In Deutschland wurde der Online-Handel mit E-Zigaretten erschwert, außerdem greifen umfassende Werbeverbote. Aber wie sieht das in unserem Nachbarland Österreich aus? Darf man als deutscher Händler E-Zigaretten nach Österreich verkaufen? Zu welcher Lösung hat sich der Gesetzgeber in Österreich entschieden?
Der Handel mit Tabakprodukten und E-Zigaretten sowie Liquids ist in Österreich im Tabakgesetz geregelt.
Demnach ist ein
„Tabakerzeugnis“ jedes Erzeugnis, das zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt ist, sofern es ganz oder teilweise aus Tabak, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Tabak in gentechnisch veränderter oder unveränderter Form handelt, besteht.
Außerdem definiert das Gesetz sog. “verwandte Erzeugnisse”. Das ist
“jedes neuartige Tabakerzeugnis, pflanzliche Raucherzeugnis, die elektronische Zigarette und deren Liquids.”
Komplettes Verkaufsverbot
§ 2a des österreichischen Tabakgesetzes verbietet den Versandhandel ganz rigoros:
“§ 2a. Der Versandhandel mit Tabakerzeugnissen gemäß § 1 Z 1 sowie von verwandten Erzeugnissen gemäß § 1 Z 1e ist verboten.”
Dieses Verkaufsverbot erfasst nicht nur österreichische Händler, sondern auch deutsche Händler, die e-Zigaretten nach Österreich verkaufen wollen. Denn auch der Begriff “Versandhandel” ist definiert als
“Versand und Lieferung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen insbesondere durch Herstellerinnen bzw. Hersteller, Importeurinnen bzw. Importeure, Händlerinnen bzw. Händler an Verbraucherinnen bzw. Verbraucher.”
Da auch ein deutscher Online-Händler also Händler im Sinne dieses Gesetzes ist, ist er von dem Verbot klar mit erfasst und darf seine Tabakprodukte oder E-Zigaretten nicht nach Österreich verkaufen.
Umfassende Werbeverbote
Wie in Deutschland gelten zusätzlich auch in Österreich umfassende Werbeverbote für Tabakerzeugnisse sowie für verwandte Erzeugnisse, also auch für E-Zigaretten und Liquids.
§ 11 Abs. 1 TabakG formuliert hier ebenso rigoros:
“§ 11. (1) Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse sind verboten.”
Das Werbeverbot wird dann noch näher in Absatz 2 konkretisiert:
“Das Werbeverbot umfasst dabei insbesondere Werbung in Diensten der Informationsgesellschaft, in der Presse oder anderen gedruckten Veröffentlichungen mit dem Ziel der direkten oder indirekten Verkaufsförderung; davon nicht erfasst ist der allgemeine Geschäftsverkehr.”
Jegliche Werbung im Internet ist damit verboten. Seien es Banner, Google AdWords, Facebook-Seiten etc.
Sanktionen
In Österreich kennt man das System der Abmahnung zwar, aber davon macht man nicht Gebrauch. Es ist auch keine Notwendigkeit in Österreich vorhanden, eine Abmahnung auszusprechen, denn Mitbewerber können direkt vor Gericht gehen.
Außerdem drohen in Österreich Strafen von staatlicher Seite, wenn man gegen die Gesetze verstößt.
Ein Verstoß gegen das Verkaufsverbot bzw. gegen das Werbeverbot ist in Österreich eine sogenannte Verwaltungsübertretung und wird mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 7.500 Euro bestraft, im Wiederholungsfalle von bis zu 15.000 Euro.
Entsprechende Produkte werden dann außerdem eingezogen und vernichtet. Die Kosten hierfür muss ebenfalls der Händler tragen, der sich nicht an das Gesetz hält.
Fazit
Wer Tabakwaren, E-Zigaretten und/oder Liquids online verkauft, sollte seinen Online-Shop auf Deutschland beschränken. Auch hier gibt es strenge Vorgaben zum Verkauf, aber der Verkauf ist weiterhin möglich. Allerdings muss der Händler sowohl im Shop als auch bei der Übergabe der Ware sicherstellen, dass nur Personen über 18 bestellen und die Ware entgegennehmen können.
