Kostenloser Shop-Newsletter jetzt noch besser und mit Begrüßungsgeschenk

Unser Newsletter erscheint heute zum ersten Mal in einem neuen Gewand. Deutlich übersichtlicher und prall gefüllt mit relevanten Informationen für Online-Shops und Shopbetreiber wird er zukünftig mindestens zweiwöchentlich versand, um Sie noch besser auf dem Laufenden zu halten.

Als Begrüßungsgeschenk erhalten Sie das wertvolle 33-seitige PDF-Dokument “Rechtliches Grundlagenwissen für Shopbetreiber”, u.a. mit einer Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zu Rechtsverstößen und Abmahnungen. Sie erfahren, welche Rechtsverstöße im Internet denkbar sind, welche Verstöße in letzter Zeit besonders häufig abgemahnt wurden, in welchen Fällen die Abmahnung berechtigt ist und welche Reaktionsmöglichkeiten es gibt.

Die Anmelde-Box finden Sie ganz unten am Ende dieser Seite!

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Experten-Newsletter Ausgabe 11/2007:
Vermeiden Sie unfreie Rücksendungen

Ich begrüße Sie zu einer neuen Ausgabe des Experten-Newsletters für Shop-Betreiber wie immer mit einer geballten Ladung Nutzwert für Ihr Tagesgeschäft. Die heutigen Themen im Überblick:

 

  • Verkauf an Firmenkunden oder Privatkunden? Abmahnungen vermeiden!
  • OLG Düsseldorf: Fehlerhafte Anbieterkennzeichnung im Google-Cache
  • Online-Rekordumsätze: Starkes Weihnachtsgeschäft zu erwarten
  • Neue Shopbetreiber-Interviews der letzten Wochen
  • Trusted Shops Mitglied fahrrad.de ist Shop des Jahres
  • Schicke Produkte im schicken Shop - bagsundco.de im Interview
  • Vier Landgerichte: Amtliche Musterwiderrufsbelehrung ist wirksam
  • KG Berlin: Fehlende Nennung der Auslandsversandkosten
  • OLG Hamburg: Bitte um Frankierung bei Widerruf zulässig
  • BGH: Führendes Altersverifikationssystem unzureichend
  • Gegensätzliche Urteile zur Anfechtung niedriger Verkaufspreise bei eBay
  • LG Berlin: Bestätigungsmail bei Double-Opt-In kein Spam
  • LG Hanau: Widerrufsfrist bei eBay beträgt einen Monat
  • Relaunch: Trusted Shops in neuem Look und mit Verbraucher-Blog
  • OLG Hamburg: Händler können nicht klüger sein als der Gesetzgeber
  • BGH: Sternchenverweis auf enthaltende Umsatzsteuer genügt
  • Warum Frau Zypries die Musterwiderrufsbelehrung korrigieren sollte
  • BGH lockert Pflicht zum Hinweis auf Umsatzsteuer und Versandkosten
  • Neue Regelungen bei Kreditkartentransaktionen für Shopbetreiber

 

 

Bitte beachten Sie: dieser Newsletter dient lediglich Informationszwecken. Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes individuelle Rückfragen zu den einzelnen Themen weder per E-Mail noch telefonisch beantworten können.

Freundliche Grüße aus Köln,
Ihre Beate Eckstein


Verkauf an Firmenkunden oder Privatkunden? Fehler und Abmahnungen vermeiden!

Der Online-Handel mit Firmenkunden unterscheidet sich grundlegend vom Handel mit privaten Endkunden. Eine Frage, die uns immer wieder gestellt wird, lautet: Wie kann ich allen rechtlichen Anforderungen gerecht werden, wenn ich an beide Zielgruppen bedienen will. Hierzu muß man zunächst die Unterschiede verstehen. Lesen Sie hier, wie Sie die häufigsten Fehler und Abmahnungen vermeiden können.

