Cookies sind fester Bestandteil im E-Commerce. Vielseitig werden sie in Online-Shops eingesetzt. Wenn auch die Cookie-Richtlinie bislang nicht den Weg in die deutsche Gesetzgebung gefunden hat, ist sie bereits Bestandteil der relevanten E-Commerce Vorschriften in unseren Nachbarstaaten. Welche Anforderungen an die Nutzung von Cookies gelten in der EU? Warum ist das für Sie relevant?
Die Umsetzungsfrist für die EU Richtlinie ist bereits abgelaufen. Auf Anfrage der EU Kommission hatte die Bundesregierung in einer Stellungnahme in der Vergangenheit erklärt, dass die Cookie Richtlinie keiner weiteren Umsetzung bedarf, weil die Vorschriften im Telemediengesetz enthalten seien. In einem ausführlichen Beitrag hierzu erklärt Jennifer Rost, Datenschutzbeauftragte bei Trusted Shops, welche Meinung die Praxis vertritt und wie eine Umsetzung für deutsche Händler aussehen kann.
Bei der Umsetzung der Richtlinie haben sich viele Ländern an deren Wortlaut gehalten. Gemäß Vorschrift wäre dann eine Opt-in Einwilligung nötig. Die nationalen Datenschutzbehörden haben jedoch die praktischen Schwierigkeiten erkannt und erlauben meist eine geschichtete Cookie-Information. Diese besteht aus einem Banner mit Hinweis und Link auf die ausführliche Cookie-Informationen sowie einer konkludenten Einwilligung durch Fortsetzung der Nutzung der Webseite.
Wir haben für Sie die rechtlichen Anforderungen und praktische Umsetzung in den folgenden EU Märkten analysiert:
Vorsicht beim Einsatz von Cookies gegenüber italienischen Verbrauchern
Verkauf nach Polen: Das müssen Sie beim Setzen von Cookies beachten
Entscheidend ist bei der Verwendung von Cookie-Bannern, dass wichtige Pflichtinformationen nicht verdeckt werden. Anderenfalls riskieren Sie Abmahnungen. So muss das Impressum gem. § 5 TMG „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn der Cookie- Banner den Link auf das Impressum im Footer überdeckt und die Informationen erst sichtbar werden, wenn der Banner weg geklickt wurde.
Anders als beim Verbraucherrecht ist im Datenschutzrecht nicht immer eindeutig, welches Recht beim grenzüberschreitenden Verkauf Anwendung findet. Für die Bestimmung des anwendbaren Rechts kommt es darauf an, ob die Datenverarbeitung im Inland stattfindet. Hierzu gehört auch die Speicherung der Daten im Inland. Auch wenn Sie keine Niederlassung im EU Ausland haben, kann eine Datenverarbeitung im Inland vorliegen, wenn der Computer des Betroffenen für die eigenen Zwecke genutzt wird. Genau dies ist der Fall beim Setzen von Cookies. Als für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle nimmt der Online-Händler Einfluss auf die Datenverarbeitung mittels des PCs des Kunden, der im EU Ausland sitzt. Damit findet eine Datenverarbeitung in dem Land statt, in dem der EU Kunde sitzt und der deutsche Händler muss die Cookie-Vorschriften in dem jeweiligen Land beachten.
Informieren Sie sich über die praktische Ausgestaltung ihrer Zielmärkte und seien Sie auf der sicheren Seite.
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