Abmahnanwalt zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt

RechtsmissbrauchDer März 2013 war für eine Vielzahl von Online-Händlern ein Abmahnmonat. Die Kanzlei Bode und Partner verschickte in diesem Monat wohl 1.800 Abmahnungen. Alle hatten vermeintliche Verstöße gegen die Button-Lösung zum Gegenstand. Abmahnanwalt und Unterzeichner Torsten Riebe wurde jetzt verurteilt.

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Die Kanzlei Bode und Partner hatte sich mit der Order Online USA, Inc. im März 2013 zusammengetan, einer Firma, die erst im Januar 2013 in den USA gegründet wurde. Schon dieser zeitliche Zusammenhang machte doch sehr deutlich, dass es der Kanzlei hier vornehmlich um rechtsmissbräuchliche Abmahnungen ging und keineswegs um die Herstellung eines fairen Wettbewerbs.

Auch die schon fast bettelhafte Formulierung innerhalb der Abmahnung, dass der Abgemahnte doch zahlen solle, machte deutlich: Hier geht es nur um die schnelle Kasse.

Die Anzahl an Abmahnungen, die von Shopbetreibern bei ihren Anwälten gemeldet wurde, veranlasste einige sogar dazu, bei der Kanzlei anzurufen, um nachzufragen, ob die Abmahnungen wirklich von Bode und Partner stammen oder ob es sich hier womöglich um Fake-Abmahnungen handelt.

Abmahnanwalt verurteilt

Wir berichteten bereits, dass Rechtsanwalt Torsten Riebe, der die Abmahnungen unterzeichnete, sich vor dem AG Hamburg verantworten muss. Allerdings nicht nur wegen Betruges in Bezug auf die Abmahnungen. Zusätzlich hatte er nämlich noch rund 180.000 Euro aus anderen Sachen veruntreut.

Das Urteil des AG Hamburg ist mittlerweile rechtskräftig: Das Gericht verurteilte Torsten Riebe zu 2 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Fazit

Das Urteil macht deutlich, dass rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sich nicht lohnen. Einem Anwalt, der deswegen auffliegt und sogar strafrechtlich verurteilt wird, drohen noch berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Ausschluss aus der Anwaltschaft. Das kommt einem Berufsverbot gleicht. Dann war das Studium umsonst. Und ob man noch einen Job als Unternehmensjurist mit so einem Lebenslauf findet, darf man wohl auch bezweifeln. Dazu kommen noch Regressforderungen der Abgemahnten (falls diese wirklich gezahlt haben oder einen eigenen Anwalt beauftragt haben), da kann am Ende auch die Privatinsolvenz für den Abmahnanwalt drohen. Im vorliegenden Fall könnte man sogar prüfen, ob nicht nur Torsten Riebe persönlich haftet, sondern auch die Kanzlei Bode und Partner, denn die Abmahnungen wurden in ihrem Namen ausgesprochen. (mr)

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24.11.14