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OLG Düsseldorf: Fehlerhafte Anbieterkennzeichnung im Google-Cache ist nicht abmahnbar

Zuweilen kommt es vor, dass Onlinehändler für Verstöße abgemahnt werden, die schon längst beseitigt sind, weil die alte Seite noch im Google-Cache abrufbar ist. So auch in einem vom OLG Düsseldorf (Urteil vom 3.7.2007, Aktenzeichen: I-20 U 10/07) entschiedenen Fall. Hier war eine fehlerhafte Anbieterkennzeichnung auch noch nach Abgabe der Unterlassungserklärung auf Umwegen abrufbar. Die rheinischen Richter entschieden jedoch, dass ein solcher Verstoß unerheblich sei und den Wettbewerb nicht maßgeblich beeinträchtige. Lesen Sie hier, warum die Abmahnung des Konkurrenten und die Klage auf Zahlung der Anwaltskosten zurückgewiesen wurden.

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Online-Rekordumsätze: Starkes Weihnachtsgeschäft zu erwarten

Deutsche geben mittlerweile jährlich rund 10,9 Milliarden Euro für Waren im Internet aus. Das ist ein sattes Plus von 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zu diesem Ergebnis kommt die repräsentative Verbraucherbefragung “Distanzhandel in Deutschland”, die das Forschungsinstitut TNS-Infratest durchgeführt hat. Hier finden Sie die Kerndaten der Studie im Überblick.

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Neue Shopbetreiber-Interviews der letzten Wochen

Was gab Ihnen den Impuls, einen Online-Shop zu eröffnen? Ein Beispiel lernen Sie in unserem heutigen Shopbetreiber-Interview kennen. Mit 25 erfindet Steve Hergert einen kuriosen Flitzer, den er mit 10.000 Euro Startkapital auf den Markt bringt. Der Elektro-Roller sorgt für tolle Verkaufszahlen und schon bald fasst Hergert den Plan zu expandieren. Er gründet einen Onlineshop - und steigert seinen Jahresumsatz auf acht Millionen Euro.Lesen Sie die Geschichte seines Shops und weitere Interviews mit erfolgreichen Shopbetreibern.

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Trusted Shops Mitglied fahrrad.de ist Shop des Jahres

Das bekannte Branchenmagazin „Der Versandhausberater“ hat im Rahmen des Deutschen Versandhandelskongreß in Wiesbaden den Zweiradversand „fahrrad.de“ der Internetstores GmbH als “Besten Onlineshop 2007? in der Kategorie “Business-to-Consumer” gekürt. Überreicht wurde der Preis an fahrrad.de-Geschäftsführer Rene Marius Köhler von Gerhard Delling, einem der bekanntesten ARD-Fußball-Kommentatoren. Lesen Sie in der Begründung, was das Trusted Shops Mitglied fahrrad.de in den Augen der Jury auszeichnet.

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Schicke Produkte im schicken Shop - bagsundco.de im Interview

Modeartikel belegen bei der Top-10 der meistgekauften Produkte im Internet mittlerweile den fünften Platz. Gerade Accessoires, Schmuck und Geschenke lassen sich gut über das Netz präsentieren und “an den Mann” oder vielleicht sogar noch besser “an die Frau” bringen. In unserem heutigen Interview sprechen wir mit Michaela Strotmann von BAGS & CO zum Thema. Lesen Sie hier, wie man auch mit einer standardisierten Shoplösung einen ansprechenden Shop aufbauen kann.

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Vier Landgerichte entscheiden: Die amtliche Musterwiderrufsbelehrung ist wirksam

Die Leser des Shopbetreiber-Blogs wissen, dass die Frage, ob das Muster für die Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums wirksam ist oder nicht, ein ungeklärter Dauerbrenner ist. Frau Zypries hält das Muster für wirksam, hat aber gleichwohl nach fünf Jahren Untätigkeit Korrekturen angekündigt, weil einige Gerichte das Muster für unwirksam halten.Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wurde für die Verwendung des Musters bei einem eBay-Verkauf abgemahnt und die Medien berichten über “Anwälte als Abzocker“, die die unklare Lage ausnutzen. Der BGH traf bislang keine Entscheidung, ob das Muster den gesetzlichen Vorgaben genügt. Nun gibt es wieder etwas Neues: gleich vier Landgerichte halten das Muster nun doch für wirksam! Was denn nun? Lesen Sie hier weiter, was Sie Abmahnern entgegen halten können, falls das Muster bei Ihnen abgemahnt wird.

