Zum 01.01.2009 trat die neue Verpackungsverordnung in Kraft, die wesentliche Änderungen für Shopbetreiber mit sich bringt. Zu diesem Thema erhielten wir zahlreiche Anfragen. Deswegen haben wir uns entschieden, noch einmal die häufigsten Fragen und Antworten zusammenzustellen.
Lesen Sie hier die häufigsten Fragen und Antworten zur Verpackungsverordnung
1. Wer muss sich registrieren lassen?
In der neuen Verpackungsverordnung ist vorgesehen, dass sich jeder sog. “Erstinverkehrbringer” registrieren lassen muss. Das bedeutet, dass jeder Händler, der an einen Verbraucher liefert und bei diesem dann die Verpackung anfällt, sich einem der in der Verordnung genannten dualen Systeme anschließen muss.
2. Kann ich “vorlizenzierte” Verpackungen verwenden?
Aufgrund des Beschlusses der LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) zur Umsetzung der 5. Novelle der Verpackungsverordnung vom 05.12.2008 gilt Verpackungsmaterial, das dem Transport von Waren dient und beim privaten Endverbraucher anfällt, als “Verkaufsverpackung” und nicht “Serviceverpackung”. Bei Serviceverpackungen könnte die Lizenzierungspflicht auf den Lieferanten oder Hersteller übertragen werden, bei Verkaufsverpackungen hingegen nicht.
Daher muss sich jeder Händler selbst einem Entsorgungssystem anschließen. In § 6 Abs. 1 VerpackV heißt es dazu:
“Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischer Weise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, haben sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren Systemen nach Abs. 3 zu beteiligen. …”
3. Welche Informationen müssen auf der Website erteilt werden?
Bisher musste jeder Online-Händler, der nicht an einem Entsorgungssystem angeschlossen war, auf seiner Homepage darüber informieren, dass Verpackungsmaterialien auch an ihn kostenlos zurückgegeben werden. Diese Informationspflicht war von enormer Bedeutung, da ein Fehlen entsprechender Hinweise häufig abgemahnt wurden.
Nach der neuen Verordnung muss jedoch jeder Händler, der eine Verpackung erstmals in Verkehr bringt, einem Entsorgungssystem angeschlossen sein und darf nur noch lizenzierte Verpackungen verwenden. Daher fällt natürlich auch die Hinweispflicht auf die eigene Rücknahme weg. Ein sachlich formulierter Hinweis, welchem der vorhandenen Systeme man sich angeschlossen hat, ist aber weiterhin zulässig.
Allerdings darf dieser nicht werblich heraus gestellt werden, da man sonst mit Selbstverständlichkeiten wirbt, was unlauter und somit abmahnfähig ist.
4. Für welche Verpackungen gilt die neue Verordnung?
Die Neuregelungen gelten für
- Verkaufsverpackungen
- Umverpackungen
- Transportverpackungen
Dabei muss beachtet werden, dass auch sämtliche Folien, Füllmaterialien und Polster als Verkaufsverpackungen gelten.
Der Online-Shopbetreiber muss also sicherstellen, dass all diese Verpackungen lizenziert sind. Besondere Bedeutung hat dies, wenn Waren in Verpackungen (z.B. aus Fernost) importiert werden. Hier bietet sich an, dass sich der Importeur an einem oder mehreren der dualen Systeme beteiligt und die Verpackungen lizenzieren lässt.
5. Müssen Verpackungen mit einem Symbol gekennzeichnet werden?
Nein, nach der neuen Rechtslage müssen Hersteller und Vertreiber auf der Verpackung keine gesonderte Kennzeichnung mehr anbringen, dass sie bei einem “Dualen System” angeschlossen sind. Daher lässt sich für den Online-Händler schwer feststellen, ob die von ihm genutzte Verkaufsverpackungen lizenziert ist oder nicht. Allerdings kann ein abmahnwilliger Konkurrent dies ebenso schwer herausfinden.
6. Sind nun mehr Abmahnungen zu erwarten?
Durch die Neuregelungen werden Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Verpackungsverordnung deutlich schwieriger, weil man zunächst eine Testbestellung druchführen müsste, um festzustellen, ob Verpackungen lizenziert sind. Aber auch eine solche Bestellung bringt keine Gewissheit, denn mangels Verpflichtung ist nicht auf jeder lizenzierten Verpackung ein Symbol bzw. auf nicht lizenzierten Verpackungen können gefälschte Symbole sein.
Daher erwarten wir weniger Abmahnungen als bislang und halten die ganze Hysterie um die neue Verordnung für völlig verfehlt und übertrieben. Die bisherige Verordnung hat es sehr viel leichter gemacht, allein fehlende Hinweise auf Websites abzumahnen, die nun nicht mehr erforderlich sind.
7. Wer hilft bei weiteren Fragen?
Bei folgenden Stellen können weitere, sehr detaillierte Informationen bezogen werden:
Auch hier bei uns im Blog finden Sie noch weitere Beiträge zum Thema:
- Seit 1.1.2009 gilt die neue Verpackungsverordnung – Wichtige Änderungen für Shop-Betreiber
- Abmahnungen wegen der Verpackungsverordnung? – Gegenwart und Zukunft
- Petition zur Änderung der Verpackungsverordnung
- Geänderte Anforderungen im Verpackungsrecht
Weitere Infos:
Gut, ich weiß es mag kleinlich sein, aber bitte (!) schreibt doch “lizenziert” richtig ( mit “z”, nicht mit “s” – http://www.korrekturen.de/beliebte_fehler/lizensieren.shtml ).
Grüße
Das mit der Verpackungsverordnung ist ja wieder schöner Mehraufwand. Aber egal, es muss ja sein. Mich würde aber mal interessieren wie das mit dem Versand innerhalb Europa ist. Da finde ich nämlich keine Informationen drüber. Es kommt zwar nicht so häufig vor, aber eigentlich habe ich auch einige Bestellungen z.B. aus Österreich oder so. Meine Frage ist jetzt halt, muss ich mich dafür auch in Österreich etc. lizenzieren lassen?
Dann wird das nämlich ein teurer Spass, wenn ich mich in ganz Europa anmelden muss. Und dann nur für den Fall das ich vielleicht mal eine Bestellung aus Frankreich oder so bekomme.
Wäre schön, wenn man darüber mal Infos bekommen könnte. Der Grüne Punkt Deutschland weiß das nämlich auch nicht.
Schöne Grüße
@Perfekter-Druck.com:
Beim Versand ins Ausland war es schon immer (!) so dass Sie dort sich zuerst mal die lokalen Gesetze ansehen und diese befolgen müssen. Sprich, im Falle der Verpackungsrichtlinie sind Sie bereits seit DEZEMBER 1994 (im gesamten EU Raum!) verpflichtet die Verpackungen gemäß der Landesgesetze entsprechend zu behandeln (http://www.eko-punkt.de/ep/rechtliche_grundlagen/eu-verpackungsrichtlinie/).
Im Falle Österreich also müssen Sie ab der ersten (bzw. rechtlich gesehen bereits davor!) Lieferung ein Lizenznehmer der ARA sein, und dort für alle Lieferungen die Materialien entsprechend lizenzieren. Analoges gilt für jedes andere EU Land ebenfalls, eine grenzüberschreitende Lizenzierung existiert nicht.
Es ist also nichts neues was hier von nöten ist, sondern “nur” die anwendung altbekannter Gesetze.
Grüße
Sind mit “Verbraucher” alle Kunden gemeint, also Privat- und Geschäftskunden, oder lediglich Privatkunden/Endverbraucher?
Ist die neue Verpackungsverordnung also auch für die Händler relevant, die nur Wiederverkäufer beliefern?
@Perfekter-Druck.com: Wieso soll das mehr Aufwand sein? Einmal Lizensiert (5 Minuten) und erstmal ein ganzen Jahr Ruhe. Einfacher gehts nicht. Schade nur das die Informationen recht dürftig sind, aber das war doch schon immer so…
Generell kann ich die ganze Vorgehensweise der Lizensierung nicht nachvollziehen. Warum muß jetzt jeder “Erstinverkehrbringer” für eine Lizenz bezahlen?
Warum wird das nicht direkt beim Herteller gemacht?
Die Mehrkosten werden dann weiter gegeben und gut.
Dann zahle ich für eine Vrpackung eben 5 Cent mehr und gut ist.
Wer kann schon genau sagen wieviel man versenden wird?
Nachkalkulationen und ein riesiger Verwaltungsaufwand für alle sind die Folge.
Die Entsorgungsmaffia lässt grüßen.
Mit Papier und Pappe verdienen die ne menge Geld, und dafür soll
man jetzt noch doppelt bezahlen?
So ein Schwachsinn.
Erst denken, dann ein Gesetz verabschieden.
@Dentallabor:
“Warum muß jetzt jeder “Erstinverkehrbringer” für eine Lizenz bezahlen?”
Dass musste bereits seit Jahren (!) jeder so machen… ist nichts neues!
“Warum muß jetzt jeder “Erstinverkehrbringer” für eine Lizenz bezahlen?”
