Jetzt ist es soweit: Seit heute gilt die DSGVO in ganz Europa. Die letzten Wochen und Tage waren für viele Händler mit sehr viel Stress verbunden, dazu kamen sozusagen in letzter Sekunde Änderungen an der DSGVO und Positionspapiere der Behörden. Sie haben hoffentlich alles geschafft und können sich heute nach dem ganzen Stress einmal zurücklehnen.
Bei vielen Unternehmen hat die DSGVO in letzter Zeit für reichlich Panik gesort – in vielen Fällen sicher auch berechtigt.
- Haben wir an alles gedacht?
- Ist die neue Datenschutzerklärung fertig?
- Sind die Verarbeitungsverzeichnisse erstellt?
Das sind nur drei von sicherlich sehr vielen Fragen, die sich Händler in letzter Zeit stellten. Warum der ganze Stress? Hohe Bußgelder drohen bei Verstößen. Sicher werden auch Abmahnungen zu dem Thema verschickt werden.
Neue Datenschutzerklärung bereit?
Ein Abmahngrund wird sicher sein, wenn Händler noch mit einer alten Datenschutzerklärung unterwegs sind. Diesen Abmahngrund können Sie aber sicher am einfachsten selbst beseitigen. Mit unserem kostenlosen Rechtstexter können Sie sich ihre Datenschutzerklärung schnell und einfach DSGVO-konform erstellen.
Diese neue Datenschutzerklärung laden Sie – sofern Sie das noch nicht gemacht haben – schnellstmöglich in Ihren Shop an die Stelle der bisher verwendeten Datenschutzerklärung und schon haben Sie einen Abmahngrund beseitigt.
Werden die Behörden jetzt massenweise Bußgelder verlangen?
Fest steht, dass sich der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Datenschutzrecht massiv erhöht.
Eine pauschale Aussage zum Vorgehen der Behörden kann nicht getätigt werden, da jede der 16 Landesdatenschutzbehörden unabhängig und in “Eigenregie” agiert. Verschiedene Landesdatenschutzbehörden haben angekündigt, erst nach einer Umstellungszeit Sanktionen durchzusetzen. Zuvor möchte man die Unternehmen ermahnen und Hilfestellungen geben.
Wie geht es weiter mit dem Datenschutz?
Am heutigen Stichtag, dem 25. Mai 2018, ist das Thema Datenschutz und Datenschutzgrundverordnung noch nicht vorbei. Es gibt noch viele offene Rechtsfragen, die sich erst im Laufe der Zeit klären werden. Dazu werden leider auch Gerichtsverfahren notwendig werden.
Außerdem soll auch irgendwann die ePrivacy-Verordnung kommen. Wann dies der Fall sein wird, kann aber noch niemand sagen.
Als Händler sollten Sie daher das Thema weiter verfolgen und sich informieren.
Nicht in Panik verfallen
Händler sollten sich auch die Zeit nehmen, nach diesem Stress einmal durchzuatmen und in aller Ruhe noch einmal durchschauen, ob jetzt alles getan ist, was man erledigen konnte und musste.
Checkliste DSGVO
Damit Sie noch einmal überprüfen können, ob Sie alles erledigt haben, finden Sie hier unsere Checkliste. Hoffentlich können Sie hinter alle Punkte einen großen Haken setzen:
FAQ zum Schmunzeln
Wer nach all dem Stress rund um die DSGVO etwas zum Schmunzeln haben möchte, der sollte sich unbedingt die Fragen und Antworten zum neuen Datenschutzrecht durchlesen, die Der Postillon veröffentlicht hat:
Ratgeber: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Bildnachweis: Rawpixel.com/shutterstock.com
Bin schon mal gespannt auf die ersten Abmahnungen. Wie gewohnt wird es vermutlich um existentielle und essentielle Fragen gehen. Ob die Adresse des Unternehmens in der Datenschutzererklärung genannt werden muss oder ob ein Link aufs Impressum reicht. Ob eine Telefonnummer angegeben werden muss. Ob bestimmte Teile der Datenschutzerklärung fett gedruckt und in einem Kasten hervorgeheben werden müssen und ähnliche weltbewegende Dinge. Dinge eben die ein Praktikant ohne Rechtskenntnisse kurz mal recherchieren kann um dann einen Serienbrief für den Abmahnverein zu verschicken.
Sehr interessanter Artikel. Ja keiner weiß so genau wie das mit der DSGVO aussieht. Auch heute , drei Monate danach, noch nicht wirklich. Bis jetzt habe ich noch keine Abmahnung bekommen, aber wer weiß wie lange das noch gut geht.
Grüße Daniel
Leider tut sich da gar nichts. behörden, selbst Gerichte, siehe Lg Hildesheim, SG Köln ignorieren die Auskunftsbegehren für Monate, gleiches gilt für AG Bergisch-Gladbach, AG Friedberg.
Die HK sagt selber, wir können Auskünfte nicht erteilen, da wir keine Schnittstelle haben.
Die Zollbehörden erteilen Auskünfte auch nicht. Solange Behörden ausgenommen von Bussgeldern sind und diese dann nicht an den Bürger fliessen tut sich nciht udn zwar muss der Mitarbeiter dann zahlen.
Solange ausländische Aufsichtsbehörden (Wohnsitz des verbrauchers) unzuständig sind, wird auch kein schmerzhaftes Bussgeld erfolgen.