Zur Rechtslage beim Verkauf von E-Zigaretten in Deutschland finden Sie alle Details hier: Werbung für E-Zigaretten wird ab 20. Mai verboten
Übrigens: Auch in Polen ist der Online-Handel mit E-Zigaretten vollständig verboten. Deutsche Online-Händler dürfen ihre E-Zigaretten und Liquids also auch nicht nach Polen verkaufen.
Der Verkauf nach Großbritannien ist zwar nicht verboten, allerdings bestehen hier strenge Registrierungspflichten. Händler müssen die Bestätigung der Registrierung abwarten. Ohne Registrierung dürfen E-Zigaretten nicht nach Großbritannien verkauft werden.
Nächste Woche erfahren Sie hier bei uns im Blog, wie die Rechtslage beim Handel mit E-Zigaretten in Italien und Spanien aussieht.
Verkaufen Sie Ihre Waren international und sind sich nicht sicher, ob es in den einzelnen Ländern Verbote, Beschränkungen oder andere Vorgaben gibt, die man vielleicht aus Deutschland nicht kennt? Wir beraten Sie gerne beim internationalen Online-Handel mit unseren nationalen Rechtsexperten.
Hinweis:
In einer früheren Version dieses Artikels stand, der deutsche Online-Händler sei der Importeur. Dies war falsch, der Text wurde entsprechend angepasst. Ich bitte, den Fehler zu entschuldigen.
Bildnachweis: Lukasz Stefanski/shutterstock.com
It is now very clear to the world that Austria is pro tobacco and against harm reduction. Good job Austria, proceed to kill your people.
Why this is very clear to you now?
Wem das warum nicht klar ist bei einer Regierung die das Rauchen in der Gastronomie erlaubt und den Handel in dieser Weise einschränkt, naja …
So yes it is clear!
Ihr ganz einfach Raucher-Lobby kontrolliert. Rauchen ist um ein vielfaches schädlicher als dampfen. Ich bin, Gott sei Dank, seit 4 Jahren vom Rauchen weg. Dank dampfen.
Die Zigarettenhersteller sollen ihren Dreck selbst Rauchen. Das Dampfen so weit einzuschränken zeigt ganz deutlich auf welcher Seite die Regierung steht. Hier geht es nicht um die Gesundheit sondern nur um den schnöden Mamon.
Vaporizer für Kräuter sind dennoch erlaubt, ist das richtig?
“Ein deutscher Online-Händler wäre also ein Importeur.” Nein, der deutsche Onlinehändler importiert nichts nach Österreich (das macht der bestellende Kunde), der Händler *exportiert* nach Österreich.
Er wird aber mit dem Begriff “Händler” eindeutig erfasst – sofern denn das österreichische Gesetz auch für ihn gilt (und das ist hier die Frage, nicht ob er Importeur ist oder nicht).
Zudem ergibt sich das Verbot im Umkehrschluss auch aus dem aus der EU-Richtlinie hervorgegangenen deutschen Recht, namentlich §22 TabakerzG, hier insb. Abs. Nr. 1b – denn die dafür zuständige Behörde im Mitgliedsstaat (Österreich) wird es aufgrund des nationalen Versandhandelsverbotes gar nicht geben.
Vielen Dank für die Hinweise. Wir liegen alle falsch mit dem Begriff Importeur 🙂
Denn Importeur im Sinne der Tabakrichtlinie ist der “Eigentümer oder eine Person, die die Verfügungsgewalt über die Tabakerzeugnisse oder die verwandten Erzeugnisse hat, die in das Gebiet der Union gelangt sind.”
Der deutsche Händler fällt unter den Händler-Begriff des TabakG (AT). Inhaltlich ändert sich aber nicht, da Händler und Importeure in diesem Punkt gleich behandelt werden.
Ich habe den Text entsprechend angepasst. Entschuldigen Sie bitte den Fehler.
Mich würde interessieren ob Vaporizer (bsp.: Volcano Digit, Flowermate, PAX, usw.) ebenfalls unter dieses Gesetz fallen, da es sich ja im Prinzip nicht um typische E-Zigaretten handelt. (?)
Danke für die Aufklärung, allerdings hat sich da m. E. ein Verständnisfehler eingeschlichen.
IMPORTEUR
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Importeur
Derjenige, der in Österreich bestellt ist der Importeur, trägt Kosten für Einfuhr und Zoll usw., nicht der Händler im Ausland, der die Ware AUS dem Land führt und somit EXporteur ist.
