem Shop auf den ersten Platz zu stehen – zumal das auch noch Geld kostet.
Shopbetreiber gibt es – können alle nicht rechnen. Für den Shopbetreiber ist es doch viel lohnender mit seinem im Vergleich zu den Wettbewerbern viel zu hohen Verkaufspreis in der Preissuchmaschine ganz hinten zu stehen. Von den gesparten Klick-Kosten kann sich der Shopbetreiber jedes Jahr locker einen tollen Urlaub leisten.
Das machen ja auch die ganzen stationären Händler auch so. Die mieten sich lieber ein Lokal am Ende einer Seitenstrasse zur Hauptfußgängerzone als direkt in der Fußgängerzone. Da zahlt man ja auch nur ein Drittel der Miete. Und das ersparte Geld kann man doch viel besser in seine Alterversorgung investieren. Und wenn man sich dann noch das Geld für Zeitungsanzeigen spart, dann kann man sogar einmal die Woche mit seiner Freundin zum Essen ausgehen.
Drollig, wie sich so manche die Praxis vorstellen…
Wie Online-Shops Ihre Kunden in Preisportalen täuschen:
http://bit.ly/aeRoDi
Willkommen in der Praxis”
Hier die erste PSM in Echtzeit:
http://apnoti.com/
Geht doch…
Das ist ja auch kein Kunststück die Preise aller Amazon Marketplace Anbieter zentral über die API von Amazon abzufragen.
Die erste Version der Schnittstellen für den Datenaustausch zwischen Preissuchmaschinen und Online-Shops mit Stand vom 24.03.2010 ist veröffentlicht. Die Intitative Preissuchmaschine strebt einen einheitlichen Standard an und favorisiert die nachfolgenden drei Methoden: Methode 1: Preis-Update und Rückmeldung über Linkaufruf – Methode 2: Preis mit sofortiger Wirkung über Link in PSM editieren – Methode 3: Live-Preisabfrage bei der PSM.
Die Methoden sind exemplarisch im Dokument IPSM Standard Datenschnittstellen V1.0 veröffentlicht, zum Download auf http://www.initiative-preissuchmaschine.de/
Wir bitten Shopsoftware-Hersteller und Preissuchmaschinen, unsere Vorschläge zu prüfen und uns ggf. Rückmeldung dazu zu geben. Wir bitten generell um Kommentare und Feedback!
Ein m.M. nach völlig sinnfreies und weltfremdes Urteil. Man sollte ja einem Richter oder einer Richterin besser nie widersprechen…doch sehe ich mich genötigt, das hier zu tun. Menschen sind in aller Regel wesentlich schlauer, als es uns dieser Staat scheinbar zugesteht. Kundenschutz ist sehr wichtig und essentiell – keine Frage. Nur scheint es mir manchmal, als würden die Richter und Richterinnen in diesem Land den Blick für das Wesentliche verlieren.
Abmahnungen sind als Mittel der WettbewerbsENTzerrung gedacht, zumindest ist das meine Auffassung. Schwarze Schafe sollen -mittels einem finanziellen “Piekser”- wieder auf den richtigen Weg gebracht werden. Dies war wohl einst der gloreiche Gedanke. Abmahnungen sind jedoch häufig zum Nebeneinkommen findiger RA verkommen, die sich mit Abmahnungen eine goldene Nase verdienen können.
Unterstützung erhalten diese RA dann von derartigen Gerichtsurteilen. Ich sehe Sie bereits in Ihren dunklen Kämmerlein sitzen und sich die Hände reiben….wie gesagt, ist meine persönliche Meinung. Ich hoffe sehr, dass wenigstens die Meinungsfreiheit noch etwas Wert ist.
