Bei der Präsentation von Textilprodukten in einem Onlineshop kann es leicht zu einem Verstoß gegen die Vorschriften des Textilkennzeichnungsgesetzes kommen. Viele Neueinsteiger in den Online-Verkauf von Textilien kennen die Vorschriften nicht bzw. wissen nicht, welche Pflichten für den Online-Shopbetreiber existieren und zu erfüllen sind. Ein oft unbewusster Verstoß führt häufig zu kostenträchtigen Abmahnungen durch Wettbewerber.
Wann muss der Online-Shopbetreiber das Gesetz beachten?
Das Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) verpflichtet die Anbieter von Textilerzeugnissen zur Angabe der im Produkt enthaltenen Materialien. Als Anbieter sind selbstverständlich auch Online-Shopbetreiber anzusehen. Die Verpflichtung zur Angabe gilt für alle Artikel, die zu mindestens 80% ihres Gewichtes aus textilen Rohstoffen hergestellt sind. Wichtigster Anwendungsfall ist dabei der Verkauf von Kleidung.
Nicht nur Kleidung ist zu kennzeichnen
Weitere Textilerzeugnisse sind gemäß § 2 des Gesetzes u.a.
- Bezugsstoffe von Möbeln und Schirmen
- Teile von Matratzen und Campingartikeln
- Futterstoffe von Schuhen und Handschuhen
- Fußbodenbeläge
Anbieter sollten, wenn Sie die entsprechende Produkte anbieten oder einen Verkauf für die Zukunft planen, die Verpflichtung zur Angabe dem Grunde nach prüfen oder prüfen lassen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten.
Wie erkenne ich die richtige Kennzeichnung?
Sowohl eine komplett fehlende als auch eine fehlerhafte Kennzeichnung können unangenehme rechtliche Folgen haben. Für den Anbieter kommt daher entscheidend darauf an, die enthaltenen Materialien in der gesetzlich vorgeschriebenen Art und Weise anzugeben. § 5 schreibt vor, dass die Angabe im Prozentsatz des Nettotextilgewichtes zu erfolgen hat, bei Textilerzeugnissen aus mehreren Fasern in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils.
Eine korrekte Angabe könnte z.B. folgendermaßen aussehen: „60 % Polyamid, 40 % Elasthan“.
Enthält das Produkt nur einen Rohstoff, so kann z.B. statt der Angabe „100% Wolle“ auch „reine Wolle“ verwendet werden.
Wichtig: Genaue Bezeichnung der Fasern
Größte Aufmerksamkeit ist auf die genaue Bezeichnung der verwendeten Fasern zu legen. Es dürfen nur die in der Anlage 1 zum Gesetz aufgeführten Bezeichnungen verwendet werden! Einige Begriffe enthalten zusätzliche Einschränkungen, so darf z.B. der Begriff „Wolle“ nur für die Fasern bestimmter Tiere verwendet werden.
Der Online-Shopbetreiber muss hier darauf achten, dass die Kennzeichnung auch den angebotenen Produkten entspricht.
Daher müssen Produkte, die über einen längeren Zeitraum verkauft werden, immer wider auf die verwendeten Fasern hin kontrolliert werden. Viele Mitbewerber tätigen Testeinkäufe und eine falsche Deklarierung ist immer Grundlage für eine kostenpflichtige Abmahnung.
Nicht einfach auf Herstellerangaben verlassen
Die in der Anlage 1 bezeichneten Fasern dürfen dabei auch nicht durch den jeweiligen Markennamen ersetzt werden. So lautet z.B. die korrekte Bezeichnung „Elasthan“ und nicht „Lycra“.
Daher gilt: Der Online-Shopbetreiber darf sich in diesem Punkt auch nicht darauf verlassen, dass die Angeben des Herstellers am Produkt korrekt sind, er muss selbst die Angaben auf die richtige Bezeichnung hin überprüfen.
In welcher Form kennzeichne ich die Produkte?
Die Kennzeichnung muss an der Ware eingewebt oder angebracht sein. Im Internet ist die Kennzeichnung bei jeder Artikelbezeichnung ebenfalls leicht lesbar und in einem einheitlichen Schriftbild anzubringen. Diese Vorgabe sollte und muss der Onlineshop-Betreiber zwingend einhalten.
