Der "Verein für lauteren Wettbewerb e.V." aus Hamburg ist Opfer von fingierten Abmahnungen geworden. Im Vereinsregister Osnabrück ist seit dem 20.01.2010 ein gleichnamiger Verein eingetragen, der offenbar nur dafür gegründet worden ist, um mit (unzulässigen) Abmahnungen Geld zu verdienen. Strafanzeige wegen Betruges ist bereits gestellt.
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Der echte "Verein für lauteren Wettbewerb e.V." sitzt in Hamburg und wurde bereit 1953 gegründet und ist als seriöser Verband bis hin zum BGH anerkannt. Den guten Ruf des Vereins nutzt jetzt ein weiterer Verein aus.
Im Vereinsregister Osnabrück, VR 200611, ist ein Verein mit dem Namen "Verein für lauteren Wettbewerb e.V." mit Sitz in Wippingen eingetragen, der mit dem seriösen Verband aus Hamburg nichts zu tun hat. Der Verein aus Wippingen wurde am 20. Januar 2010 gegründet und verschickt schon Abmahnungen. Dass dieser Verein nicht den Schutz des Wettbewerbsrechts im Sinn hat, merkt man daran, dass offensichtlich keine fachliche Qualifikation vorliegt. In der Abmahnung heißt es:
"In § 6 TDK und § 10 MDStV ist geregelt, welche Informationen ein Impressum einer Internetseite zwingend enthalten muss und wie diese Informationen dargestellt werden müssen. Auf Ihrer Internetseite xxx.de ist ein fehlerhaftes Impressum angegeben, dieses entspricht nicht den Rechtsvorschriften. Die Impressumspflicht wir unter § 6 TDG geregelt und beinhaltet die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung. Auf Ihrer Internetseite werden keine Angaben zur Rechtsform Ihres Unternehmens, zum Inhaber und keine aktuelle Steuernummer angegeben."
Hier zeigt sich, dass der Verein keine Ahnung vom Wettbewerbsrecht hat:
Zum Glück ließ sich der Empfänger der Abmahnung anwaltlich beraten. Es wurde sofort Strafanzeige gestellt und der echte "Verein für lauteren Wettbewerb e.V." informiert. Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung des "Vereins für lauteren Wettbewerb e.V." mit Sitz in Wippingen erhalten haben, sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet werden. Vielmehr sollten Sie sofort die Staatsanwaltschaft einschalten und Anzeige wegen Betruges stellen. Außerdem würden wir Sie bitten, uns darüber zu informieren.
Hier hat offensichtlich jemand zu viel Freizeit und will Gewerbetreibende schädigen. Einem solchen Treiben muss ein Ende gesetzt werden und die Verantwortlichen müssen die ganze Härte der gesetzlichen Sanktionsmöglichkeiten (Geld- oder Haftstrafe, Schadensersatz etc.) zu spüren bekommen.
Dieser Fall ruft Erinnerungen an den Abmahnverein "Ehrlich währt am längsten e.V.", dessen Vorsitzender am Ende wegen Betruges in 385 Fällen sowie strafbarer Werbung in 2931 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren ohne Bewährung verurteilt wurde.
Vielen Dank an RA Richard von www.internetrecht-rostock.de für den Hinweis auf diese Abmahnung.
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