Der Online-Handel mit Firmenkunden unterscheidet sich grundlegend vom Handel mit privaten Endkunden. Eine Frage, die uns immer wieder gestellt wird, lautet: Wie kann ich allen rechtlichen Anforderungen gerecht werden, wenn ich an beide Zielgruppen bedienen will. Hierzu muß man zunächst die Unterschiede verstehen.
Lesen Sie hier, wie Sie die häufigsten Fehler und Abmahnungen vermeiden können.
Gegenüber Kaufleuten kann eine weitgehende Risikoverlagerung zugunsten des Verkäufers vereinbart werden oder ist ohnehin schon der gesetzliche Normalfall, z.B. Übergang der Transportgefahr im B2B-Versandhandel nach § 447 BGB, handelsrechtliche Rügeobliegenheit nach § 377 HGB, weitgehende Dispositionsfreiheit hinsichtlich vertraglicher Vereinbarungen sowie die Möglichkeit unter Kaufleuten, Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarungen zu treffen.
Firmenkunden müssen auch weit weniger Informationen erhalten als Privatkunden, und es kann per Vereinbarung auf bestimmte Informationen verzichtet werden. Möglich sind z.B. auch Nettopreisangaben. Werden nur Nettopreise angegeben, muss bei dem Warenangebot (z.B. in der Kopfzeile der Produktübersichtsseite) ein deutlicher Hinweis erfolgen, dass sich Angebot nur an Gewerbetreibende richtet. Zudem muss sichergestellt werden, dass nur an Gewerbetreibende geliefert wird.
Die Begrenzung kann wie im folgenden Muster aussehen:
Begrenzung des Kundenkreises
Dieses Angebot ist ausschließlich für Industrie, Handwerk, Handel und die freien Berufe bestimmt. Alle Preise in Euro zzgl. MWSt.
Der Handel mit Endverbrauchern hingegen ist weitgehend reguliert. AGB sind hier nur bedingt sinnvoll, vielmehr kommt es auf eine akribische Beachtung von Informationspflichten und weiteren Verbraucherschutzvorschriften an. Eine Vermischung von Geschäfts- und Privatkundenbereich ist daher nicht optimal und kann in bestimmten Fällen sogar wettbewerbswidrig sein, z.B. wenn durchgängig nur Nettopreise angegeben werden. Schließlich werden AGB, die für Firmen- und Endkunden gleichzeitig gelten sollen, schnell unübersichtlich und damit untransparent.
Es empfiehlt sich eine klare Trennung von Geschäfts- und Privatkundenbereich. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Online-Shop von Fujitsu-Siemens:
Wenn dies technisch nicht realisierbar ist, sollte auf Preisangaben, Informationspflichten und AGB ein besonderes Augenmerk gelegt werden.
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