Vergangene Woche war der sog. Black Friday, viele Unternehmen lockten Kunden mit hohen Rabatten. Nennen durfte man die Aktion aber so nicht. Denn ein Geflecht aus dubiosen Firmen und der Kanzlei Hogertz aus Berlin machten mit der Marke Kasse. Grund: Der Begriff Black Friday ist markenrechtlich geschützt.

Der Black Friday gilt in den USA als einer der umsatzstärksten Tage. Auch für die Kanzlei Hogertz LLP aus Berlin dürfte sich dieser Tag lohnen. Denn diese Kanzlei vertritt die Inhaberin der Markenrechte an dem Begriff Black Friday und mahnt ab, wie sueddeutsche.de berichtet.

Abmahnung wegen Black Friday

Hintergrund: Seit dem Jahr 2013 ist der Begriff Black Friday beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke registriert. Das bedeutet, die Inhaberin dieser Marke hat das alleine Nutzungsrecht an diesem Begriff.

Markeninhaberin ist ein Unternehmen aus Hong Kong. Aber auch ein deutsche Unternehmen, die Black Friday GmbH, profitiert: Sie ist Lizenzinhaberin – und betreibt ein Portal, auf dem Händler ihre Produkte anbieten können. Abmahnung als Werbung sozusagen. Das Portal nennen wir hier mit Absicht nicht, weil wir nicht Werbung für derartige Geschäftspraktiken betreiben wollen.

In den Abmahnungen wird zur Unterlassung der Markennutzung aufgefordert, als Vertragsstrafe in der Unterlassungserklärung werden wohl bis zu 10.000 Euro verlangt. Hinzu kommen Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert bis zu 100.000 Euro, also knapp 2.400 Euro Anwaltskosten.

Löschungsanträge gestellt

Beim Deutschen Patent- und Markenamt sind derzeit mehrere Löschungsanträge gegen die Marke gestellt. Wann das Amt darüber entscheidet, kann aber noch nicht gesagt werden.

Händler sollten daher auf die Verwendung der Marke Black Friday verzichten, wollen sie Abmahnungen vermeiden. Sollten Sie wegen der Verwendung dieses Begriffes abgemahnt werden, ist dringend zu empfehlen, sich rechtlich beraten zu lassen.

Denn auch wenn Löschungsanträge gestellt sind: Die Inhaberin kann weiter aus ihren Markenrechten vorgehen, der Löschungsantrag gegen die Marke Black Friday ändert daran nicht.

Dubioses Firmengeflecht

Focus online hat jetzt in einem sehr lesenswerten Artikel das dubioses Geflecht zwischen verschiedenen Akteuren in der Sache offenbart.

Ein besonderes Detail an der Sache: Abmahnanwalt Hogertz beantragte selbst schon die Löschung der Marke Black Friday. Er war aber auch der Anwalt, der die Übertragung der Markenrechte von einer Immobilienfirma in NRW auf die dubiose Firma in Fernost betreute.

Haftet die Kanzlei Hogertz?

Die Kanzlei Hogertz soll fleißig Abmahnungen wegen Verwendung der Marke Black Friday ausgesprochen haben. Bei dem nun aufgedeckten Geflecht kann schnell der Eindruck entstehen, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind.

Die Hürde des Rechtsmissbrauchs ist im Markenrecht schwieriger zu überschreiten als im Wettbewerbsrecht.

Sollte sich das aber tatsächlich herausstellen, hätten Abgemahnte einen Schadenersatzanspruch gegen den eigentlichen Abmahner – also entweder die Holding in Fernost oder die GmbH aus Österreich – je nachdem, wer die Abmahnung tatsächlich ausgesprochen hat.

Aber Klagen im Ausland sind aufwendig und führen oft nicht zum Ziel. Deswegen sollte jeder in einem solchen Fall prüfen lassen, ob man nicht die abmahnende Kanzlei direkt in Anspruch nehmen kann. Es gibt bereits zahlreiche Beispiele, in denen Abmahnanwälte am Ende die Zeche zahlen mussten. Und das ist auch gut und richtig so!

Fazit

Viele Begriffe sind rechtlich geschützt, ohne dass man davon Kenntnis hat. Markenrecherchen sind aufwendig, aber notwendig. Gerade bei mittlerweile so gängigen Begriffen wie Black Friday stehen die Chancen aber gut, dass die Löschungsanträge Erfolg haben und das Vorgehen der Markeninhaberin und der Abmahnanwälte von Hogertz LLP. gestoppt wird. (mr)

[hubspotform whitepaper=”true” title=”Studien-Ergebnisse herunterladen: Abmahnungen im Online-Handel 2016″ image_path=”” image_text=”Abmahnungen im Online-Handel sind noch immer ein großes Problem. Und es hat sich verschärt: Im letzten Jahr wurde mehr abgemahnt und Abmahnungen wurden teurer. Das hat unsere Studie ergeben. Laden Sie sich jetzt die Ergebnisse im Detail herunter.” copy_text=”” portal_id=”603347″ form_id=”15581791-f9ae-42db-8e70-a30313d87dee” css=””]

Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com

image_pdfPDFimage_printDrucken