In Zeiten wie diesen geht es neben der eigenen Gesundheit und der der Familie vor allem darum, dass das Wirtschaftsleben weiterläuft und bedrohte Existenzen kleinerer und größerer Unternehmen sowie deren Arbeitnehmer gerettet werden. Umso fassungsloser sind wir, dass Abmahner gerade verstärkt Existenzen gefährden, nicht nur im Onlinehandel, sondern auch durch Testkäufe in stationären (!) Geschäften noch Anfang März 2020.
Update: Der Focus berichtet von dem Fall, an dem am 5. März ein Testbesuch in einem lokalen Geschäft durch die Deutsche Umwelthilfe durchgeführt wurde.
Umsatzeinbußen durch Marktschließungen
Ein Kollege aus der Rechtsabteilung eines größeren Einzelhandelsunternehmens berichtet von ohnehin schon erheblichen Umsatzeinbußen durch die Schließungen sämtlicher Märkte in Italien, Österreich, Polen, Tschechien und der Slowakei.
Strikte Vorkehrungen in offenen Märkten
Die deutschen Märkte dieses Unternehmens sind glücklicherweise noch offen, allerdings sind die Öffnungen mit strikten Auflagen verbunden. Dort werden zum Schutz der Kunden und Mitarbeiter zahlreiche Vorkehrungen getroffen. Der Kollege berichtet nun von folgendem unfassbaren Vorfall:
Vor diesem Hintergrund hat mich die Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe, die wir am 18.3.2020, also an dem Tag der Ansprache unserer Bundeskanzlerin (!) erhalten haben, umso mehr entsetzt. Denn die Deutsche Umwelthilfe hält es doch tatsächlich für notwendig, in Zeiten wie diesen ihre Mitarbeiter als Testbesucher in unsere Märkte zu schicken, um Verstöße gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) zu ahnden.
Ausgangspunkt dieser Abmahnung war ein am 05.03.2020 durchgeführter Besuch einer Filiale. Besonders interessant ist es hierbei, dass die vorgeschriebenen Energielabel in den konkret beanstandeten Fällen noch nicht einmal fehlten! Sie waren lediglich verdeckt oder zu klein.
Abmahnwelle auch im Onlinehandel
Über dieses Geschäftsgebaren wollen wir unbedingt informieren, denn es ist kein Einzelfall. Auch wir haben von mehreren mittelständischen Onlinehändlern in der letzten Woche zahlreiche Abmahnungen mit der Bitte um Verteidigung vorgelegt bekommen, vor allem von Abmahnanwalt Sandhage und dem Abmahnverein IDO. Der IDO macht seit Anfang des Jahres auch verstärkt Vertragsstrafen in Höhe von 5.000 € pro Fall aus teilweise vier Jahre (!) alten Unterlassungserklärungen geltend.
An Unanständigkeit kaum zu überbieten
Es ist schon grotesk, dass die Deutsche Umwelthilfe Anfang März 2020 stationäre Filialen zu Testbesuchen aufsucht um Wettbewerbsverstöße festzustellen und sie in Zeiten wie diesen, in denen die Bundeskanzlerin und sämtliche Ministerpräsidenten der Bundesländer die die Bevölkerung dazu auffordert, tunlichst zu Hause zu bleiben und die Wirtschaft nie dagewesene Belastungen hinnehmen muss, dann (vermeintliche) Verstöße im Zuge von Abmahnungen verfolgt, auch wenn – wie die DUH eidesstattlich versichert – “Testbesuche seit dem 5. März 2020 bis auf weiteres beendet” wurden.
Der Kollege schreibt wörtlich:
Sprechen Sie daher gerne die Warnung aus, dass die Deutsche Umwelthilfe auch während der Corona Krise Testbesucher durch den Einzelhandel schickt, um Verstöße gegen die EnVKV bei fehlerhafter Kennzeichnung von Backöfen, Klimageräten, Heizgeräten, Kühlschränken, Geschirrspülern, Dunstabzugshauben und Wäschetrocknern etc. zu ahnden.