Der Verbraucher darf sich die Informationen nicht langwierig auf der Internetseite suchen müssen, sondern die Information muss schnell auffindbar und abrufbar sein. Nur so kann das Ziel erreicht werden, dass der Verbraucher Preis und Qualität der Ware mit Produkten eines Wettbewerbers vergleichen kann.
Welche Produkte sind nicht von der Kennzeichnungspflicht betroffen?
Zahlreiche Produkte müssen nicht mit den erforderlichen Angaben zu den enthaltenen Fasern versehen werden:
- Bemalte Leinwand
- Gebrauchte, konfektionierte Textilerzeugnisse, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind
- Reißverschlüsse
- Spielzeug
- Kosmetiktäschchen
- Einwegartikel, ausgenommen Watte
- Segel
- Fahnen und Banner
Hier werden nur die wichtigsten Produkte dargestellt. Die Ausnahmen finden sich im Anhang 3 zum TextilKennzG. Verkaufen Sie also z.B. in einem Second-Hand-Onlineshop entsprechende Bekleidung, müssen Sie dies ausdrücklich klar- und darstellen. Verkaufen Sie in dem gleichen Shop ggf. auch Neuwaren, ist auf die richtige Kennzeichnung zu achten.
Abmahnungen bei einer fehlenden bzw. falschen Kennzeichnung
Eine falsche oder fehlerhafte Kennzeichnung von Textilien kann immer eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zur Folge haben. So hat z.B. das Landgericht Frankenthal (Urteil vom 14.02.2008, Az.: 2 HK.O 175/07) entschieden, dass ein solches Fehlverhalten ein Wettbewerbsverstoß im Sinne des § 4 Nr.11 UWG ist.
Denn: „Sinn und Zweck des TextilKennzG ist es, dass sich der Verbraucher über die verarbeiteten Materi-alien, deren Qualität und Verwendbarkeit unterrichten und seinen Kaufentschluss in voller Kennt-nis dieser Umstände treffen kann….“
Noch deutlicher wird das Landgericht Düsseldorf in einer Entscheidung (LG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2007, Az.: 38 O 119/07). Die Richter sehen einen klaren Wettbewerbsverstoß:
„Ob im Einzelfall Verbraucher tatsächlich Interesse an den danach erforderlichen Rohstoffanga-ben haben, ist für die Kennzeichnungspflicht ohne Bedeutung…. Die Verpflichtung gilt nicht nur für Produkte selbst, sondern gemäß § 1 Abs.2 TKG auch für Abbildungen und Beschreibungen.
Allein der Umstand, dass die Beklagte in erheblichen Maße Dessous im Internet beworben hat, ohne der Kennzeichnungspflicht zu genügen, zeigt, dass eine nur unerhebliche Beeinträchtigung des Wettbe-werbs durch den Rechtsverstoß im Sinne von § 3 UWG nicht anzunehmen ist.”
Praxistipp
Online-Shopbetreiber sollten sicherstellten, dass sämtliche angebotenen textilen Produkte entsprechend gekennzeichnet sind. Dies gilt vor allem für die Darstellung in der jeweiligen Artikelbeschreibung, die der Verbraucher vor dem Abschluss eines Kaufvertrages abrufen kann. Nur so können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen vermieden werden.
Weitere Informationen
TextilKennzG – Textilkennzeichnungsgesetz
Zur Person des Autors
Rolf Albrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Kanzlei volke2.0
http://www.volke2-0.de/
Die Kanzlei volke2.0 erwirkte in Zusammenarbeit mit Trusted Shops u.a. eine Entscheidung des LG Bielefeld, in der die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnwelle zu angeblich fehlerhaften Preisangaben festgestellt wurde. (cf)
Weitere Gastbeiträge der Kanzlei volke2.0 hier im Blog
- BGH legt AdWords-Frage dem EuGH vor – Gastbeitrag eines Verfahrensbeteiligten
- Abmahnungen wegen der Verpackungsverordnung? – Gegenwart und Zukunft
- Abmahnung wegen fehlender oder fehlerhafter Energiekennzeichnung nach der EnVKV
- Achtung: Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten kann zur Abmahnfalle werden
Hallo Zusammen,
hier hat der Gesetzgeber (leider wie so oft) nicht sehr weit gedacht. Es macht wirklich großen Sinn jedem Textil-Einzelha?ndler, jedem noch so kleinen “Laden” die Verantwortung zu u?berlassen Textilien richtig zu pru?fen und zu kennzeichnen.
