Ein Bericht auf Spiegel-Online unter dem Titel "Justiz schlampt bei staatlicher eBay-Auktion" macht die paradoxe Welt vieler Shopbetreiber deutlich. Wie viele eBay-Händler kämpft auch das Land Sachsen-Anhalt mit den Unwägbarkeiten und Abmahnrisiken im Netz:
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg versucht mit Versteigerung von Diebesgut bei eBay Geld zu erwirtschaften. Doch die Juristen schaffen es nicht die Angebote so zu formulieren, dass diese unanfechtbar sind - ein Problem, das viele Händler haben.
Lesen Sie hier mehr über die Abmahnung, die nicht lange auf sich warten ließ und die eher peinliche Reaktion der zuständigen Staatsanwaltschaft Magdeburg.
Bei der Ausführung begeht die Staatsanwaltschaft Magdeburg dann allerdings denselben Fehler wie Hunderte Online-Händler zuvor: Sie verlässt sich bei der für nicht-private Händler gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung auf einen Mustertext des Bundesjustizministeriums. Die Vorlage steht zwar im Anhang zu einem Gesetz, Gerichte halten sie aber für rechtswidrig und entscheiden schon seit Jahren gegen Händler, die diesen Text benutzt haben.
Dass es so nicht weitergehen kann, scheint mittlerweile auch dem Bundesjustizministerium klar geworden zu sein. Endlich ist mehr Rechtssicherheit für Internet-Händler geplant. Das Ministerium hat auf Proteste von Deutschem Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Trusted Shops reagiert und arbeitet inzwischen an einer Verbesserung der Vorlagen. Trusted Shops hat dazu einen 35-seitigen Vorschlagskatalog erarbeitet. Erste Ergebnisse werden in Kürze erwartet. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
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