In dem webzine Gründerzeit, das von der Impulse Redaktion herausgegeben wird, ist Anfang September ein Interview mit Shopbetreiber-Author und Trusted Shops Justiziar Rechtsanwalt Carsten Föhlisch erschienen. Dieser wurde darin speziell zu den Fehlern befragt, die oft bei Gründung eines Online Handels gemacht werden und die dann häufig leider auch in Abmahnungen resultieren.
Lesen Sie im folgenden Beitrag, wie Sie diese Fehler vermeiden können.
Welche typischen Rechtsfehler unterlaufen Gründern, die einen Webshop eröffnen?
Bei einer Erhebung von Trusted Shops hat sich gezeigt: Die meisten Firmenchefs haben Probleme mit der korrekten Anwendung des Widerrufsrechts. Viele verwenden zum Beispiel einen veralteten Mustertext, den das Bundesjustizministerium noch bis zum April 2008 zur Verfügung gestellt hat, der aber leider nicht den aktuellen Vorschriften entspricht. Oder sie schränken die Kundenrechte unerlaubt ein - etwa in dem sie nur Original verpackte Waren zurücknehmen oder keine unfreien Sendungen.
Gibt es weitere Hürden?
Viele Gründer wissen zum Beispiel nicht, dass sie Newsletter nur dann an Kunden schicken dürfen, wenn diese ausdrücklich zugestimmt haben. Oder sie bieten ihre Waren europaweit an - und nennen im Internet nur die Versandkosten für ausgewählte Länder. In anderen Fällen wird dagegen zu spät über diese Kosten informiert. Zum Beispiel erst, wenn der Kunde seinen Warenkorb aufruft.
Welche Konsequenzen können diese Fehler mit sich bringen?
Zum einen verliert der Kunde natürlich schnell das Vertrauen in einen Webshop, wenn er sich unfair behandelt fühlt. Zum anderen verlängert sich zum Beispiel das Widerrufsrecht der Käufer, wenn sie zuvor nicht richtig informiert wurden - auf einen Monat, auf ein halbes Jahr oder in bestimmten Fällen sogar unbegrenzt. Die größte Bedrohung sind für Webshop-Betreiber jedoch die Abmahnungen: Wer gegen geltendes Recht verstößt, zahlt schnell zwischen 700 und 2000 Euro pro Abmahnung. Zusätzlich muss der Unternehmer garantieren, dass er künftig korrekt vorgeht - anderenfalls drohen Vertragsstrafen von 5000 Euro und mehr pro Verstoß. Diese Summe kann schnell die Existenz einer Firma bedrohen.
Wird denn im Internet tatsächlich so häufig abgemahnt?
Allerdings, es gibt Firmen und auch Rechtsanwälte, die sich regelrecht darauf spezialisiert haben. Sie suchen in Webshops geradezu nach Fehlern. Zum Beispiel nach fehlenden Angaben im Impressum. Oder nach fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welchen von den Besitzern aus verschiedenen Quellen zusammenkopiert wurden. Geahndet werden häufig auch Verstöße gegen das Marken- und Urheberrecht. Das fängt mit einer ähnlich klingenden Domain an, geht über Original-Abbildungen des Herstellers, die im Web-Katalog stehen, und hört bei Texten auf, die sich zu stark an den Beschreibungen der Wettbewerber orientieren.
Aber wie starten Gründer am sichersten - vor allem, wenn sie wenig Geld ausgeben wollen?
Es gibt inzwischen zahlreiche Anbieter von vorbereiteten Web-Shops. Diese haben auch für kleinere Unternehmen günstige Standard-Angebote. Inklusive korrektem Bestellablauf und umfassender Preistransparenz. Hier muss der Betreiber nur noch seine eigenen Texte wie etwa das Impressum, die Widerrufsbelehrung oder Versandkonditionen an die richtigen Stellen einbauen. Und für die AGBs zum Beispiel bietet Trusted Shops Mustertexte an, die alle drei Monate aktualisiert werden.
Den im webzine Gründerzeit erschienen Artikel finden Sie hier.
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