Das tun wir hiermit. Und glauben einmal mehr, dass der Kampf gegen Abmahnmissbrauch auch in schweren Zeiten fortgesetzt werden muss. Wie viele Onlinehändler waren auch wir bei Trusted Shops letzte Woche vor allem damit befasst, Mitarbeiter ins Home Office zu schicken und uns für die nächsten Wochen zu wappnen. Die Abmahner sollten sich schämen, in solchen Zeiten derart unanständig vorzugehen.
Ich würd eiskalt Strafanzeige gegen die Testkäufer stellen. Je nach Bundesland Stand heute hat sich derjenige dadurch schon strafbar gemacht; es sind keine OWi´s mehr gegen die Erlasse zu verstossen. Denn Testkäufe fallen m.E. nicht unter die Gründe weswegen es erlaubt sich in der Öffentlichkeit zu bewegen: es ist keine Handlung zur Deckung des eigenen täglichen Bedarfs. Es ist auch keine sportliche Betätigung, und es ist auch kein Gang zum Arzt. Ergo: Feuer frei auf dieses Pack!
Unfassbar wie morallos und gesellschaftsfeindlich solche Leute sind ! Wölfe im Schafspelz ! Grauenvoll. Wir wünschen allen da draussen gesund zu bleiben und dass wir gemeinsam das durchstehen !
Auch ich wurde auf Amazon vom IDO Verband abgemahnt weil der Grundpreis bei einem von mir und auch von Amazon angebotenen Produkt nicht zu sehen wäre. Der Preis wurde von mir eingeben und war nur auf der Händlerseite aber nicht auf der Produktseite zu sehen.
Die Abmahnung bekam natürlich nur ich – weil sich dieser zweifelhafte Verband niemals mit Amazon anlegen würde 🙁
An die Richtlinien halten dann wird auch keiner abgemahnt.
Tja. Das ist leider nicht richtig. Man kann auch ohne Rechtsgrundlage abgemahnt werden. Und hat dann erst mal den Ärger.
Einfach nachdenken bevor man was schreibt. Es gibt keinen Online Shop oder Stationären Handel der alles 100%-tig erfüllt. Man kommt ggf nahe ran und dann gibt es noch genug Spielräume wie Richter ggf entscheiden.
Was man in dieser schwierigen Zeit am Wenigsten braucht sind armselige Korintenkacker.
Es wird Zeit, dass diese gottlose S.g. Umwelthilfe und all die anderen Vereine für ihr volksschädliches Verhalten zum Teufel gejagt werden. D.h. wenn so einer im Laden erkannt wird, sofort ohne Vorwarnung verprügeln bis er um Gnade fleht.
Grüß Gott aus München,
wir würden gerne darüber berichten, könnten Sie bitte mit mir Kontakt aufnehmen? Sebastian Viehmann, Focus Online
Lieber Herr Viehmann,
bitte berichten Sie über diese Abmahnverbände – welche sich ja viel zu oft als “Verbraucherschützer” in Szene setzen.
Diese unnützen Abmahnungen, beispielsweise auf Amazon sind mittlerweile einfach nur noch Wahnsinn. Davon sind vor allem auch kleinere Unternehmen & Start-Ups betroffen, welche Unmengen an Kosten für solche Geier aufwenden müssen.
Start-Ups würden es sehr begrüßen, wenn diese Verbände endlich selbst einmal zur Rechenschaft gezogen werden.
Beste Grüße!
P.S.: Aufgrund der Angst vor neuen Angriffen seitens Abmahnverbänden & Abmahn-Anwälten wie zum Beispiel dem VSW habe ich meinen Namen unkenntlich gemacht.
Wir haben seit Corona 2 Abmahnungen erhalten und stehen gern für Berichterstattung zur Verfügung. Die Gerichte haben geschlossen oder Homeoffice und die Anwälte anscheinend keine Arbeit mehr. Ein Beispiel mehr, wie überflüssig diese Art von Anwälten sind.