Jeder kleine Einzelha?ndler hat dazu auch in seiner “Hosentasche” die notwendigen Werkzeuge und Ausbildung um Fasern und Garne prüfen zu können. Wir Einzelha?ndler MU?SSEN uns da auf die Angeben des Herstellers verlassen da wir kein Labor haben um dies auch noch nachzupru?fen.
Hier ist doch nicht der kleine Einzelha?ndler gefragt, sondern der Hersteller oder In-Verkehr-Bringer.
Langsam hat man wirklich das Gefu?hl, die Leute die Gesetze machen haben von der Realita?t keine Ahnung. Mit was sollen wir Einzelha?ndler uns noch alles “rumschlagen”. Wir wollen und mu?ssen einfach nur was verkaufen und keinen Stab an Rechtsberatern, Doktoren und Technikern koordinieren.
Eine Kennzeichnung ist kein Problem – aber dem Einzelha?ndler auferlegen die Pru?fung zu u?bernehmen ist schlicht weg ein Witz.
Armes Deutschland.
Gru?sse,
Chris
Nur mal so am Rande: Das Gesetz gibts seit, man höre und staune, dem Jahre 1969
Mittlerweile sollte es echt jeder seriöse Hersteller mal gehört haben…
Hallo Christian,
grundsätzlich sollte man sich als Verkäufer von Textilien auch auf die Kennzeichnung verlassen könne. Problem ist jedoch, dass eine fehlerhafte Kennzeichnung, sei es am Produkt oder in der Artikelbeschreibung des Online-Shops zunächst am Online-Shopbetreiber „hängen bleibt“.
Somit sollte man die Angaben seines Händlers oder Herstellers prüfen.
Das größere Problem ist meistens die Position von Neulingen im Bereich eCommerce, die dann leider eine falsche oder gar keine Kennzeichnung in der Artikelbeschreibung eines Online-Shops vornehmen.
Hier bietet sich dann das Angriffsziel für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Viele Grüße
Rolf Albrecht
Hallo Lost Legends Shop,
das sehe ich genauso. Probleme gibt es aber immer wieder bei No-Name-Produkten z.B. aus Fernost. Dort ist eine Kennzeichnung oft gar nicht oder nur falsch vorhanden.
Viele Grüße
Rolf Albrecht
Da hat Christian völlig recht, der Gesetzgeber verlangt fast schon ein eigenes Labor zur Textilbeschaffenheitsprüfung bei jedem kleinen Textilhändler. Bei mir ist es leider oftmals so, das auf der Liste des Herstellers/Lieferanten manchmal völlig andere Fasern oder Fasergemische stehen, als dann letztendlich auf dem Schildchen in den Textilien. Da man nicht wirklich alle Artikel aus dem eigenen Angebot dauerhaft auf Lager haben kann, manche Artikel aus meinem Sortiment wurden bei mir bis Dato auch noch nie bestellt, obwohl sie mehr als 2 Jahre im Shop sind, da kann man mal sehen, wie wichtig es ist, sich auf die Herstellerangaben zu verlassen. Mal abgesehen davon, das ich auch schon Textilien hatte, bei denen ein auf dem eingenähten Schildchen ein ganz anderes Fasergemisch angegeben war, als das aus dem der Artikel letztendlich bestand. Naja, Hauptsache der Gesetzgeber hackt weiter auf den Kleinsten rum und die ganzen kranken Abmahner reiben sich weiter die Hände…
Und warum darf der Großhändler nun die Faser Lycra nennen, der kleine Händler aber nur Elasthan, obwohl der Begriff Lycra, wenn auch markenrechtlich geschützt, allgemein bekannt ist? Langsam wirds Zeit, das den Herren- und Damen Gesetzgebern wenigstens etwas Hirn wächst…
Also wir unterhalten z.B. ein eigenes Labor. Da kann man noch ganz andere lustige Sachen prüfen 🙂
Textilprüfung ist aber auch kein Hexenwerk das eines Labors bedarf – wie man eine Stoffprobe macht lernt nämlich jede Schneiderin im ersten Jahr. Ein bisschen Fachkenntnis bzgl. der Waren mit denen man handelt gehört halt einfach dazu.
Viel lustiger ist: die Faser heisst “Elastan”, der Gesetzgeber schreibt “Elasthan” vor.