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KG Berlin: Fehlende Nennung der Auslandsversandkosten kann Bagatellverstoß sein

Möchte ein Online-Händler Kunden außerhalb Deutschlands beliefern, sind nach der Preisangabenverordnung und auch nach der BGB-InfoV die Kosten für den Auslandsversand auf der Website zu nennen. Eine Mitteilung der Auslandsversandkosten “auf Anfrage” oder erst nach Bestellung des Kunden ist nicht gesetzeskonform.Das Kammergericht Berlin entschied nun aber gleich zweimal (Beschluss v. 13.2.2007, 5 W 37/07 und Beschluss v. 7.9.2007, 5 W 266/07), dass ein Bagatellverstoß vorliegen kann, wenn der Auslandsvertrieb erkennbar keine große Rolle spielt. Anders hatte kürzlich noch das OLG Hamm entschieden. Lesen Sie weiter, in welchen Fällen das Kammergericht bei Fehlen der Auslandsversandkosten keinen Abmahnungsgrund sieht.

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OLG Hamburg: Bitte um Frankierung der Rücksendung bei Widerruf zulässig

Im Gegensatz zu den Regelungen fast aller anderen europäischen Mitgliedsstaaten müssen Online-Händler nach deutschem Recht im Regelfall (abgesehen von der 40-EUR-Klausel) die Kosten der Rücksendung bei Ausübung des Widerrufsrechtes tragen. Zusätzliche Wettbewerbsnachteile entstehen dadurch, dass der Kunde die Ware auch “unfrei” zurückschicken kann, denn hierdurch entsteht unnötiges Strafporto.Das OLG Hamburg hat nun erfreulicherweise mit Beschluss v. 20.4.2007 (Az.: 3 W 83/07) entschieden, dass zumindest eine Bitte an den Kunden, das Paket ausreichend zu frankieren, keine unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechtes darstellt. Lesen Sie mehr über die streitgegenständliche Klausel und die Begründung des Gerichts.

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BGH: Führendes Altersverifikationssystem für Internetzugang unzureichend

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil v. 18. Oktober 2007 (Az.: I ZR 102/05) entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internet-Angebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht. Im entschiedenen Fall ging es um das System ueber18.de. Lesen Sie hier, welche Anforderungen der Bundesgerichtshof an eine wirksame Alterskontrolle stellt.

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Gegensätzliche Urteile zur Anfechtung niedriger Verkaufspreise bei eBay

Das OLG Köln (Urteil v. 8.12.2006, 19 U 109/06) und das OLG Oldenburg (Urteil v. 27.9.2006, 4 U 25/06) mussten sich mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Verkäufer auf der Internetauktionsplattform eBay den Kaufvertrag auf Grund eines sog. Erklärungsirrtums gem. § 119 BGB anfechten kann, wenn der erzielte Verkaufspreis des eingestellten Kaufgegenstandes wesentlich von dem tatsächlichen Wert der Kaufsache abweicht.Während das OLG Köln eine Anfechtung aufgrund eines Erklärungsirrtums nicht zuließ und der Verkäufer verurteilt wurde, an den Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages zu zahlen, ließ das OLG Oldenburg eine Irrtunmsanfechtung durchgehen und erklärte den auf eBay geschlossenen Kaufvertrag für von Anfang an nichtig. Lesen Sie mehr zu diesen beiden gegensätzlichen Gerichtsentscheidungen.

