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Antrag der Grünen: Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung

“Unerwünschte Telefonanrufe stellen seit Jahren ein erhebliches Verbraucherproblem dar.” Daher stellte die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag schon im Juli einen Antrag, damit (erneut) ein Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgeschlagen wird.

Mit Datum vom 9.7.2018 haben Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Bundestag einen Antrag (Drucksache 19/3332) auf Vorlage eines Gesetzesentwurfs gegen unerlaubte Telefonwerbung und unseriöse Geschäftspraktiken vorgelegt.

Problemstellung

Die Grünen sehen die unerlaubte Werbung über das Telefon als großes Problem an. Im Jahr 2017 habe sich die Zahl der Verbraucherbeschwerden auf über 57.000 erhöht. Das seien fast doppelt so viele wie im Jahr zuvor – ein neues Höchstniveau.

Neben der reinen Belästigung durch die unerwünschten Anrufe, werden Verbrauchern auf diese Art häufig Verträge untergeschoben. Der Vertragsschluss erfolgt direkt über das Telefon. Von diesen wettbewerbswidrigen Verträgen (Anruf ohne vorherige Einwilligung, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG) können sich die Verbraucher im Anschluss nur durch Widerruf lösen.

Um hiergegen vorzugehen, sei der Erlass eines eigens hiergegen gerichteten Gesetzes notwendig.

Gesetz von 2013 habe nicht geholfen

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken von 2013 habe hierbei jedenfalls keine Besserung bringen können. Hierbei beziehen sich die Abgeordneten auf eine Evaluation des Gesetzes aus dem Jahr 2017, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegeben hatte.

Das Gesetz habe zwar im Falle von Gewinnspielen die sog. Bestätigungslösung eingeführt, derzufolge alle geschlossenen Verträge der Textform bedürfen (§ 675 Abs. 3 BGB). Allerdings habe diese Regelung auch nur für Gewinnspiel-bezogene Verträge einen erheblichen Rückgang von werblichen Telefonanrufen nach sich gezogen.

In anderen Branchen hätten die telefonischen Kontaktaufnahmen dagegen deutlich zugenommen und Verbraucherbeschwerden ein Höchstmaß erreicht.

Genau hier sieht die Fraktion Handlungsbedarf für die Bundesregierung. Sie solle – endlich – einen Gesetzesentwurf vorlegen, der sich dieses Problems annehme. Auf Gesetzesinitiativen der grünen Bundestagsfraktion sowie des Bundesrates hin sei die Bundesregierung in der Vergangenheit bislang untätig geblieben.

Drei wesentliche Neuerungen

Das Gesetz solle im Wesentlichen drei Neuerungen bringen:

  1. Zunächst solle die sogenannte Bestätigungslösung für alle telefonisch angebahnten Verträge Anwendung finden. Die Wirksamkeit von Verträgen, die aufgrund von Werbeanrufen geschlossen wurden, solle von einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verbrauchers abhängen.
  2. Außerdem solle die Einwilligung in den Erhalt von Telefonwerbung folgenden konkreten Voraussetzungen unterliegen:
    • Eine zeitliche Befristung von zwei Jahren,
    • konkrete Angaben, aus welche Produkte bzw. Dienste welcher Unternehmen sich die Einwilligung bezieht,
    • eine gesonderte Platzierung der Einwilligungserklärung, das heißt getrennt von anderen Erklärungen und Hinweisen,
    • Transparenz hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten (welche, an wen und zu welchem Zweck).
  3. Schließlich sollten der Bundesnetzagentur weitere Sanktionsmöglichkeiten in Verstoßfällen gewährt werden, wie die Bemessung der Bußgelder am Umsatz des Unternehmens.

Handlungsbedarf auf EU-Ebene

Zur weiteren Stärkung des Verbraucherschutzniveaus sollte außerdem auf EU-Ebene im Rahmen der Verhandlungen über die ePrivacy-VO eingegriffen werden. Das EU-Parlament hatte im Zuge dessen eine für alle Mitgliedstaaten verbindliche Opt-Out-Regelung für Telefonwerbung vorgeschlagen. Zusätzlich schlage die Kommission vor, die Anzeige der Telefonnummer des Anrufers nicht mehr verpflichtend zu machen.

Dies wäre allerdings nach Ansicht der Abgeordneten ein deutlicher Rückschritt für den deutschen Verbraucherschutz und würde Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung möglich machen und das Verbraucherschutzniveau auf ein unerträgliches Maß absenken.

Hiergegen richtet sich der Antrag der Grünenfraktion, in dem sie eine verpflichtende Nummernanzeige sowie eine klare Kennzeichnung von Werbeanrufen verlangen. Bezüglich der Einwilligung sollten die Mitgliedstaaten weiterhin nationale Regelungsbefugnis behalten.

Keine “Predictive Dialer” mehr

Als letzten Punkt sollte die Bundesregierung nach Ansicht der beantragenden Abgeordneten mit den Branchenverbänden zusammen “die Verhaltenskodizes für den Einsatz von ‘Predictive Dialern’ nachbessern”.

“Predictive Dialer” sind automatische Anwählprogramme, die mehrere Rufnummern gleichzeitig wählen. Wird der Anruf von einer dieser Nummern angenommen, legt die Maschine automatisch bei allen anderen auf, um es später wieder zu versuchen.

Die Bundesnetzagentur habe diesbezüglich derart viele Verbraucherbeschwerden erhalten, dass auch hier eine Anpassung der aktuellen Regelung zu erfolgen habe.