Deutsche Online-Händler, die ihre Waren auch nach Polen liefern, sollten die in Polen geltenden rechtlichen Anforderungen an die Nutzung von Cookies beachten, denn beim internationalen Verkauf innerhalb der EU ist in der Regel auch das Cookie-Recht des jeweiligen Ziellandes anwendbar – auch wenn der Händler dort keine Niederlassung hat.   

Warum ist polnisches Cookie-Recht relevant für deutsche Händler?

Grundsätzlich gilt im Datenschutzrecht das Recht des Mitgliedstaates, indem die Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Für deutsche Händler wäre dann also im Regelfall deutsches Datenschutzrecht anwendbar. Im Regelfall bedeutet aber auch, dass es Ausnahmen gibt.

Und so gilt etwas anderes z.B. bei dem Einsatz von Cookies. Die Daten werden hierbei für eigene Zwecke des Online-Händlers auf dem Rechner des betroffenen Kunden (Nutzers) gespeichert – insoweit findet die Datenverarbeitung in dem Land statt, in dem der Betroffene seinen PC bzw. Smartphone nutzt.

Werden also die Cookies auf dem Rechner eines in Polen ansässigen Online-Kunden gespeichert, so wird auch das polnische Recht auf den Einsatz von Cookies bezogen.

Glücklicherweise müssen jedoch Online-Händler, die ihre Waren auch nach Polen vertreiben diesbezüglich keine rechtliche Besonderheiten und Überraschungen erwarten. Bei der Umsetzung der sogenannten EU-Cookie-Richtlinie hat sich der polnische Gesetzgeber für eine Minimallösung entschieden.

Rechtliche Anforderungen an Nutzung von Cookies in Polen

Die sogenannte Cookie-Richtlinie der EU wurde in Polen mit der Novellierung des polnischen Telekommunikationsrechts (PL: Prawo telekomunikacyjne) umgesetzt.

Die Cookie-Policy bzw. der Cookie-Hinweis kann entweder in einer separaten und selbständigen Unterseite erfasst oder in die Datenschutzerklärung integriert werden. Der polnische Gesetzgeber hat die EU-Cookie-Richtlinie mit der „Opt-in“ Lösung in nationales Recht umgesetzt. Eine vorherige Einwilligung des Nutzers ist erforderlich (Art. 173 des polnischen Telekommunikationsgesetzes).

Diese Einwilligung muss jedoch nach dem polnischen Gesetz durch den Nutzer nicht ausdrücklich durch den „Klick“ auf dem entsprechenden Button im Cookie-Banner bestätigt werden, sondern kann auch stillschweigend erteilt werden.

In der Praxis bedeutet es, dass der Online-Händler annehmen kann, dass der Nutzer einverstanden ist, wenn er diesen Nutzer über die Anwendung von Cookies informiert hat und der Nutzer die Einstellungen des Browsers, welche die Anwendung von Cookies ermöglichen, nicht geändert hat.

Ein Hinweis auf den Einsatz von Cookies muss für den Nutzer „einfach und deutlich“ erkennbar sein. Der Nutzer sollte also schon auf der Startseite bzw. der ersten Seite, die er im Shop besucht mit Hilfe von einem einfachen Cookie-Banner informiert werden, dass die Shop-Webseite Cookies verwendet.

Eine kurze Banner-Information mit Link zur Cookie-Policy bzw. Datenschutzerklärung ist ausreichend.

Weitere Informationen erforderlich

Die ausdrückliche Zustimmung des Kunden (Nutzers) ist nicht erfordert, es muss aber in der Datenschutzerklärung bzw. Cookie-Policy sowohl die Art als auch der Zweck der Cookies genauer beschrieben werden. Der Nutzer muss dort klare und vollständige Informationen finden, welche Kategorien von Cookies zu welchem Zweck eingesetzt wurden.

Es muss dort auch ein präziser Hinweis auf die Möglichkeit enthalten sein, die Einstellungen des Browsers bezüglich Cookies zu konfigurieren, um ihre Annahme zu verhindern.

Die empfohlene und sicherste Best-Practice-Lösung setzt voraus, dass man für die meist verwendete und populäre Internet-Browser genaue Anweisung beschreibt, wie man diese konfigurieren kann, um den Einsatz von Cookies zu verhindern.

Sanktionen

Bei unzulässiger Anwendung von Cookies kann der Vorsitzende der Behörde für elektronische Kommunikation (PL: Urzad Komunikacji Elektronicznej) theoretisch ein Bußgeld in Höhe von bis zu 3% des Jahreseinkommens aus dem Vorjahr verhängen. Bisher wurde jedoch noch keine so hohe Geldbuße wegen unzulässiger Anwendung von Cookies gegenüber einem Online-Shop verhängt.

Fazit

Beim Einsatz von Cookies sollten deutsche Online-Händler, die ihre Waren international in andere Mitgliedstaaten liefern, auch das Cookie-Recht der jeweiligen Zielmärkte berücksichtigen. Im Fall von Polen ist das relativ einfach, denn hier gelten diesbezüglich keine überraschende Besonderheiten und die Zustimmung des Nutzers kann auch stillschweigend erteilt werden.

Der Händler muss also grundsätzlich einen entsprechenden Cookie-Banner auf seiner Shop-Seite platzieren und die Informationspflichten (Art und Zweck von Cookies sowie die Möglichkeit von Verhinderung ihrer Annahme) in der Cookie-Policy oder Datenschutzerklärung erfüllen.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Internationalisierung Ihres Online-Shops.

[hubspotform whitepaper=”true” title=”Gratis Whitepaper-Download ‘Der internationale Online-Shop'” image_path=”http://shopbetreiber-blog.de/wp-content/uploads/2016/10/shutterstock_105520049_300x200.jpg” image_text=”Unsere Experten Madeleine Pilous und Frieder Schelle haben die wichtigsten rechtlichen Fragen zum Cross-Border E-Commerce beantwortet: Welches Recht gilt bei Verkäufen ins Ausland? Das deutsche Recht oder das des Ziellandes? Wo unterscheidet sich das Recht in der EU? Was bedeutet das für AGB und Datenschutz?” copy_text=”” portal_id=”603347″ form_id=”a9f3c307-0128-47ac-88c4-e7c2febb4c8a” css=””]

Bildquelle: ruskpp/shutterstock.com

image_pdfPDFimage_printDrucken