Am 2.12.2004 hatten wir über das Urteil des OLG Hamburg zur Angabe des MWSt-Hinweises und des ´sprechenden´ Links auf die Versandkosten berichtet. Nun ist bekannt geworden, dass es am 7.12.2004 erste Massenabmahnung zum Thema gab. Unter etwas merk- würdigen Umständen hat eine Anwältin aus Hannover nach unserer Information ca. 150 Online-Shops aus der Gesundheits-, Body- und Fitness-Branche abgemahnt, und zwar jedes Mal mit einer Rechnung über 749 EUR zzgl. MWSt. Begründung: die Abgemahnten weisen nicht in unmittelbarer Nähe des Preises darauf hin, dass die MWSt enthalten ist und ob Versandkosten anfallen.
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