Ab dem Stichtag 25. Mai 2018 müssen sich Online-Händler an die Datenschutzgrundverordnung halten. Verstoßen sie dagegen, drohen nicht nur Abmahnungen, sondern auch hohe Bußgelder. Die Behörden sind schon in den Startlöchern, um Verstöße in Zukunft zu ahnden.
Bisher war das Datenschutzrecht nicht unbedingt im Fokus von Unternehmern. das wird sich aber in Zukunft ändern, wenn die Datenschutzgrund-Verordnung in Kraft tritt und die Datenschutzbehörden anfangen werden, hohe Bußgelder zu verhängen.
Denn im Vergleich zum aktuellen Recht sind diese um ein Vielfaches höher.
Art. 83 der DSGVO legt hohe Bußgelder für Verstöße fest.
Demnach müssen die Aufsichtsbehörden sicherstellen, dass die Geldbußen, die sie verhängen, wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist.
Bei der Festlegung der Bußgelder ist ein ganzer Katalog von Kriterien zu berücksichtigen:
Verstoßen Händler gegen die Vorgaben zu Auftragsdatenverarbeitung, drohen Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder von bis zu 2 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag der höhere ist.
Bei anderen Verstößen, wie z.B. der Bedingungen der Einwilligung oder Rechte der Betroffenen Person, drohen sogar Geldbußen bis zu 20 Millionen Euro der von bis zu 4 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag der höhere ist. Der gleiche Bußgeldrahmen gilt, wenn einer Anweisung der Aufsichtsbehörde nicht Folge geleistet wird.
Die Datenschutzbehörden bauen im Moment Personal auf, um die neuen Vorgaben der DSGVO zukünftig wirksam durchsetzen zu können. Dabei werden sicherlich zunächst große Unternehmen im Fokus stehen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen müssen wohl zukünftig mit häufigeren Kontrollen rechnen. (mr)
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