Abmahnungen sollen eigentlich für einen fairen Wettbewerb sorgen, werden aber oft aus missbräuchlichen Gründen ausgesprochen. Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat aus diesem Grund eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt und will wissen, was die Regierung gegen Abmahnmissbrauch tun will.
Lesen Sie hier mehr zu dieser Anfrage.
Update: Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor.
Die anfragenden Mitglieder der SPD-Fraktion sehen drei Faktoren, welche ursächlich für den Missbrauch von Abmahnungen im Onlinehandel sind:
Dann verweist die SPD auf die Begrenzung von Abmahnkosten im Urheberrecht auf 100 Euro, wenn es sich um eine erstmalige Abmahnung in einem einfachen Fall handelt.
Auslöser der Kleinen Anfrage (Drucksache 17/1447) vom 21.04.2010 an die Bundesregierung ist unter anderem auch eine Studie aus dem Januar 2009.
Anschließend stellen die Abgeordneten der Bundesregierung 12 Fragen, die wir Ihnen hier auflisten wollen:
Am 06.05.2010 antwortete die Bundesregierung auf die Fragen der SPD Fraktion. Grundsätzlich habe sich das System der Abmahnung bewährt, so die Regierung. Lesen Sie hier, ob und welche Änderungen die Regierung plant.
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