In Deutschland wurde der Online-Handel mit E-Zigaretten erschwert, außerdem greifen umfassende Werbeverbote. Aber wie sieht das in unserem Nachbarland Österreich aus? Darf man als deutscher Händler E-Zigaretten nach Österreich verkaufen? Zu welcher Lösung hat sich der Gesetzgeber in Österreich entschieden?

Der Handel mit Tabakprodukten und E-Zigaretten sowie Liquids ist in Österreich im Tabakgesetz geregelt.

Demnach ist ein

„Tabakerzeugnis“ jedes Erzeugnis, das zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt ist, sofern es ganz oder teilweise aus Tabak, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Tabak in gentechnisch veränderter oder unveränderter Form handelt, besteht.

Außerdem definiert das Gesetz sog. “verwandte Erzeugnisse”. Das ist

“jedes neuartige Tabakerzeugnis, pflanzliche Raucherzeugnis, die elektronische Zigarette und deren Liquids.”

Komplettes Verkaufsverbot

§ 2a des österreichischen Tabakgesetzes verbietet den Versandhandel ganz rigoros:

“§ 2a. Der Versandhandel mit Tabakerzeugnissen gemäß § 1 Z 1 sowie von verwandten Erzeugnissen gemäß § 1 Z 1e ist verboten.”

Dieses Verkaufsverbot erfasst nicht nur österreichische Händler, sondern auch deutsche Händler, die e-Zigaretten nach Österreich verkaufen wollen. Denn auch der Begriff “Versandhandel” ist definiert als

“Versand und Lieferung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen insbesondere durch Herstellerinnen bzw. Hersteller, Importeurinnen bzw. Importeure, Händlerinnen bzw. Händler an Verbraucherinnen bzw. Verbraucher.”

Da auch ein deutscher Online-Händler also Händler im Sinne dieses Gesetzes ist, ist er von dem Verbot klar mit erfasst und darf seine Tabakprodukte oder E-Zigaretten nicht nach Österreich verkaufen.

Umfassende Werbeverbote

Wie in Deutschland gelten zusätzlich auch in Österreich umfassende Werbeverbote für Tabakerzeugnisse sowie für verwandte Erzeugnisse, also auch für E-Zigaretten und Liquids.

§ 11 Abs. 1 TabakG formuliert hier ebenso rigoros:

“§ 11. (1) Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse sind verboten.”

Das Werbeverbot wird dann noch näher in Absatz 2 konkretisiert:

“Das Werbeverbot umfasst dabei insbesondere Werbung in Diensten der Informationsgesellschaft, in der Presse oder anderen gedruckten Veröffentlichungen mit dem Ziel der direkten oder indirekten Verkaufsförderung; davon nicht erfasst ist der allgemeine Geschäftsverkehr.”

Jegliche Werbung im Internet ist damit verboten. Seien es Banner, Google AdWords, Facebook-Seiten etc.

Sanktionen

In Österreich kennt man das System der Abmahnung zwar, aber davon macht man nicht Gebrauch. Es ist auch keine Notwendigkeit in Österreich vorhanden, eine Abmahnung auszusprechen, denn Mitbewerber können direkt vor Gericht gehen.

Außerdem drohen in Österreich Strafen von staatlicher Seite, wenn man gegen die Gesetze verstößt.

Ein Verstoß gegen das Verkaufsverbot bzw. gegen das Werbeverbot ist in Österreich eine sogenannte Verwaltungsübertretung und wird mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 7.500 Euro bestraft, im Wiederholungsfalle von bis zu 15.000 Euro.

Entsprechende Produkte werden dann außerdem eingezogen und vernichtet. Die Kosten hierfür muss ebenfalls der Händler tragen, der sich nicht an das Gesetz hält.

Fazit

Wer Tabakwaren, E-Zigaretten und/oder Liquids online verkauft, sollte seinen Online-Shop auf Deutschland beschränken. Auch hier gibt es strenge Vorgaben zum Verkauf, aber der Verkauf ist weiterhin möglich. Allerdings muss der Händler sowohl im Shop als auch bei der Übergabe der Ware sicherstellen, dass nur Personen über 18 bestellen und die Ware entgegennehmen können.

Zur Rechtslage beim Verkauf von E-Zigaretten in Deutschland finden Sie alle Details hier: Werbung für E-Zigaretten wird ab 20. Mai verboten

Übrigens: Auch in Polen ist der Online-Handel mit E-Zigaretten vollständig verboten. Deutsche Online-Händler dürfen ihre E-Zigaretten und Liquids also auch nicht nach Polen verkaufen.

Der Verkauf nach Großbritannien ist zwar nicht verboten, allerdings bestehen hier strenge Registrierungspflichten. Händler müssen die Bestätigung der Registrierung abwarten. Ohne Registrierung dürfen E-Zigaretten nicht nach Großbritannien verkauft werden.

Nächste Woche erfahren Sie hier bei uns im Blog, wie die Rechtslage beim Handel mit E-Zigaretten in Italien und Spanien aussieht.

Verkaufen Sie Ihre Waren international und sind sich nicht sicher, ob es in den einzelnen Ländern Verbote, Beschränkungen oder andere Vorgaben gibt, die man vielleicht aus Deutschland nicht kennt? Wir beraten Sie gerne beim internationalen Online-Handel mit unseren nationalen Rechtsexperten.

Hinweis:

In einer früheren Version dieses Artikels stand, der deutsche Online-Händler sei der Importeur. Dies war falsch, der Text wurde entsprechend angepasst. Ich bitte, den Fehler zu entschuldigen.

Bildnachweis: Lukasz Stefanski/shutterstock.com

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