Heute, am 2. März 2012 hat der Deutsche Bundestag die sog. Button-Lösung zum Schutz vor Kostenfallen im Internet verabschiedet. Nachdem das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, haben Händler noch 3 Monate Zeit, den Bestell-Button umzubenennen. Der nun verabschiedete Gesetzestext ist in Details anders als der ursprüngliche Entwurf.
Lesen Sie mehr über das nun verabschiedete Gesetz.
Update: Bundesrat billigt Button-Lösung.
Seit 24. August 2011 liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr.
Heute hat der Deutsche Bundestag den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes" angenommen.
Darin enthalten ist auch die Button-Lösung. Neu eingefügt werden die § 312g Abs. 2 bis 4 BGB mit folgendem Wortlaut (Veränderungen zum ursprünglichen Entwurf fett):
"(2) Bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 4 erster Halbsatz und Nummer 5, 7 und 8 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen. Diese Pflicht gilt nicht für Verträge über die in § 312b Absatz 1 Satz 2 genannten Finanzdienstleistungen.
(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
(4) Ein Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt."
Dieses Gesetz muss nun noch vom (amtierenden) Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Die Button-Lösung tritt dann am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Der Bundesrat hat am 30. März beschlossen, keinen Einspruch gegen das Gesetz einzulegen. Mit einer Veröffentlichung ist erst im Mai zu rechnen.
Beispielrechnung:
Wird das Gesetz im Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, so tritt diese Regelung am 1. August 2012 in Kraft.
Es dürfte davon ausgegangen werden, dass dies auch so kommen wird.
Wer ab diesem Tage seinen Bestellbutton noch immer z.B. mit den Worten "Bestellung absenden" beschriftet hat, schließt keine wirksamen Verträge mehr und kann hierfür auch abgemahnt werden.
Ein kostenloses Whitepaper mit Fragen und Antworten zur Button-Lösung können Sie sich bei uns herunterladen:
Hinweis:
In einer früheren Version dieses Artikel sind wir noch davon ausgegangen, dass das Gesetz zum 1. Juni in Kraft treten wird. Da war allerdings noch nicht bekannt, dass der Bundesrat erst am 30. März darüber abstimmen wird. Da dies ein Freitag ist, ist nicht mehr damit zu rechnen, dass eine Veröffentlichung noch im März erfolgt, sodass wir nunmehr davon ausgehen, dass das Gesetz - wie in der geänderten Beispielrechnung dargstellt - zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird.