Vorgestern hatten wir über die zweifelhaften Aktivitäten des neuen Abmahnvereins “Online-Fair-Trade e.V.” berichtet, der mit gleichlautenden Schreiben im Namen des Verbraucherschutzes zahlreiche Händler wegen angeblich falscher Widerrufsbelehrungen auf dem amazon-marketplace abmahnt. Nun sind noch weitere Unstimmigkeiten aufgetaucht.
Lesen Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen in dieser neuen Abmahnwelle.
Mittlerweile haben sich zahlreiche Betroffene und Kooperationsanwälte bei uns gemeldet, die Abmahnungen des Vereins erhalten haben. Bei diesen Abmahnungen gibt es diverse Unstimmigkeiten. Der Fall wird nun auch von IHKs, DIHK und DSW untersucht.
- Einen in der Abmahnung als auch in der Unterlassungserklärung genannten Ort “Stuppen” gibt es nicht, wohl aber ein “Struppen” bei Pirna. Diesen Schreibfehler macht der Anwalt in allen Abmahnungen.
- Der Anwalt hat Abmahnungen mit dem selben Aktenzeichen und der selben Dokumentennummer (steht unter dem Aktenzeichen) versandt, und zwar mit Datum vom 14. Mai 2008.
- Der Verein hieß zunächst “VerbraucherschutzNet.e.V.” (Satzung errichtet am 8.11.07, eingetragen am 20.2.08), bereits am 22.4.08 wurde er umbenannt in “Online-Fair-Trade e.V.”
Abgemahnten sollten sich von dem Rechtsanwalt die Vollmacht vorlegen zu lassen. Außerdem sollten Nachweise zur Aktivlegitimation angefordert werden. Hierzu enthalten die Abmahnungen nur Behauptungen.
Die Tatsache, dass der Verein weder eine Internetseite hat noch im Telefonbuch eingetragen ist und auch keine Pressemeldungen oder sonstige Informationen veröffentlicht hat, spricht dafür, dass der Verein weder über eine Geschäftsstelle verfügt noch eine angemessene Tätigkeit zur Verwirklichung des Satzungszwecks entwickelt hat, die über eine bloße Abmahntätigkeit hinausgeht.
Die finanzielle Ausstattung ist ebensowenig nachgewiesen wie eine nicht unerhebliche Zahl von Mitgliedern aus derselben Branche, die für die Abmahnbefugnis erforderlich sind. Vielmehr spricht einiges dafür, dass es sich hier um einen neuen “Ehrlich währt am längsten” handelt.
Es ist unglaublich, dass solche dreisten Versuche trotz umfangreicher Vernetzung der Betroffenen immer wieder unternommen werden. Ein großer Teil des Problems dürfte sein, dass es zu viele Anwälte gibt, die sonst nicht genug Geld verdienen.
Betroffene sollten sich in jedem Fall beraten lassen, bevor eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Einige Anwälte, die bereits Betroffene vertreten, nennen wir hier nur exemplarisch:
- Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock
- Rechtsanwalt Claus Volke, Lünen
- Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Sakowski, Heidenheim
- Rechtsanwalt Christian Solmecke, Köln
Weitere Links zum Thema:
Nach einem Urteil des AG Bonn sind die durch eine unberechtigte Abmahnung vom Abmahnenden verursachten Kosten der Rechtsberatung zu ersetzen. Vor allem bei Fällen wie diesem bleibt zu hoffen, dass sich die Auffassung des AG Bonn durchsetzt und es keine Einzel-Entscheidung bleibt.
Wir haben zwischenzeitlich zum aktuellen Abmahn-Fall weiter recherchiert. Dabei haben wir sowohl zum Verein, zum abmahnenden Anwalt als auch zum Abmahnfall selbst neue Erkenntnisse gewonnen, die neue Perspektiven eröffnen.
Die Abmahnwelle rollt, der Widerstand formiert sich
Informationen zum Abmahnfall, Verein, Anwalt
Muster-Antwort zur ersten Reaktion auf die Abmahnung
Geeignet für die erste Reaktion. Trotzdem ersetzt diese Muster-Antwort keine anwaltliche Beratung.