Wie Sie trotz des BGH-Urteils die Google Produktsuche nutzen können

preissuchmaschineDas aktuelle Urteil des BGH zu Angabe der Versandkosten in Preissuchmaschinen erhitzt die Gemüter der Shopbetreiber. Um nicht abgemahnt zu werden, nehmen manche Shopbetreiber ihre Artikel aus Produktsuche Google Base heraus. Doch es geht auch anders.

Mit welchem Kunstgriff Shopbetreiber die Forderungen des BGH schon jetzt erfüllen können, lesen Sie hier.

Anstatt den Kopf in den Sand zu stecken und abzuwarten, bis Google seine Produktsuchmaschinen Google Base (früher: Froogle) den rechtlichen Vorgaben des BGHs anpasst, hat Karsten Lindemann vom Dunkelwelt Gothic Onlineshop, eine pfiffige Idee gehabt. Er bindet die Angaben zur Mehrwertsteuer und Versandkosten direkt in den Shoplink mit ein. Und das geht so:

„In den Einstellungen von Google Base den Text vor den Firmennamen schreiben. Beispiel: Preis inkl. MwSt., zzgl. x.xx€ Versand - Dunkelwelt Gothic Onlineshop. Dann werden diese Informationen immer angezeigt: http://www.google.de/products?q=gothic+hose&hl=de

Für Trusted Shops-Justiziar Dr. Carsten Föhlisch eine durchaus praktikable Lösung, die nach jetzigen Kenntnisstand den BGH-Vorgaben genügen dürfte. Allerdings steht die schriftliche Urteilsbegründung des höchsten deutschen Gerichtes noch aus. Eine kostenpflichtige Alternative zur Lösung des Problems bietet Ruhrmedia. Bei dem entwickelten Export-Modul werden die Versandkosten als Grafik unterhalb des Artikelbildes dargestellt. Das Modul ist laut dem Anbieter für alle xt:Commerce und Gambio Systeme einsetzbar.

Akute Abmahngefahr: Google trage eine Mitschuld

Die überaus rege und emotional geführte Diskussion zeigt, dass viele Shopbetreiber die Entscheidung des BGH aus Sicht des Verbrauchers nachvollziehen können, die Umsetzung aber als äußerst schwierig erachten. Eine Mitschuld an der durch das BGH-Urteil entstandenen kritischen Situation für Shopbetreiber, habe zu einem gewissen Teil auch Google selber, kritisieren einige. Denn der BGH habe ein Urteil des OLG Hamburg bestätigt, das bereits vor zwei Jahren gefällt worden sei. Google habe also genügend Zeit gehabt, die Angabe von Versandkosten zumindest technisch vorzubereiten:

„Was mich erschreckt ist die Arroganz von froogle. Immerhin ist das jetzt vom BGH bestätigte OLG-Urteil ja schon 2 Jahre alt. Wenn ein OLG Urteil nicht zum Anlass genommen wird, eigentlich logische und sinnvolle Änderungen an der eigenen Preissuchmaschine vorzunehmen, dann ist das für mich unerklärlich. Andere Preissuchmaschinen wie billiger.de, preisroboter.de oder shopping.com haben die Möglichkeit des Ausweises der Versandkosten schon lange drin. Auch froogle.com hat so eine Möglichkeit.“

Neue Abmahnwelle möglich

Vor dem Grundsatzurteil des BGH im Oktober 2007, wonach ein Link auf die Versandkosten im Shop nicht neben jedem Preis, sondern erst vor Einleitung des Bestellvorgangs vorhanden sein muss, wurden solche Fehler massenhaft von Konkurrenten, unter anderem Media Markt abgemahnt. Auch nun sollten Shops, die in Preissuchmaschinen inserieren, dringend überprüfen, ob dort die Nennung der Versandkosten möglich ist, um nicht Opfer einer neuen Abmahnwelle zu werden. Diese wird sicherlich nicht lange auf sich warten lassen, so Föhlisch.

27.07.09
Olaf Groß

Olaf Groß