Nur der Versandt nach Österreich ist verboten… Heißt ich kann und darf Online zwar bestellen nur der Shop darf es mir nicht schicken
=>nem Abholauftrag darf ich sehr wohl nem Paket Dienst etc. geben ???
Nein, denn auch die Werbung online ist komplett verboten in Österreich. Sie würden dann aber Werbung für E-Zigaretten, Tabakwaren etc. machen.
Ist es eigentlich erlaubt, als Privatperson aus Österreich Liquids in einem Online Shop aus der UK zu bestellen?. Wenn nicht, wer haftet eigentlich, wenn die Ware trotzdem geliefert wird? Der Händler aus der UK oder die Privatperson aus Österreich? Muss man hier als Privatperson mit Konsequenzen rechnen?
Grundsätzich haftet der Händler dann für das Bußgeld.
Wenn ich einen Verdampferbausatz bestelle hätt das mit einer E Zigarette nichts zu tun da ich mir das Teil erst zurecht richten muß damit ich es als teil einer E Zigarette verwenden kann oder könnte da ich ja nicht so handwercklich begabt und technisch versiert bin.
Also weit entfernt von der beschriebenen E Zigarette
Aber ich kenne mich nicht aus und ich denke wenn es schlupflöcher geben würde hättet ihr die schon gefunden.
LG E.S.
Interessante Entwicklung. Während in Deutschland Cannabis langsam, aber (Relativ?) sicher auf dem Weg zur Entkriminalisierung ist, wird im Nachbarland Österreich sogar der Verkauf von E Zigaretten verboten und reguliert. Und dann sagt man, die Länder der EU sind sich ähnlich….
Lediglich der Versandhandel mit Tabakprodukten ist in AT verboten.
Wie sieht die Situation in Österreich für nikotinfreie E-Liquids aus? Meines Wissens werden diese ja nicht zu den Tabakerzeugnissen gezählt und dürfen daher nach Österreich exportiert werden.. Und theoretisch ja auch über den Online-Handel.
Der Versandhandel mit Tabakerzeugnissen und “verwandten Erzeugnissen” ist verboten. “verwandte Erzeugnisse” sind auch E-Zigaretten und Liquids. Davon erfasst sind sowohl nikotinhaltige wie auch nikotinfreie Liquids. Damit ist der Versandhandel damit verboten und somit auch der Online-Handel von Deutschland nach Österreich aus.
Ist es erlaubt, als Privatperson eliquids nach Österreich zu versenden? Sprich, ich als Österreicher bestelle eliquids online und lasse diese an eine Privatperson liefern und diese sendet es mir dann nach Österreich? Ist das erlaubt?
Bis jetzt ist kein Problem nach Österreich sich was zu bestellen die Chinesen versenden aus Tschechien reines Nikotin und bei 99% ist bis jetzt alles angekommen das Problem ist wenn der Zoll dich erwischt wird teuer.
Ich schätze mal Dry Herb Vaporizer sind von dem Verbot ausgeschlossen gewesen, oder ?
Es ist lustig denn CBD wie auf Cbdler ist erlaubt doch tabak nicht. Oder in Österreich wie cbdnol die versenden Blüten doch Tabak geht nicht mehr ist auch seltsam.
Das finde ich auch!
Wie “CBD” sagte, ist es sehr seltsam, dass man heutzutage in fast ganz Europa legale “CBD Hanf” kaufen kann, aber es ist so schwierig, etwas wie Tabak zu tun. Wie lange wird es dauern, bis das verboten wird?
Wichtiges Anliegen, welches bereits vom Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) bearbeitet wird. Komisch, dass nachdem bereits der CBD-Verband “CPAE – Cannabinoid Products Alliance Europe” scheiterte, nun schon wieder ein CBD-Verband gegründet wird, anstatt sich darum zu bemühen, an einem Strang zu ziehen.
In unserem CBD Blüten Shop wurde der Verkauf von E-Zigaretten ebenfalls verboten. Unser Sitz ist in Deutschland
Jedes EU-Land kann seine eigenen Regeln im Umgang mit bestimmten Warengruppen aufstellen. Nebst Österreich darf auch nach Belgien keine E-Zigarette geliefert werden. Ein Händler sollte sich dem bewusst sein, wo er E-Zigaretten und Liquids liefern darf und wo nicht.
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