Naja nu schlepp ich nicht jedes Teil, bei dem ich mir unsicher bin zur nächsten Schneiderei und Stoffprobe hin oder her, gerade bei Fasergemischen ist es ohne Labor oftmals nicht möglich festzustellen, aus welchem Material(gemisch) ein Artikel nun genau besteht, erschwerend kommt da auch noch die Webart dazu. Und so schlimm find ich eine falsche Materialangabe nun wieder auch nicht, vor allem wenns aus Versehen passiert und da ist jede Abmahnung ungerechtfertigt. Wenn jemand nun schreibt, ein Teil sei aus echter Seide, letztendlich ist es aber aus Polyester, dann ist das schon schlimm, aber zwischen 65% Baumwolle, 35% Polyester und 35% Baumwolle und 65% Polyester seh ich kaum einen Unterschied, die meisten Kunden juckts sicher auch nicht. Meine Freundin hat sich gerade ne QoD Hose gegönnt, die ist aus 100% Polyester, fässt und fühlt sich aber wie Baumwolle an und ist zudem noch sehr bequem, was ich nie denken würde, wenn ich lese das eine Hose aus 100% Polyester besteht und nicht grade ne Lackhose ist ;). Man sieht letztendlich nur am Oberflächenglanz, das es wirklich Polyester ist.
@Dunkelwelt
wenn du nicht sicher bist dann biete das entsprechende Produkt einfach nicht an oder nerfe den Hersteller solang bis du die korrekte Angabe hast. Wo ist das Problem. Nur so lernt ers. 🙂
@Lost Legends. Sorry, aber echt produktiver Vorschlag – biete nicht an wenn Du nicht sicher bist. Ich weiß nicht ob Du Dein Geld mit “nicht-Anbieten” verdienst? Nerve den Hersteller so lange bis es korrekte Angaben liefert – da liegt ja das Problem: Egal was der Hersteller angibt WIR sind dafür beim Verkauf verantwortlich. Du holst Dir doch auch keinen Elektriker ins Haus um dann am Schluss für den seine Arbeit “zu unterschreiben”, oder?
@Dunkelwelt
Dem Kunden ist die Zusammensetzung meißt wirklich total egal und merkt auch oft garnicht was er da in der “Hand hält”. Ich sehe es auch so, dass es kein ein Unterschied ist ob der Artikel 5% mehr Baumwolle oder 5% mehr Polyester hat. Es ist kein Kaufgrund. Bei einem “Betrugsversuch” Polyester als Seide zu verkaufen liegt der Tatbestand doch wirklich anders. Grundsätzlich sollte die Kennzeichnung halt korrekt sein, da es auch Allergiker gibt usw.
Die Problematik liegt jedoch nicht an den Möglichkeiten wie wir Textile richtig und gewissenhaft kennzeichnen und prüfen können. In diese Situation dürfen wir erst garnicht kommen, hier MUSS der Gesetzgeber mal nachdenken und die Verantwortung an Hersteller/In-Verkehrbringer geben – und nicht an tausende von kleinen Einzelhändlern.
Ich weiß wirklich nicht, wie die Herren und Damen vom “Gesetz-Erfinder-Ausschuß” arbeiten. Eins ist jedoch sicher, wenn wir Shopbetreiber so arbeiten würden, dann würde unsere Schulden-Uhr genauso schnell laufen wie die unserer Regierung.
Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, ob diese Gesetzeslage auch für gewerbliche E-bay Handler gilt, ist dort ja eigentlich auch ein Shop.
Und im übrigen bin ich dann mal gespannt, wie die zugehörigen Abmahnpraxis dann ausschauen wird.
@Christian
Sorry aber deine Argumente gehen fehl, so fern es überhaupt Argumente sind. Wenn der Hersteller dir falsche Angaben macht und du damit Probleme bekommst hast du doch selbstverständlich die Möglichkeit Ihn in Regress zu nehmen. Wo ist das Problem?
Ich bin sicher es gibt genug korrekt gekennzeichnete Produkte die man anbieten kann, ich glaube nicht daß jemandes Existenz von Billiganbietern abhängt die nicht anständig Kennzeichnen können. Und ansonsten: So hart es klingt aber wenn du deine Pflichten als Einzelhändler nicht erfüllen kannst, dann mußt du es eben lassen. Es zwingt dich doch niemand mit Textilien dein Geld zu verdienen oder?