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LG Berlin: Bestätigungsmail bei Double-Opt-In kein Spam

Das sog. Double-Opt-In-Verfahren wird sowohl von vielen Online-Shops als auch von renommierten Institutionen für den Versand von Newslettern verwendet. Es dient dazu, den Missbrauch von E-Mail-Adressen durch Dritte zu verhindern, da zunächst eine Bestätigungsmail an die angegebene Adresse versendet wird. In dieser wird der Inhaber der E-Mail-Adresse dazu aufgefordert, durch Klicken eines Links zu bestätigen, dass er den Newsletter auch tatsächlich erhalten möchte.In der Vergangenheit gab es jedoch Gerichtsentscheidungen, welche bereits in eben dieser Bestätigungsmail eine Belästigung durch sog. „Spam“ sahen. Das Landgericht Berlin hat sich nun mit Urteil vom 23.01.2007 (15 O 346/06) der Auffassung des AG München (Urteil v. 30.11.2006, 161 C 29330/06) angeschlossen und das Double-Opt-In-Verfahren für zulässig erklärt. Ist das Double-Opt-In-Verfahren nun ein zuverlässiger Schutz gegen Abmahnungen wegen angeblichen Spam-Versandes?

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LG Hanau: Widerrufsfrist bei eBay beträgt einen Monat

Die Länge der Widerrufsfrist, die gewerbliche Händler Verbrauchern bei eBay–Verkäufen einräumen müssen, ist ein Thema, das Gerichte immer wieder beschäftigt, vor allem im Zusammenhang mit Abmahnungen durch Konkurrenten. Mit Urteil v. 26.06.2007 (Az.: 5 O 34/07) hat sich mit dem LG Hanau erneut ein Gericht zur Widerrufsfrist bei eBay-Geschäften geäußert. Konkret ging es in diesen Fall um die Frage, ob dadurch, dass eBay-Artikel 90 Tage unveränderlich im Internet abrufbar sind, das Textformerfordernis gewahrt ist, was zu einer Widerrufsfrist von 2 Wochen führen würde. Diese Ansicht lehnte das LG Hanau ab und liegt damit auf einer Linie mit der bisherigen Rechtsprechung des OLG Hamburg, KG Berlin, OLG Köln und weiteren Gerichten. Lesen Sie hier mehr über die Entscheidung des Landgerichts Hanau.

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Relaunch: Trusted Shops in neuem Look und mit Verbraucher-Blog

Das Trusted Shops Portal für Verbraucher wurde einem Relaunch unterzogen. Design, Suchfunktionen, Inhalte und vieles mehr sind deutlich verbessert worden. Ein Verbraucher-Blog wird zukünftig zudem mit jeder Menge Praxistipps aufwarten. Was hat sich noch geändert? Schauen Sie sich hier unsere kleine Tour durch die Neuerungen an und teilen Sie uns Ihre Meinung zum Relaunch mit!

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OLG Hamburg: Händler können nicht klüger sein als der Gesetzgeber

Der V. Zivilsenat des OLG Hamburg ist in letzter Zeit schon häufiger durch Entscheidungen zum Online-Handel positiv aufgefallen und hat seinen Kollegen vom III. Zivilsenat desselben Gerichtes in so manchem Punkt widersprochen. Nun hatten sich die hanseatischen Richter mit der umstrittenen Muster-Widerrufsbelehrung zu befassen und entschieden, dass die Belehrung zwar unvollständig ist, ihre Verwendung aber nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Die einleuchtende Begründung:

“Es wäre eine Überspannung der Pflichten eines Gewerbebetreibenden, wenn man verlangen wollte, dass er in dem überaus komplizierten und verschachtelten Fernabsatzrecht klüger sein soll als der Gesetzgeber.”

Das spricht so manchem abmahngebeutelten Händler aus der Seele, hat doch Bundesjustizministerin Zypries das Muster immer noch nicht korrigiert. Wir stimmen zu und nehmen dies zum Anlass, die Entscheidung in voller Länge zur Verfügung zu stellen. Lesen Sie hier den Beschluss des Gerichts im Volltext.

