Für den Shopbetreiber kann es mitunter sehr, sehr schwierig sein, genaue Lieferzeiten anzugeben. Kann der Kunde die Lieferzeiten nicht genau bestimmen, ist dies unzulässig und wettbewerbswidrig. Mit der Klausel, die Lieferzeit betrage “in der Regel 1-2 Werktage bei DHL-Versand” unterlag ein Händler jetzt vor dem OLG Bremen.
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Das OLG Bremen (Beschluss v. 08.09.2009, Az: 2 W 55/09) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob diese Klausel zur Lieferfrist den gesetzlichen Ansprüchen Genüge tut.
Lieferzeit: “in der Regel”
Vor dem LG Bremen bekam der abgemahnte Händler noch Recht. Gegen diese Entscheidung legte der Kläger aber Beschwerde beim OLG ein.
“Die zulässige Beschwerde erweist sich als begründet, weil die beanstandete Klausel wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot des § 308 Nr. 1 BGB unzulässig ist.”
Das Gericht begründet dies damit, dass zum einen keine Endfrist angegeben ist und sich der Verbraucher daher nicht darüber im Klaren wird, wie lange er höchstens auf seine Bestellung warten muss, bis er z.B. vom Vertrag zurücktreten bzw. Schadensersatz statt der Leistung verlangen könne.
“Mit der Angabe „in der Regel“ stellt diese Bestimmung nur auf den „Normalfall“ ab und zudem nur auf den Fall, dass die Versendung mit DHL – und nicht mit einem anderen Unternehmen – erfolgt.”
Fehlende Konkretisierung
Genau wegen der fehlenden Höchstfrist, ist dem Verbraucher daher nicht klar, welche Lieferfrist ihm denn nun seitens des Händlers angedient werden soll.
Circa-Lieferzeiten
Außerdem grenzt das Gericht die Angabe “in der Regel-Lieferzeiten” von den sog. “ca-Lieferzeiten” ab, welche es ausdrücklich als zulässig erachtet. Bereits am 18.05.2009 (Az: 2 U 42/09) entschied der Senat, dass die Angabe von ca-Lieferzeiten nicht zu beanstanden sei.
Es ist doch einfach nur noch lächerlich, welche Ausmaße dies in Deutschland annimmt. Gegen alles und jedoch muss geklagt werden und als Händler muss man sich online mehr um Rechtsfragen kümmern, als um das Hauptgeschäft. Jetzt wird sogar schon gegen einzelne Wörter vorgegangen. Ähnlich lächerlich wie die Nutzung von Fax/Telefonnummern in der Widerrufsbelehrung.
Gerade diese extrem Verbraucher-freundliche (bzw. Händler-feindliche Rechtsprechung) in Deutschland sorgt sicher dafür, dass der ein oder andere seine Ambitionen zurückschraubt und auf weitere Projekte verzichtet:
“der Verbraucher [ist] daher nicht darüber im Klaren […], wie lange er höchstens auf seine Bestellung warten muss, bis er z.B. vom Vertrag zurücktreten bzw. Schadensersatz statt der Leistung verlangen könne”
Solange wir hier nicht von lebenswichtigen Medikamenten o.ä. sprechen (die sowieso nicht vom Verbraucher online bestellt werden), ist es doch vollkommen in Ordnung, wenn ein Versand als “in der Regel 1-2 Werktage” angegeben ist. Als Verbraucher wäre ich auch noch zufrieden, wenn die Lieferung innerhalb einer Woche eintrifft.
Scheinbar scheint der ein oder andere (mit zuviel Zeit) ständig nur daran zu denken, wie man einen Händler möglichst schädigen kann. Und dann kommt wieder ein weiteres Gericht, mit dem x-tausendsten Urteil, welches den E-Commerce in Deutschland zu Tode reglementiert. AAAHHH!!
Ich habe einen Kleinbetrieb, vielleicht 150 Lieferungen pro Woche. Davon laufen 148-149 völlig problemlos und werden wenn der Bestelleingang vor 12 Uhr erfolgt noch am gleichen Tag, bzw. am nächsten Tag versandt. Das heißt “1-2 Werktage” sind nunmal “die Regel”. Wie soll man denn das sonst bezeichnen?
Es gibt aber noch die 1-2 Fälle pro Woche wo irgendwas eben nicht klappt – z.B. weil sich eine Lieferung unseres Lieferanten verspätet. Dann dauerts eben statt 2 Werktage mal 3 oder 4 Werktage.