Wenn keiner sein Zeug kauft wird sich der Händler schnell überlegen was er vielleicht besser machen kann, deshalb nochmals: Nerfen, nur so lernt ers! Wenn natürlich jeder sagt “Textilkennzeichnung ist Böse” und irgendwas oder am besten garnix dranschreibt, dann wird sich auch beim Hersteller nie etwas ändern.
@Lost Legends
Klar kann ich den Hersteller in Regress nehmen, aber ich habe schlichtweg weder den Nerv noch die Zeit dazu. Hier kommt der Gesetzgeber zu uns kleinen und wir sollen dann wieder zum Hersteller laufen und den Arm des Gesetztes an diesen weiter reichen. Sorry, aber mit dieser Aussage zeigst Du genau das was wir wollen. Gesetzgeber geh bitte gleich zum Hersteller und nehme nicht den Umweg über uns Einzelhändler.
Ob ich mit Textilien handeln muss? Oh man, müssen tun wir nur sterben. Und ob man die Pflichten eines Einzelhändler erfüllen kann/will oder nicht hat mit unserem Thema, dass es doch garnicht die Pflicht des Einzelhändlers sein sollte, nichts zutun. Es geht hier alleine um die Tatsache dass es sich der Gesetzgeber hier recht einfach macht ohne an die reale Anwendung zu denken und ich persönlich der Meinung bin das dies der falsche Weg ist. Love it, change it or leave it. Ich möchte was ändern!
Wenn Du der Meinung bist, dass nur Billiganbieter falsch kennzeichnen, dann viel Spaß mit den seriösen und etablierten Herstellern – die machen auch Fehler. Kennen wir alles schon.
Das Problem sind nicht diverse Pflichten, sondern die Möglichkeit
des Abmahnens.
Man wird immer etwas finden, wenn man nur lange genug sucht.
Ob AGB, Widerruf, Kennzeichnungen etc.
Wen interessieren solche Sache übrigens in einem Ladengeschäft?
Es wird den Abmahnern zu leicht gemacht.
Wenn man den Mangel innerhalb eines Monats abstellen könnte,
ohne direkt Geldforderungen, hätte das schon lange ein Ende.
Aber so lange irgendwelche unseriösen Firmen und Anwälte damit
Geld verdienen können, wird es kein Ende nehmen.
Die Lobby der Gerichte und Anwälte scheint zu groß, als das sich die Politk
sinnvolle Lösungen überlegt.
Schließlich lebt ein Teil dieser Gerichte und Anwälte davon.
Mal davon abgesehen, über wieviel Textilien wird denn hier gesprochen?
Wenn ich 3000 Artikel im Shop habe, wird wohl NIEMAND kontrollieren können, ob alle Herstellerangaben korrekt sind, oder?
Da im Bereich Widerruf nicht mehr viel zu holen ist, muß jetzt eben ein anderes Gesetz dran glauben.
Bei Abmahnungen geht es in der Regel nie um Wettbewerbsvorteile.
Es geht oft nur um schnelles Geld oder dem Konkurrenten eins auszuwischen. Und so lange der Gesetztgeber diesen Missstand nicht ändert, wird weiter Missbrauch mit dem Mittel Abmahnung getrieben.
>Wenn ich 3000 Artikel im Shop habe, wird wohl NIEMAND kontrollieren können, ob alle
>Herstellerangaben korrekt sind, oder?
Wenn du einmal eine Abmahnung diesbezüglich bekommen hast, wird dir nix anderes übrig bleiben als alle 3000 Artikel zu kontrollieren. Und wenn du dir einmal eine solche Mühe machen mußtest wirst du sicher nur noch schwer Verständnis dafür haben, daß deine Mitbewerber sich nicht einmal darum bemühen überhaupt Angaben zur Textilkennzeichnung zu machen, geschweigedenn korrekte…
Hallo Udo,
die Abmahner sind das Resultat unserer Pflichten. Stell die Pflicht ab und Du musst Dich um die Abmahner nicht mehr kümmern. Ich würde das Problem also lieber bei der Wurzel “fassen”. Aber wir haben da glaub ich wenig Chance.