Wer denn sonst? – Hersteller kennt ja nur seine Serviceverpackung, nicht welchen Karton etc. Sie hernehmen werden (Transportverpackung);
“Wer kann schon genau sagen wieviel man versenden wird?”
Wie planen Sie denn sonst Ihr Unternehmen?
“Nachkalkulationen und ein riesiger Verwaltungsaufwand für alle sind die Folge.”
wenn Sie das Sauber erfassen ist es garnicht soo wild – etwas Aufwand ja, aber nicht so dramatisch wie das hier teils generell gesehen wird.
“Mit Papier und Pappe verdienen die ne menge Geld, und dafür soll
man jetzt noch doppelt bezahlen?”
Wer sind denn “die”? – Und haben Sie sich eigentlich mal die aktuelle VerpackV. durchgelesen? die Antwort zu Ihrer Frage steht dort nämlich ganz dick und fett auf Seite 1 unter “§ 1 Abfallwirtschaftliche Ziele”…
von wegen “Erst denken, dann ein Gesetz verabschieden.” und “Die Entsorgungsmaffia lässt grüßen.” spar ich mir jeden Kommentar…
grüße
@Larpo:
Das Gesetz bietet hier eine Definition für Endverbraucher:
“Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung ist derjenige, der die Waren in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiter veräußert.”
und weiter in § 6 Abs. 1
“Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, haben sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren Systemen nach Absatz 3 zu beteiligen.”
Dabei ist zu beachten, dass jede Verpackung, die der Verbraucher erhält als Verkaufsverpackung gilt. So auch der Versandkarton, in dem sich die Ware befindet.
@ K.B.
> Dass musste bereits seit Jahren (!) jeder so machen… ist nichts neues!
Was ist den das für ein Quatsch.
Eben darin beteht ja die eigentliche Änderung der Verordnung.
> Wer denn sonst? – Hersteller kennt ja nur seine Serviceverpackung, nicht welchen Karton etc. Sie hernehmen werden (Transportverpackung);
Jeder Karton muß im Endeffekt irgendwann entsorgt werden.
Wie auch immer man die Verpackung nennen mag.
Deshalb kann man diese ‘Entsorgungskosten’ auch direkt auf die Verpackung aufschlagen.
> Wie planen Sie denn sonst Ihr Unternehmen?
Können Sie genau sagen, wieviel Verpackung anfällt?
Eben nicht, und darum geht es.
Verwaltungsaufwand für ALLE beteiligten.
>Wer sind denn “die”? – Und haben Sie sich eigentlich mal die aktuelle VerpackV. durchgelesen? die Antwort zu Ihrer Frage steht dort nämlich ganz dick und fett auf Seite 1 unter “§ 1 Abfallwirtschaftliche Ziele”…
Mit ‘die’ sind die Entsorgungsfirmen gemeint.
‘Abfallwirtschaftliche Ziele’, ich lach mich tot.
Nur ein neuer Weg um wieder an Geld zu kommen.
Früher haben wir sogar Papier bei den Entsorgern abgegeben und
Geld dafür bekommen.
Aber es gibt auch Leute die den Solidaritätszuschlag gerne Jahre länger bezahlen als versprochen wurde.
Solche Kommentare können eigentlich nur vom Entsorger direkt kommen.
Oder vom Kartonhersteller.
Im Endeffekt ändert das überhaupt nichts am Ablauf oder am pruduzierten ‘Müll’.
Es ändet sich nur was an den Kosten und am Aufwand, und genau das ist es was mir so langsam auf die Nerven geht.
Die Bezeichnung “Erstinverkehrbringer” erscheint hierbei in einem völlig falschen Kontext, eigentlich ist der Erstinverkehrbringer der Hersteller der Verpackungsmaterialien, dieser bringt sie Sachen nämlich in den Verkehr, sonst könnten wir Shopbetreiber ja unsere Verpackungen nicht beim Verpackungshändler kaufen. Wieder mal ein Beweis dafür, wie wenig durchdacht diese neue, abstruse Novelle der VerpackV ist, Hauptsache jemand kann damit mächtig Geld scheffeln…
Hallo,
wenn ich Packete versende auf dem ein grüner Punkt ist müssen diese dann Lizensiert werden und muss ich mich trotzdem bei einen solchen System registrieren?
Hallo, vielen Dank für die ausführlichen Informationen – nach einigen Verwirrungen ist es uns jetzt klar was es mit der Verpackungsverordnung auf sich hat – wir haben zum Thema Serviceverpackungen eine Informationsseite für unsere Kunden aufgebaut: http://www.bag-stage.de/Duales-System.verpackungsverordnung_1088.0.html
Ich habe auf folgender Seite Verpackungen gefunden die befreit sind von der Verpackungsverordnung. http://umweltfreundlich-einpacken.de/
Hi,
was bei dieser FAQ fehlt, ist:
WO verdammt nochmal kann man sich registrieren?
