Kaum ist die letzte Abmahnwelle gestoppt, rollt vielleicht schon die nächste. Etwa 20 betroffene Wein- und Spirituosenhändler, darunter zwei Trusted Shops Mitglieder, berichten von einer Abmahnung eines Einzelanwalts aus München, der eine erst im Dezember 2005 in das britische Unternehmensregister eingetragene Ltd. vertritt.

Die Eingabe des Firmennames bei Google ergibt lediglich einen einzigen Treffer (das britische Handelsregister). Eine Website existiert nicht. Unklar ist, ob der abmahnende Händler tatsächlich ein echter Wettbewerber der Abgemahnten ist. Die bislang vorliegenden Schreiben sind völlig identisch formuliert und stammen vom gleichen Tag. Der Vorwurf: Weine und Spirituosen würden ohne Vorkehrungen zur Verifizierung des Alters verkauft. Unklar ist, wie diese angeblichen Verstöße festgestellt wurden. Testbestellungen hätten wohl ergeben, dass zumindest einige Anbieter Personalausweiskopien fordern oder sogar PostIdent-Verfahren einsetzen.

Bislang ist weder gesetzlich vorgegeben noch gerichtlich geklärt, wie eine Alterskontrolle beim Vertrieb solcher Produkte gestaltet sein muss. Geht es um pornografische Inhalte oder die Lieferung von USK18-Datenträgern, gibt es klare Vorgaben der Kommission für Jugendmedienschutz. Diese führt eine Liste anerkannter Altersverifikationssysteme (AVS) unter http://www.jugendschutz.net/avs/avs_systeme/index.html. Selbst hier wird allerdings von Branchenanwälten bestritten, dass derart strenge Barrieren in allen Fällen erforderlich sind.

So wird auch in den aktuellen Abmahnungen nur gemutmaßt, dass die Angebote der Abgemahnten gegen “die guten Sitten” (§ 138 BGB) verstießen und daher wettbewerbswidrig seien (§§ 3, 4 Nr. 11 UWG). Ob diese Argumentation trägt, ist mehr als zweifelhaft. Auch der Gegenstandswert ist mit 50.000 EUR (Anwaltsgebühren i.H.v. 1.379,80 EUR) sehr großzügig angesetzt. Schwer zu sagen, ob die vermeintlichen Verstöße für die unbekannte Firma aus England tatsächlich einen derart große Bedeutung haben oder ob es sich um eine neue missbräuchliche Abmahnwelle handelt.

Aus Sicht von Trusted Shops könnte es Sinn machen, sich gegen eine solche Abmahnung zumindest teilweise zur Wehr zu setzen. Wir bitten daher alle Betroffenen, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um Informationen auszutauschen. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen gern einen erfahrenen Rechtsanwalt.

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