Ich könnte eine Menge meiner Mitbewerber abmahnen, weil die bei der Textilkennzeichnungspflicht was falsch machen. Aber warum sollte ich das tun? Deswegen kauft doch bei mir keiner mehr ein. In der Textilbranche sind die Shopbetreiber sich oftmals garnicht bewußt etwas falsch zu machen, da in Ihrem lokalen Laden noch NIEMALS ein Kunde davon was wissen wollte.
Oder kennst Du Kunden die von Ihrem Verkäufer die Bezinkosten erstatten haben wollen, weil ein Artikel defekt war und nun beim Verkäufer ausgetauscht oder repariert wird. Ist das selbe, und wir “eiern” wegen Rückversandkosten usw. rum. Vergleiche mal einen “normalen” Laden und einen Online Shop.
Udo trifft es auf den Punkt. In keinem anderen Land der Welt existiert ein so miserables Abmahnwesen wie in Deutschland, bei dem die erste Abmahnung kostenpflichtig ist, deshalb gibt es auch nur in Deutschland solche Probleme und folglich genug zwielichtige Gestalten, die sich genau durch diesen Missstand bereichern. Die einfachste und ehrlichste Möglichkeit wäre eigentlich, einen anderen Shopbetreiber anzuschreiben und um Korrektur einer kleineren Wettbewerbswidrigkeit zu bitten, tut ers das nicht, kann man immernoch rechtliche Schritte einleiten, ist mir auch schon so geschehen und habe ich auch selber schon so gehandhabt. Bei geklauten Bildern, Texten etc. hört der Spaß natürlich auf.
Und übrigens, passt nicht ganz zum Thema, aber unlängst habe ich gelesen, das es in der Schweiz wohl das gesetzliche Widerrufsrecht, hier ein Hauptgrund für gewerbliche Abmahnungen, abgeschafft wurde und es keinerlei Probleme zwischen Händlern und Kunden dadurch gibt. Armes Deutschland, kann man nur immer wieder sagen.
>Und wenn du dir einmal eine solche Mühe machen mußtest wirst du sicher nur noch schwer Verständnis dafür haben, daß deine Mitbewerber sich nicht einmal darum bemühen überhaupt Angaben zur Textilkennzeichnung zu machen, geschweigedenn korrekte…
Im Textilbereich kommt hinzu das sich Mode nunmal ändert.
Diese Kontrolle müsste also quasi jedes Jahr für jedes neue Produkt gemacht werden. Hier geht es auch nicht um das wollen, sondern um die Möglichkeit bei nur einem kleinen Fehler abgemahnt zu werden.
Da sind 2999 Artikel richtig ausgezeichnet und nur einer ist falsch.
Und schon flattert eine Abmahnung ins Haus.
Das soll einen Sinn haben?
Wie schon geschrieben, es gibt andere Mittel um solche ‘Fehler’
zu beheben. Eine simple Mail würde oft schon reichen.
Aber warum, wenn damit Geld verdient werden kann?
Man sucht halt immer andere Lücken.
Da kann man nichts beschönigen, weil selbst der Gesetzgeber lange nicht in der Lage war abmahnsichere Belehrungen zu veröffentlichen.
abmahnwelle.de
Dort kann man die ganze Sinnlosigkeit des deutschen Abmahnsystems nachlesen.
Hier wäre doch TrustedShops mal wieder am Zuge hier uns ein bisschen Unterstützung zu geben.
Was haben wir für Möglichkeiten?
Nur rum jammern hilft ja nix und einfach nix machen ist auch kein wirklicher Weg aus der Situation.
Also tun wir uns zusammen und sehen wie weit wir kommen – zumindest können wir sagen: “Wir haben es wenigstens versucht!”
Was meint Ihr?
… die Textilkennzeichnung muß eingewebt oder angebracht sein…
Heißt das, daß es auch ausreicht ein Etikett mit einer Etikettierpistole zu befestigen oder muß es wirklich dauerhaft verbunden sein?
Nein, das heißt, das normalerweise der Hersteller der Textilien diesen kleinen Schnipsel mit einnäht. Gibt selten noch Kleidungsstücke ohne, allerdings ist die Frage, ob die Angaben auf den Schnipseln immer der Wahrheit entsprechen.