Gruß
Gerd
Ich habe mich bei Deutsche Recycling GmbH angemeldet. Der Vorteil dort ist das ich auch ins Ausland verschicke und sie die Lizenzierung dort auch mit übernehmen können. Super netter Kontakt. Machen wohl auch Elektrogeräte- und Batterieregistrierung.
Hallo
Ich arbeite ausschließlich mit “Versand durch Amazon”, das heißt,ich schicke meine Ware in einer Serviceverpackung zu Amazon und Amazon beschafft die Verpackung für den Versand zum Endverbraucher. Muss ich mich dafür auch anmelden?
Danke und Grüße
Hallo mal nee Frage darf ein Unternehmen was Online sowie im Werkverkauf Tätig ist seine Transportverpackung (Stretchfolie) für das auspolstern seiner Ware verwenden???
Ich habe mir eine Bohrmaschine über eBay gekauft und einen 40 x 36 cm Großen Karton erhalten da drin befand sich die lose Bohrmaschine umhüllt mit über 6m Stretchfolie, ist das nicht schon Fremdentsorgung seines Industrie Mülls die Folie war bereits benutzt und wurde von einer Palette abgerissen auf der Folie befindet sich sogar noch ein Label von der Firma die diese Palette an den Verkäufer der mich Belieferte gesandt hat. Muss man sowas hinnehmen und muss ich nun die Entsorgung dieses Materials Verantworten ???
Text der Verpackungsverordnung oben: nicht erreichbar (404).
Der Artikel scheint die Verwirrungen nur zu verstärken. Verpackungsmaterial wird ja üblicherweise zugekauft und nicht selbstgemacht. Die meisten Waren sind ja schon vom Hersteller vorverpackt (Geräte, Konserven usw.)
Was muss der Online-Shopbetreiber (nur Handel, nicht Produktion) jetzt wirklich tun – wahrscheinlich gar nichts oder?
Hallo,
der Artikel stammt aus dem Jahr 2009. Die Verpackungsverordnung hat heute nicht mehr die Bedeutung fwie früher. Verpackungen müssen heute Lizensiert werden.
Stimmt. Wer lesen kann ist im Vorteil. Sorry
Genau, Verpackungen müssen mittlerweile lizenziert werden, vorlizenzierte Verpackungen gibt es nicht mehr. Hier aktuelle Infos: http://shop.landbell.de/was-ist-die-verpackungsverordnung/
Guten Tag Herr Rätze,
auch wenn sich die Verpackungsverordnung geändert hat, ist dieser Artikel lesenswert. Gibt es denn auch aktuelle FAQ dazu für das Jahr 2017?
Herr Dr. Föhlisch:
Es gibt kein Wort “lizensieren”, denn das kommt nicht von “zensieren”, sondern von “Lizenz”. Demnach heißt das Verb zu “Lizenz” nur “lizenzieren”.
Hier lesen doch auch Jugendliche mit, die sich darauf verlassen wollen, daß Erwachsene muttersprachlich wenigstens Minimalforderungen erfüllen und Grundschulbildung haben.
Warum benutzen Promovierte mit Rechtschreibschwäche nicht einfach eine Rechtschreibkorrektur…
Vielen Dank für den Hinweis, wir werden das natürlich korrigieren.
Wir würden es aber begrüßen, wenn Sie sich im Ton mäßigen würden, schließlich lesen ja auch Jugendliche mit.
@Ella auch wenn Du ausschließlich mit „Versand durch Amazon“ arbeitest, so hat dein Produkt sicherlich eine Produktverpackung wie zum Beispiel eine Schachtel aus Karton, welche an den Endkunden gelangt. Für die Verpackung welche an den Endkunden gelangt musst Du dich dann auch anmelden. Hersteller und Vertreiber müssen sich für Verkaufsverpackungen welche Sie erstmals mit Ware befüllen und in den Umlauf bringen an einem Dualen System beteiligen bzw. diese wieder selbst zurück nehmen und verwerten.
Hallo,
in wie weit gilt die neue Regelung für Shopbetreiber, die mit gebrauchter Ware handeln?
Was ist wenn Ware in bereits genutzten Kartons versendet wird?
Für Gebrauchtware gilt nichts anderes, der Rest steht oben im Beitrag und mehrfach in den Antworten zu vorhergehenden Fragen