Sorry, aber dieses Urteil regt mich wirklich auf…
Dieses Urteil entbehrt jeglicher vernünftigen Grundlage
Was habe ich als Shopbetreiber für einen Einfluß auf die Angaben eines Preises, eines meiner Artikel aus dem Angebot meines Shops, der in einer beliebigen Preissuchmaschine steht ? Wir arbeiten nicht mit Betreibern von Preissuchmaschinen zusammen und haben auch keine Werbebanner etc. mit bestimmten Preisen aus unserem Shopangebot auf anderen Webseiten geschaltet.
1.) Ich gestalte unsere Shopseiten, aber nicht die Webseiten einer beliebigen Preissuchmaschine.
2.) Ich habe keinen Einfluß auf den Betreiber besagter Preissuchmaschine. Wenn er gerade Urlaub hat, verhindert oder eventuell krank ist, wie oft soll ich versuchen ihn zu erreichen, um ihn zu bitten den zur Disposition stehenden Preis schnellstens abzuändern?
3.) Ich weiß unter Umständen bzw. mit Sicherheit gar nicht, in wieviel Preisuchmaschinen, Internetlisten etc. meine Preise verzeichnet sind.
4.) Es ist generell mit einer gewissen Zeitspanne zu rechnen, für den Fall das ein Preis geändert wird, bis dann das Suchergebnis mit dem neuen Preis von den Suchmaschinen und Google indiziert wird, sprich in den Suchergebnissen auch zu sehen ist.
Was sind das für Richter, die Urteile zu solchen Sachthemen fällen, wenn sie überhaupt keine Ahnung von der Thematik SEO bzw. Google-Mechanismen zu haben scheinen?
Grüße aus München
@Jörg Nieß
Wir sprechen hier nicht über Suchmaschinen, die mittels Robots eigenständig Webseiten durchcrawlen und die Ergebnisse nach einem Algorithmus in Suchergebnislisten ausweisen.
Wir sprechen hier über Preissuchmaschinen, denen der Shopbetreiber aktiv Produkte hochlädt, damit diese dort gelistet werden.
Wir als Preisvergleich Preis.de sind ebenfalls vom BGH-Urteil betroffen und möchten folgendes ergänzen:
Nach unseren Information gibt es noch keine ausführliche Begründung vom Bundesgerichtshof und daher auch keine genaue Definition zu den Begriffen “höchstmöglich Aktualität” oder “durchschnittlich informierter Nutzer”.
So wie es aussieht, wird wohl noch etwas Zeit vergehen bis es entgültige Klarheit gibt.
Solange es keine einheitliche Regelung gibt, bietet Preis.de – wie auch unsere Mitbewerber idealo.de und evendi.de – über einen speziellen Push-Link einen sofortigen Daten-Upload an. Damit sollte sich dann auch die rechtliche Problematik für unsere Partnershops erledigt haben.
Wir haben jetzt nach dem Motto “Angriff ist die beste Verteidigung” reagiert und unsere Update- und Cachingmechanismen radikal umgestellt. Das bedeutete zwar viel Aufwand, aber wir denken, daß wir im PSM-Markt nicht um Real-Time-Updates herumkommen.
Ab dem 1.8. werden bei allen Tarifen die Scanhäufigkeiten verdreifacht und zusätzlich bis zu 180 Sofortscans/Monat (je nach Tarif) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine API, mit der Sofortscans von Shopsystemen automatisch angefordert werden können, ist auch live. Für größere Shops mit vielen Produkte gibt es auch sogenannte Delta-Scans, damit nicht immer die gesamte CSV-Datei über das Netz eingelesen werden muß sondern nur die Veränderungen. http://www.preisroboter.de/blog/2010/07/23/sofort-scan-api-fur-neues-tarifsystem/
Das alles führt dazu, daß Änderungen vom Shop in max. 60s bei preisroboter.de live sind. Jetzt sind die Shophersteller dran, unsere API einzubinden 😉
Eine vernünftige Grundsatzentscheidung, alles andere würde auch keinen Sinn ergeben.
Die Entscheidung ist auf jeden Fall eine richtige! Der Ruf nach “höchstmöglicher Aktualität” liegt dann aber in den Händen des Shopbetreibers bzw des Preisportals.