Ich bin dabei mir einen Shop zu einzurichten nach dem Kleinunternehmergesetz. Hauptsächlich wollte ich Kinderkleidung nähen – Einzelteile. Nun habe ich das Problem, dass ich zu manchen Stoffen gar keine oder nur fahrige Angaben z.B. BW mit geringem Elasthananteil , machen kann ist das zulässig????? Bei meinen Recherchen habe ich bemerkt dass Einzelteile nicht immer mit ihrer Materialzusammendsetzung ausgewiesen sind.
Danke!
Beim Stoffeinkauf würde ich immer die Zusammensetzung vom Stoffverkäufer einfordern, um auf der sicheren Seite zu sein.
Insgesamt ist leider der Leidtragende immer der Textil-Händler. Wenn ich ich z.B. die Angaben vom Hersteller übernehme und diese falsch sein sollten, kann ich nach deutscher Rechtsprechung den Ball nicht an den Hersteller abspielen.
Auch wenn ich selbst gar nicht in der Lage bin, die richtigen Angaben (prozentuale Zusammensetzung etc.) zu prüfen.
Aber was ich noch viel schlimmer finde: Profit aus diesem Umstand schlagen meist nur die Anwälte…
Einen schönen Tag noch!
Ist der Artikel noch aktuell? Wenn ja dann vielen Dank für die wertvollen Infos. Man weiß ja nie wo man überall abgemahnt wird…
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
Ich habe am 29.05.11 ein Pyjama Set 2 er Pack ausgeliefert und am Anfang Juni die Grösse 182 da es bei den Aermellaengen Probleme gab zwischen den 2 Farbvarianten.
Mein Kunde arbeitet mit Kunden zusammen wie OTTO, Neckermann, Bader usw.
Meine Frage eine Reklamation kann innerhalb den 21 Tagen geschrieben werden oder?
Mein Kunde hat diesen Artikel nach 4 Monaten reklamiert, ( da OTTO erst vor einem Monat einen Abruf gemacht haette zu diesem Artikel ) hat er einen solchen recht? Die ausbezahlte Provision Betrag will er von mir zurück bezahlt bekommen.
Bitte um Hilfe, oder wo kann ich nachschauen, ob ein Kunde das Recht hat nach 4 Monaten eine Ware zu reklamieren oder nicht.
Für alle Hilfen und Antworten bedanke ich mich vorraus.
Mit freundlichen Grüssen
Arzu
Hallo zusammen,
es ist natürlich (im sozialen Gedanke nicht im wirtschaflichen) der richtige Weg, daß der Endverbraucher die korrekten Angaben erhält!
Dies aber letztendlich dem kleinen Einzelhändler zu überlassen und es nicht als die Pflicht der Hersteller zu sehen, ehrlich und loyal Handel zu treiben, ist doch kein korrekter Gesetzesentwurf?!
Das ergibt Freiheiten für den “Großen” und ständige Angst für den “Kleinen” etwas falsch zu machen (eine Art der Kontrolle).
Naja, hoffe die Gesetzgebung wird deutlicher und einfacher für den Bürger, der nicht mit allen Mitteln nach Macht und Reichtum strebt 🙂
hat jemand eine ahnung ob uns das gesetzt auch betrifft wenn wir rucksäcke und taschen verkaufen? die sind ja auch aus textilem gewebe.
Hallo
das ist ja ein Durcheinander.
muss ich denn nun meine Kategorien im Onlineshop auch abändern, oder dar ich die weiterhin z.B Wildfänge, oder Merino Twist nennen?
Dazu habe ich in der Verordnung nichts eindeutiges gefunden.
Mich interessiert, ob auch die Kategorien und der Kurztext, heißt bei mir z.B Feenprinz der Artikel, geändert werden müssen, bzw mit der Bezeichnung Wolle versehen.
In den Artikelbeschreibungen und am Etikett habe ich es geändert.
danke für die Info
lG Tina
Die “Angst der Kleinen” vor solchen Abmahnungen resultiert nicht zuletzt auch daraus, dass der Abmahner weiß, wen oder was er abmahnt. Er muß sich bei den kleineren Firmen kaum Gedanken machen, eventuell einen Anwalt der Gegenseite zu Gesicht zu bekommen. Eine große Firma wird, in Relation gesehen, selten abgemahnt – man kann an Ihnen einfach nicht so schnell und plump Geld verdienen.
Hallo, ist es eigentlich gesetzlich vorgeschrieben die Farbe anzugeben und wenn ja, wo ist das festgelegt?
Gruß! Rainer B.