Und dann gibts noch ganz seltene Fälle wo alles schiefläuft – z.B. der Lieferant nimmt ein Produkt aus dem Sortiment ohne Bescheid zu sagen, gleichzeit macht jemand eine Großbestellung und der Restbestand ist weg und am nächsten Tag bestellt nochmal jemand und kann nicht mehr beliefert werden oder der Ist-Bestand stimmt aus irgendeinem Grund nicht mit dem Soll-Bestand überein, z.B. weil sich jemand verzählt hat oder ein Produkt falsch einsortiert wurde oder oder oder…
Man muss doch mal die Kirche im Dorf lassen und den Händlern gestatten dem Kunden zu erklären wie eine Lieferung “in der Regel” d.h. im Normalfall d.h. in 99% aller Fälle abläuft und ihm dennoch eine gewisse Fehlertoleranz zugestehen für die nicht zu vermeidenden 1% wo mal was schiefgeht.
Ich kann doch nicht den schlimmsten aller anzunehmenden Fälle der einmal im Jahr vorkommt als Lieferzeit angeben. Genausowenig kann ich hinschreiben: Die Ware wird innerhalb von 48 Stunden versendet. Und dann dauerts mal 49 Stunden und ich mach mich schadenersatzpflichtig oder was.
Die Begründung der Kunde könne keine “Höchstfrist” erkennen nach der er berichtigt ist vom Kaufvertrag zurückzutreten ist doch absoluter Schwachsinn. Der Kunde hat ein Widerufsrecht und kann jederzeit vom Kaufvertrag zurücktreten solange die Ware nicht versandt ist und noch 14 Tage nach der er sie erhalten hat.
Dan schreiben Sie statt “in der Regel” doch einfach “ca.”, das hat den gewünschten Effekt und wird von den meisten Gerichten nicht beanstandet.
Das Problem ist doch folgendes: Die deutschen Gerichte behandeln Kunden wie kleine Kinder, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu denken und daher muss man für wirklich alles Mögliche und Unmögliche Regeln aufstellen. Jeglicher gesunder Menschenverstand wird den Kunden abgesprochen. Die Bedeutung der Worte “in der Regel” wird wohl jeder verstehen, der der Sprache auch nur halbwegs mächtig ist. Warum muss so etwas gerichtlich geregelt werden???
Zwischen “In der Regel” und “Circa” sehe ich überhaupt keinen Unterschied, schon garnicht im vorliegenden Fall. “Circa 1-2 Tage” könnte genauso ausgelegt werden, das der Kunde die Lieferung vielleicht erst in 4 Wochen erhält. Es ist doch nur noch lächerlich, was hier in Deutschland geschieht…
.. Ja ich habe nicht schlecht gestaunt als ich das heute morgen gelesen habe. Was ist nur mit euch Deutschen los?
“ca. 1-2 Tage” oder “1-2 Tage” – Irgendwann wird es in Deutschland einfach nicht mehr wirtschaftlich interessant sein Produkte online anzubieten, wenn man jederzeit mit der Gefahr leben muss eine Abmahnung wie zum Beispiel aus dem oben genannten Grund bekommen kann!
Zum Glück lebe ich in Frankreich! Hier würde man darüber nur den Kopf schütteln …
Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. Ich hoffe nur, dass die Kommentare auch mal von den Verantwortlichen gelesen werden.
Ehm…werden die lieferungen auch Sonntags ausgeliehfert?
tja, das ist Satire Pur ! Aber im ecommerce kann man ncur Fehler machen
so muss nun auch mal mein Senf los werden und mich extrem über einige Texte hier aufregen. Ich selber habe eine Firma und muss sehr oft express Lieferungen Bestellen, das dies nicht nur mir so geht kann man glaube ich erahnen das es die Lieferung extra gibt.
Wenn ich nun glücklicherweise mal 2-3 Tage zeit habe, einen Lieferanten nicht anhand des Preises sondern anhand der Lieferzeit auswähle erwarte ich eine Lieferung der angegeben Zeit, eventuelle auch mal einen Tag später, aber erlebe es sehr oft das Lieferungen mit Lagernd angegeben sind mit Lieferung 1-2 Werktage und am ende eine Woche oder noch länger heraus kommt. Dies ist eindeutig ein Wettbewerbsvorteil, und es ärgert mich sehr wenn ich für was mehr bezahle weil ich es dringend benötige und dann aber genauso lange wie bei den ehrlichen Warten muss.