Bleibt gesund!
Guten Tag allerseits,
ich bin vor 3 Jahren wegen einer Abmahnung (wegen Bagatellverstößen) dazu genötigt worden, meinen kleinen Onlineshop zu schließen – aus Angst vor Vertragsstrafen.
Ich finde es eine kriminelle Abzocke sondergleichen, ausgerechnet Kleinunternehmern und Soloselbständigen an den Karren zu fahren, alles unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes.
@Sebastian Viehmann, Focus Online: Wenn Sie noch Material für die Berichterstattung brauchen: ich möchte gerne mit dafür sorgen, dass diese Verbrechern das Handwerk gelegt wird!
Gerade diese Winkeladvokaten,auch Anwälte genannt sind dermaßen unverschämt,auf Kosten der Algemeinheit studieren und dann nur noch Leute abzocken.
Fast nirgendwo ist es schneller, gemütlicher und leichter, als mit Abmahnungen Geld zu verdienen. Ist mir damals leider auch passiert, ich hatte einen kleinen Internetshop vor gut 15 Jahren. Nebenbei betrieben. Verdient hatte ich seit der Gründung vielleicht 90 Euro, durch einen kleinen Fehler in der AGB müsste ich ca. 1000 Euro an einen dubiosen Anwalt zahlen.
(… unangemessener Inhalt gekürzt, d. Red.)
Warum nicht so wie in Österreich. Abmahnen ja aber ohne Strafe/Gebühren, sondern nur mit Fristsetzung den Sachverhalt anzupassen. Wenn dann die Frist verstreicht, können Kosten geltend gemacht werden.
So wird man auch einen Schlag die ganzen Blutsauger los. Denn keiner von den Anwälten mahnt mehr ab wenn er nicht daran verdient.
es ist nicht zu glauben, die kriegen den Rachen nicht voll
Hallo zusammen, versuche als Rentner mir ein paar Euro dazu zu verdienen und habe im März Produkte bei EBay eingestellt (kein Shop) die ich von mir bekannten Großhändlern erworben habe. Nach mehrmaligen Versuchen die Verlinkung zu EU Verordnung zu installieren, bin ich jedes Mal krachend gescheitert. Nun habe ich mir im April, durch die Kanzlei Sandhage eine Abmahnung eingeheimst, was mit einer Unterlassungsklage verbunden ist. Jetzt noch ein Wort zur Verlinkung selbst. Ich möchte behaupten, dass mit dem geöffneten Link 95% der Käufer nichts anzufangen wissen, es handelt sich hier nur um eine Gelddruckmaschine vom ungeahnten Ausmaß, Ach ja, Gewerbeschein ist natürlich vorhanden.
Habe auch eine Abmahung erhalten und hier etwas darüber gepostet, hatte wohl zuviel Wahrheit geschrieben, weil es nicht veröffentlicht worden ist
Gruß aus Deggendorf
Nein, das war nicht der Grund, bin nur gerade eben erst dazu gekommen, es zu lesen und freizuschalten 🙂
Ich betreibe schon seit vielen Jahren einen Online-Shop. Die letzte Amahnung erhielt ich im Januar, weil ich angeblich gegen Markenschutzrecht verstoßen habe. Die Angelenheit läuft noch. Ich biete Softshellhosen von CMP an, wobei ich die Atmungsaktivität mit 1000 MVP angegeben habe. Dieser Artikel steht schon seit Jahren in meinem Shop. Im letzten Jahr hat sich eine Firma MVP genannt. Nun soll ich eine Unterlassungserklärung abgeben.
Wer weiß, wieviele stationäre Händler sich eine Abmahnung eingefangen haben, weil sie dachten, in Coronazeiten auch online zu verkaufen, um sich über Wasser zu halten.
Diese Menschen tun mir echt leid, die in ihrer Krise noch gebeutelt werden.
Den Vorschlag, die 1. Abmahnung ohne Geldforderung zuzulassen, finde ich sehr gut.