Der Online-Verkauf von E-Zigaretten wurde EU weit stark reglementiert. E-Zigaretten dürfen nicht mehr über Internet, Radio und Fernsehen beworben werden. Einige Länder verbieten den Online-Verkauf von E-Zigaretten gänzlich. Dürfen E-Zigaretten nach UK verkauft werden? Was müssen Händler beachten?
Ziel der Richtlinie ist in erster Linie, die Raucherquote von Jugendlichen zu senken. So schriebt die Richtlinie u.a. die Vorgabe von gesundheitsrelevanten Warnhinweise vor, die 65 % der Verpackung einnehmen müssen, schreibt eine Meldepflicht für neuartige Tabakprodukte vor, verbietet verkaufsfördernde und irreführend Elemente auf Tabakverpackungen und verbietet den Verkauf von aromatisiertem Tabak und Drehtabak. E-Zigaretten mit Aromen sind hiervon nicht betroffen.
Die Richtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten, den grenzüberschreitenden Online-Handel von Tabak und Tabakerzeugnissen zu verbieten. Seit dem 8. September gilt das Verkaufsverbot von E-Zigaretten in Polen. Auch Österreich hat den Verkauf von E-Zigaretten über das Internet verboten.
Die EU Tabak-Richtlinie wurde in UK durch die Tobacco and Related Products Regulations 2016 umgesetzt. Die meisten Vorschriften traten am 20. Mai 2016 in Kraft.
UK hat von der Verbotsmöglichkeit zwar keinen Gebrauch gemacht, aber eine Registrierungspflicht für Händler eingeführt. Nach Regulation 47 der Tobacco and Related Products Regulations 2016 müssen Händler, die außerhalb UK etabliert sind und ihre Tabakprodukte oder E-Zigaretten online an Verbraucher in UK verkaufen wollen, sich beim Secretary of State registrieren.
Nach Prüfung der Angaben erfolgt die Bestätigung in der Regel innerhalb von 20 Arbeitstagen.
Für deutsche Händler bedeutet dies, dass ohne eine Bestätigung der Registrierung der Online-Verkauf von E-Zigaretten nach UK nicht erlaubt ist.
Eine Liste aller registrierten Händler inklusive Handelsname und Website-URL wird veröffentlicht.
Durch die Umsetzung der Richtlinie wird das Werben für E-Zigaretten stark reguliert. Über das Internet, Radio und Fernsehen dürfen E-Zigaretten nicht mehr beworben werden. Werbung auf Bussen hingegen ist erlaubt, solange diese UK nicht verlassen.
Die neuen Regeln befassen sich mit der Regulierung von E-Zigaretten mit bis zu 20 mg/ml. Null Nikotin E-Zigaretten werden nicht von den Regulations erfasst.
E-Zigaretten mit mehr als 20 mg/ml Nikotingehalt müssen bei der Medicines and Healthcare products Regulatory Agency anmeldet werden und dürfen nur mit Lizenz verkauft werden. Aufgrund des hohen Nikotingehalts, wird diese Kategorie von E-Zigartten von der MHRA reguliert und es gelten die selben Anforderungen wie für Medizinprodukte, die im Geschäft verkauft werden. Diese dürfen grundsätzlich beworben werden, aber nicht von Prominenten. Kostenlose Probe Exemplare dürfen nicht heraus gegeben werden und eine Bewerbung gegenüber Kinder ist verboten.
Händler dürfen grundsätzlich keine Aussagen mehr treffen, nach denen E-Zigaretten helfen mit dem Rauchen aufzuhören. Solche „health claims“ dürfen nur gemacht werden, wenn sie durch die MHRA freigegeben sind.
Jede Packung muss eine Gesundheitswarnung „This product contains nicotine which is a highly addictive substance." enthalten, die 30 % der Verpackung umfasst.
Der EU Markt für den Verkauf von E-Zigaretten schrumpft, da Länder wie Polen und Österreich den Online-Vertrieb verboten haben. In Deutschland ist es zwar erlaubt E-Zigaretten online zu verkaufen, es gelten jedoch auch hierzulande Einschränkungen. Deutsche Online-Händler, die die deutschen Regelungen beachten, können weiterhin ihre E-Zigaretten nach UK liefern. Voraussetzung ist die Registrierung beim Secretary of State. Wichtig bleibt, dass im Online-Shop geeignete Altersverifikations- Mechanismen vorhanden sind, um sicher zu stellen, dass E-Zigaretten in UK nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden.