In sechs Monaten gilt die Datenschutzgrundverordnung und diese bringt einige Änderungen für den Online-Handel mit sich. Sechs Monate sind nicht mehr viel Zeit. Sind Sie gut vorbereitet? Starten wir doch einfach mit einem kleinen Quiz und testen Sie sich und Ihr Wissen. Am Ende erhalten Sie selbstverständlich alle Lösungen mit Erläuterungen.
Bald ist es soweit – Am 25. Mai 2018 tritt innerhalb der EU die Datenschutzgrundverordnung in Kraft und gilt in allen Mitgliedstaaten der Union unmittelbar. Bis dahin müssen Unternehmer ihre Datenverarbeitungsprozesse an die neuen Regelungen anpassen.
Viele für Online-Händler relevante Themen müssen bearbeitet werden, damit Shops und Unternehmen zum 25. Mai 2018 noch immer rechtskonform sind.
Doch die umfangreichen Vorschriften der DSGVO bereitet gerade Online-Händlern Kopfzerbrechen.
- Wo fange ich am besten mit der Umsetzung an?
- Hab ich an alles gedacht?
- Was darf ich als Händler überhaupt noch?
Kennen Sie sich aus?
Die wichtigste Frage aber ist: Haben Sie sich überhaupt schon mit dem Thema beschäftigt?
In unserem kleinen Quiz wollen wir Ihnen ermöglichen, Ihr eigenes Wissen einmal zu testen. Keine Sorge, es ist nicht zu schwer und die meisten falschen Antworten sollten mit einem Augenzwinkern gelesen werden. Das Ganze soll schließlich auch Spaß machen!
Attraktive Gewinne
Und das Beste ist: Am Ende des Quiz wartet die Möglichkeit auf Sie, dass Sie ein Abmahnschutzpaket PREMIUM im Wert von jeweils 598,80 Euro für ein Jahr kostenlos nutzen können. Und dabei ist es völlig egal, ob sie alle Fragen richtig oder falsch beantwortet haben.
Unter den bis zum 30. September registrierten Teilnehmern losen wir 3 Gewinner aus. Diese benachrichtigen wir dann per Mail. Das Quiz wird aber auch darüber hinaus noch erreichbar sein und bis zum 25. Mai 2018 zum Wissenstest zur Verfügung stehen.
Auf geht’s zum Quiz
Hier entlang: Testen Sie sich und Ihr Wissen zur DSGVO. Oder leiten Sie das Quiz an den für Datenschutz zuständigen Mitarbeiter in Ihrem Unternehmer weiter.
Sind Sie fit für die DSGVO? Testen Sie Ihr Wissen in unserem Quiz! Los geht’s…
Es wäre nett, wenn Sie vorher darauf hinweisen, dass es die korrekten Antworten nur NACH Bekanntgabe meiner personenbezogenen Daten gibt. Leider verschwendete ich gerade meine Zeit.
Ähm, das stimmt aber nicht. Wenn Sie auf der letzten Seite auf FERTIG klicken, bekommen Sie Ihre und die korrekten Antworten angezeigt
Interessant, dass Sie davon ausgehen, dass künftig Tracking mit Hilfe von Cookies auf der Rechtsgrundlage der Interessenabwägung durchgeführt werden kann. Dabei ist die ePrivacy-Verordnung doch noch gar nicht verabschiedet …
Schön wäre noch, wenn einem bei den falschen Antworten die Richtigen angezeigt würden..
Wenn Sie am Ende auf “fertig” klicken, bekommen Sie die richtigen angezeigt. Auch im Whitepaper haben wir die richtigen Antworten gezeigt.
Vielen Dank für das schöne Quiz. Die Dokumentation zur Einhaltung der DS-GVO wird wohl bei vielen Unternehmen einer Herausforderung werden.
Ich reg mich ja schon wieder auf. Ich hoffe, ich versteh das falsch.
Der Kunde hat ein Recht darauf seine Daten inklusive Bestellhistorie in einen anderen Shop mitzunehmen?
Wieso darf ein anderer Händler erfahren was und wieviel ein Kunde bei mir gekauft hat?
