Einer unserer Mitgliedshändler berichtet über eine Abmahnung wegen Vertriebs nicht registrierter Beleuchtungskörper (hier: Leuchtstoffröhren). Im Auftrag der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH (München) mahnt eine internationale Großkanzlei Händler ab, die Beleuchtungskörper des Herstellers "The Daylight Company" anbieten.
Lesen Sie mehr über diese Abmahnung und die Registrierungspflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz.
Dieser Hersteller, so heißt es in der Abmahnung vom 29.4.2008, habe sich nicht wirksam registriert (wir haben dies inhaltlich nicht überprüft, sondern berichten nur über die Abmahnung). Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist jeder Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, sich beim Umweltbundesamt registrieren zu lassen.
Die Hersteller sind auf diese Weise verpflichtet, die Kosten für die Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten zu tragen. Mit der Abmahnung gehe man - so heißt es in der Abmahnung - gegen nicht registrierte "Trittbrettfahrer" vor, die sich an den Entsorgungskosten nicht beteiligen.
Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 6 Abs. 2 ElektroG vor, wenn ein Onlinehändler die Produkte nicht registrierter Hersteller vertreibt. Dies wurde u.a. mit Testkäufen herausgefunden. Es seien auch bereits einstweilige Verfügungen vor dem LG München erwirkt worden, wie es in der Abmahnung heißt.
Wenn Sie derartige Abmahnungen verhindern wollen, sollten Sie im Zweifel überprüfen, ob die Hersteller Ihrer Elektro- und Elektronikprodukte beim Umweltbundesamt registriert sind. Vor kurzem gab es bereits ähnliche Abmahnungen wegen bestimmter Mobilfunkgeräte, die aus China importiert wurden. (cf)
Eine Liste registrierte Hersteller finden Sie unter: http://www.stiftung-ear.de/hersteller/verzeichnis_registrierter_hersteller
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