Die Farbe von Textilien gehört zu den wesentlichen Merkmalen des Produktes und muss daher angegeben werden (§ 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a, § 1 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB).
Hallo. Wie ist das mit Heimtextilien und Hundespielzeug? Wenn ich da an ein Produkt (wo nur eine äußerliche Befestigung möglich ist) die Kennzeichnung fest anbringe, stört das vom optischen den Kunden und der Hund zerreißt es gleich. Gibt es da eine andere Möglichkeit. Ich sehe ab und zu im Netz das es dann mit einer Papierschlinge versehen ist, doch das ist ja nicht fest? Vielen Dank Heike K.
Hallo Heike,
laut unserem Anwalt genügt so eine lose Verbindung durchaus. Wir haben genau den Fall in unserem Shop und werden die Kennzeichnung an solchen Produkte nun auch lediglich mit einer lockeren Schlaufe befestigen.
Beste Grüße
Dieter
Hallo und guten Tag,
bin ich “aus dem Schneider” wenn ich ab sofort nicht mehr in Deutschland, sondern nur noch international verkaufe?
Oder betrifft mich diese bescheuerte TextilKennzG dann trotzdem?
Besten Dank und liebe Grüße
Innerhalb der EU gilt die Textilkennzeichnungsverordnung mit einigen nationalen Besonderheiten. Wenn Sie außerhalb der EU verkaufen wollen, müssen Sie sich mit jeder einzelnen Rechtsordnung vertraut machen und prüfen, welche Pflichten in dem jeweiligen Land gelten.
Sehr spannend. Ich denke diese Fallstricke kennen viele kleine Shops nicht.
Ich hätte dazu zwei Fragen, ich betreibe einen Seite, die zu Bettwäsche berät, aber nicht selbst verkauft. Meine Fragen daher:
1. Gilt die Regelung auch, wenn man an andere Händler weiterleitet?
2. Gilt diese Regelung ebenfalls für Bettwaren wie Bettwäsche, Decken, Kissen, etc.?
Danke für die tollen Infos!
Hallo, ich beziehe mich auf das Zitat oben im Text:
“So lautet z.B. die korrekte Bezeichnung „Elasthan“ und nicht „Lycra“.”
Frage:
Gibt es eine Liste der zulässigen Polymernamen?
Viele Grüße
Karl
Anhang I zu Art. 5 Textilkennzeichnungs-RiLi (S. 12 ff.) http://publications.europa.eu/resource/cellar/85f446fd-05a5-47d7-b0d3-96418710a1e0.0018.02/DOC_1
Darf ich das Hersteller Ettikett austauschen in ein eigenes Ettikett mit meinem Firmennamen? Natürlich nicht das Eingenähte auf der Ware. Sondern nur das Ettikett.. bzw. mit meinem Logo überkleben?
Ich würde gerne Hundespielzeug aus Recycelten Textilien nähen und verkaufen. Welche Kennzeichnungspflicht habe ich und muss ich mich versicherungstechnisch absichern, sollte sich ein Hund an dem Spielzeug verschlucken?
hallo
ich habe noch massen an rollen und stoffreste von alten militär und polizeischneidern, abzeichenherstellern usw.
es ist vielleicht 1% noch mit alten kleinen handgeschriebenen zetteln ,, 2m bw pol,, oder ,, 5m wolle elastan ,, oder ,,4m wolle ,,
gekennzeichnet.
mal sind noch fast ganze rollen da, großenteils aber auch nur 1-5m stücke.
und es ist im sinne der artikel ja ,, gebrauchte stoffe ,,.
oft riechen die auch nach 40 oder 80 jahren lager, haben teils nikotin, oder lichtflecken, oder mottenlöcher, klebeflecken, kaminrauch usw abbekommen.
auch wenn es noch 10 oder 20m auf der rolle ist.
da sind rollen bei, die waren mal goldgelb, heute sind sie aussen hellbraun.
ich würde die gerne als gebraucht verkaufen, mit den angegebenen fehlern, oder negativen merkmalen.
muß ich da auch alles genau kennzeichenen.???? :-((
Für die Betreiber von Online-Shops ist es von entscheidender Bedeutung, sich der potenziellen rechtlichen Risiken bewusst zu sein, die mit dem Verkauf von Textilien verbunden sind, um nicht in eine rechtliche Falle zu tappen.