Wo ist mein Recht auf Datenschutz?
Aber es sind ja nicht Ihre Daten, sondern die Daten des Kunden.
Aber sehen wir mal die praktische Relevanz: Kein Kunde wird je von diesem Recht Gebrauch machen.
Die Kundendaten gehörem dem Kunden, DIe bestellten Artikel und die Menge gehören dem Kunden UND dem Shop. Keinen Händler geht es was an, was bei mir bestellt wird und wieviel.
“Aber sehen wir mal die praktische Relevanz: Kein Kunde wird je von diesem Recht Gebrauch machen.”
Genau, aber man muss es anbieten weil……die Abmahner sich sonst freuen. Keinen Interessiert der Datenschutz außer den Datenschützern, den Abmahnern und vielleicht ein paar einzelnen Kunden.
Dem Kunden ist die Einfachheit und Bequemlichkeit wichtig und dem steht der Datenschutz, hier in Deutschland, im Weg.
“Genau, aber man muss es anbieten weil……die Abmahner sich sonst freuen. Keinen Interessiert der Datenschutz außer den Datenschützern, den Abmahnern und vielleicht ein paar einzelnen Kunden.”
Sie müssen dazu einen Satz in Ihre Datenschutzerklärung schreiben und das war es. Und Sie müssen dem Kunden diese Daten geben, wenn er es verlangt (was nie passieren wird).
Die DSGVO hält wesentlich wichtigere und relevantere Probleme bereit, mit denen sich Händler beschäftigen sollten.
“Sie müssen dazu einen Satz in Ihre Datenschutzerklärung schreiben und das war es. Und Sie müssen dem Kunden diese Daten geben, wenn er es verlangt (was nie passieren wird).”
Wenn es ein Recht auf Datenmitnahme gibt, dann muss ich das auch bieten. Ich weiß gar nicht wie ich Ihre Antwort bewerten soll.
” Stand: 27.04.2016
Recht auf Datenübertragbarkeit
1. Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln”
“Betroffener muss selbst seine Daten herunterladen können
Wichtig ist auch, dass der Betroffene ein Recht erhalten soll, seine Daten selbst zu downloaden und selbst an eine andere verantwortliche Stelle zu üebrtragen”
Der ganze Text: https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/grundverordnung/art-20-ds-gvo/
Das heißt für mich, ich muss einen Programmierer beauftragen, der etwas tun soll von denen die Verantwortlichen noch nicht wissen was: “,,,gestaltet sich schon deshalb als schwierig, da bislang unbestimmt ist, was als solches interoperables Format gelten kann und welche Schnittstellen/APIs und Tools dabei zum Einsatz kommen sollen.”
Aber jedes Shopsystem kann doch heute schon ein Export der Daten zu bestimmten, einzelnen Kunden erstellen. Und jedes Shopsystem kann entsprechende Exporte auch wieder importieren. Sonst könnte man als Händler ja nie das Shopsystem wechseln. Von daher müssen Sie mE keinen Programmierer dafür einstellen.
Es gibt für den Datenexport zwischen Shopsystemen allerdings keinen einheitlichen Standard. Es gibt für große gängige Shopmöglichkeiten meist kostenpflichtige Migrationstools die man bei Drittanbietern kaufen kann, oder man muss tatsächlich selbst einen Programmierer beauftragen.
Zum Thema das wird nicht passieren kann man nur sagen: Kein Kunde wird jemals von diesem Recht Gebrauch machen. Da haben Sie Recht. Wir sind aber im Deutschland dem Paradies für Abmahner. Sie glauben doch nicht, daß sich z.B. IDO die Gelegenheit entgehen lässt. Die stehen am 25. Mai auf der Matte und werden jeden einzelnen Punkt bei diversen Shops abfragen und dann abkassieren.
Just zu dem Thema hat die Stiftung Datenschutz erste Empfehlungen gegeben. Als Mindeststandard empfiehlt sie das CSV-Format, da dieses maschinenlesbar ist und die meisten Systeme damit umgehen können. Bei komplexeren Datenbanken empfiehlt die Stiftung die Formate XML oder JASON. PDF sollte dagegen nicht verwendet werden.