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BGH: Sternchenverweis auf enthaltende Umsatzsteuer genügt

Der Bundesgerichtshof verkündete am 4. Oktober nicht nur eine Entscheidung, mit der die Pflicht zum Hinweis auf Umsatzsteuer und Versandkosten gelockert wurde, sondern nahm am gleichen Tag in einer weiteren Entscheidung (Urteil v. 4.10.2007, I ZR 22/05) explizit zur Platzierung dieses Hinweises Stellung. Demnach genügt es, einen Hinweis auf die im Preis enthaltende Umsatzsteuer mittels eines deutlichen Sternchenhinweises zu geben, er muss nicht neben dem Preis platziert sein.Damit ist die strenge Rechtsprechung des OLG Hamburg, die zahlreiche Abmahnwellen ausgelöst hatte, Rechtsgeschichte geworden. Der BGH urteilte auch händlerfreundlich, dass ein Hinweis auf die Gewährleistungsbestimmungen überhaupt nicht erforderlich ist, wenn die gesetzlichen Bestimmungen gelten sollen. Lesen Sie weiter, wie der Bundesgerichtshof seine Entscheidung begründet.

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Warum Frau Zypries die Musterwiderrufsbelehrung korrigieren sollte

Dass Onlinehändler es nicht leicht haben, eine korrekte Widerrufsbelehrung zu formulieren, ist ein bekanntes Problem. Nachdem die FDP-Bundestagsfraktion wiederholt auf das Problem hingewiesen hatte, hat nun auch Bundesjustizministerin Zypries angekündigt, Vorschläge zur Verbesserung der Situation zu erarbeiten. Ausschlaggebend waren ein Schreiben des DIHK und Korrekturvorschläge von Trusted Shops. Bislang hatte die Ministerin keinen Grund gesehen, den Mustertext zu korrigieren. Zahlreiche Händler wurden jedoch reihenweise für die Verwendung des Musters abgemahnt und unterlagen teilweise auch vor Gericht. Dies hat nun auch die Ministerin aktiv werden lassen.Aber sollte sich der Staat wirklich in dieses Thema einmischen und ein Muster zur Verfügung stellen? Lesen Sie unseren Kommentar, der auch in der letzten Ausgabe der Internet World Business erschienen ist.

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BGH lockert Pflicht zum Hinweis auf Umsatzsteuer und Versandkosten

Die Preisangabenverordnung verpflichtet Online-Händler, darauf hinzuweisen, dass in den genannten Preisen die Umsatzsteuer enthalten ist, und ob Versandkosten anfallen. Strittig war bislang, an welcher Stelle im Online-Shop diese Angaben zu machen sind. Vor allem das OLG Hamburg legte einen sehr strengen Maßstab an und meinte, ein Hinweis müsse unmittelbar neben jedem Preis vorhanden sein. Da viele Shop-Systeme dies technisch nicht hergaben, löste das OLG Hamburg damit mehrere beispiellose und teilweise rechtsmissbräuchliche Abmahnwellen aus. Dem hat der Bundesgerichtshof heute die Grundlage entzogen. Der BGH entschied, dass der Hinweis auf Umsatzsteuer und Versandkosten nicht neben jedem Preis erfolgen muss (Urteil v. 4.10.2007, I ZR 143/04)? Doch was bedeutet dies für die Gestaltung des Online-Shops im Detail?

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Neue Regelungen bei Kreditkartentransaktionen für Shopbetreiber

Ab Oktober sind neue Regelungen bei Kreditkartentransaktionen für Shopbetreiber in Kraft. Diese Regelungen, die von der “Payment Card Industry” vorgeschrieben werden, stellen weitreichende Anforderungen in punkto Datenschutz und technische Sicherheit an Shopbetreiber. Bis Ende des Jahres läuft noch eine Übergangsfrist für Händler mit ein bis sechs Millionen Übertragungen jährlich. Ab dann müssen sich alle Shops, die Kreditkartendaten speichern, auf ihre Sicherheit extern prüfen lassen.

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Bildnachweis: Zerbor/shutterstock.com


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02.11.07
Ulrich Hafenbradl

Ulrich Hafenbradl