Der Handel mit E-Zigaretten und Liquids ist stark reguliert. Nun hat Amazon seine Richtlinien angepasst und lässt seit dem 19.10.2023 den Verkauf von Tabakersatzprodukten an Kunden in Deutschland nicht mehr zu. Eine entsprechende Information erging im Sellercentral.

Hintergrund sind wohl Verstöße einiger Händler gegen die Tabaksteuer. Seit dem 1. Juli 2022 wird in Deutschland eine Steuer auf Substitute für Tabakwaren erhoben, die die nächsten Jahre schrittweise erhöht wird. Dies bestimmt § 1b TabStG, der mit dem Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts eingeführt wurde. Die Steuer wird per Steuerbanderole ausgewiesen. Die erste Stufe in Höhe von 0,16 € pro Milliliter gilt bis Ende 2023. Ab dem 1.1.2024 steigt die Steuer auf 0,20 € pro Milliliter und zum 1.1.2025 auf 0,26 € pro Milliliter. Bis zum 1.1.2026 wird sie dann auf 0,32 € pro Milliliter angehoben.

Vom Verkauf ausgeschlossen sind seit dem 19.10.2023 Tabakersatzprodukte, also Substitute für Tabakwaren, die für den Konsum von Aerosol oder Dampf geeignet sind, die mithilfe eines Geräts erzeugt werden. Laut Amazon sind folgende Produkte erfasst:

Substitute für Tabakwaren sind sogenannte Flüssigkeiten (E-Liquids) für E-Zigaretten. Diese erfassen nikotinhaltige, nikotinfreie und gebrauchsfertige Produkte, reine Nikotinlösungen und nikotinhaltige Mischbestandteile sowie Mischkomponenten in Behältern mit “Leerraum”, in denen weitere Mischbestandteile hinzugefügt werden können (sog. “Shortfill” oder “Longfill”-Produkte). Als Ersatz gelten auch nikotinfreie Mischbestandteile in Form von Glycerin, Propylenglycol (auch Gemische daraus, so genannte Basen) und Aromen, wenn sie als Mischung für E-Zigaretten vorgesehen sind.

Hierzu zählen z.B. Flüssigkeiten für E-Zigaretten, Einweg-E-Zigaretten, Nikotinlösungen oder auch Shortfill- und Longfill-Produkte.

Nicht vom Verkauf ausgeschlossen sind jedoch E-Zigarettengeräte, die keine Liquids enthalten.

r.classen/Shutterstock.com

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