Verkauf von altersbeschränkten Waren in UK

Der Verkauf von bestimmten Waren an Minderjährige über das Internet ist wie in Deutschland auch in UK verboten. Alkohol, Tabak und einiges mehr kann nicht ohne Weiteres online verkauft werden. Der Schutz von Minderjährigen steht dem entgegen. Erfahren Sie mehr über die relevanten Altersgrenzen und Vorgaben in UK, um sich nicht strafbar zu machen.

Welche Altersgrenzen gelten für welche Produktgruppen?

Die folgende Auflistung zeigt verschiedene Produktgruppen, die geltenden Altersgrenzen sowie die Höhe der Geldstrafen im Fall der Nichtbeachtung.

Alkohol: 18 Jahre
bei Nichtbeachtung 5000 GBP

Tabak oder Tabak Produkte: 18 Jahre
bei Nichtbeachtung 2500 GBP

Video Aufnahmen: 12, 15, 18 Jahre (Je nach Klassifizierung)
bei Nichtbeachtung 5000 GBP / 6 Monate Haft

Video Spiele: 12, 16, 18 Jahre (Je nach Klassifizierung)
bei Nichtbeachtung 5000 GBP / 6 Monate Haft

Alkoholhaltige Schokolade: 16  Jahre
bei Nichtbeachtung  5oo GBP

Feuerzeug Flüssigkeit: 18 Jahre
bei Nichtbeachtung 5000 GBP / 6 Monate Haft

Luftwaffen: 18 Jahre
bei Nichtbeachtung 5000 GBP / 6 Monate Haft

Lösungsmittel: 18 Jahre
bei Nichtbeachtung 5000 GBP / 6 Monate Haft

Erwachsenen Feuerwerk: 18 Jahre
bei Nichtbeachtung 5000 GBP / 6 Monate Haft

Party Poppers oder ähnliches Feuerwerk: 16 Jahre
bei Nichtbeachtung 5000 GBP / 6 Monate Haft

Christmas crackers: 12 Jahre
bei Nichtbeachtung 5000 GBP / 6 Monate Haft

Sprengstoff: 16 Jahre
bei Nichtbeachtung 5000 GBP

Messer: 16 Jahre
bei Nichtbeachtung 5000 GBP / 6 Monate Haft

Armbrust: 18 Jahre
bei Nichtbeachtung 5000 GBP / 6 Monate Haft

Lotterie: 16 Jahre
bei Nichtbeachtung 5000 GBP / 2 Jahre Haft

Haustiere: 12 Jahre
bei Nichtbeachtung 500 GBP / 3 Monate Haft

Benzin: 18 Jahre
bei Nichtbeachtung 20000 GBP / 12 Monate Haft

Der Händler trägt die Verantwortung

Strafbar machen können sich sowohl das Unternehmen, das indirekt für das Fehlverhalten der Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen wird, wie auch der Einzelne für den konkreten Fehler.

Daher ist es besonders wichtig, dass Online-Händler geeignete Maßnahmen einsetzen, um den Verkauf ihrer altersbeschränkten Waren an Minderjährige zu unterlassen und dass sie ihr Personal entsprechend schulen.

Pflichten des Händlers

Der Händler ist verpflichtet, geeignete Systeme einzusetzen, die den Verkauf von altersbeschränkten Waren an die entsprechende Zielgruppe verhindern. Eine Altersverifikation ist hierzu erforderlich. Unwissenheit schützt den Händler nicht. Auf der anderen Seite kann der Händler sich nur dann rechtfertigen, wenn er seinerseits geeignete Maßnahmen eingesetzt hat, um den Verkauf an Minderjährige zu verhindern, wenn doch Waren an Unbefugte gelangt sein sollten.

Was geeignete Maßnahmen sind, ist gesetzlich nicht weiter spezifiziert. Grundsätzlich sollten Händler jedoch darauf achten, dass sie interne Richtlinien zu diesem Thema haben und das Personal entsprechend geschult ist. Auf Altersbeschränkungen muss im Shop deutlich aufmerksam gemacht werden.

Ungeeignete Maßnahmen

Trading Standards haben Guidelines herausgegeben, in denen negativ Beispiele aufgeführt werden, die nicht ausreichen, um zu demonstrieren, dass der Händler aktive Schritte unternommen und geeignete Schutzmaßnahmen eingeführt hat.

Es reicht beispielsweise nicht aus:

- eine Bestätigung des Kunden einzuholen, dass er über 18 ist.

- lediglich das Geburtsdatum abzufragen.

- Disclaimer zu benutzen, die ausdrücken, dass altersbeschränkte Produkte nicht an Personen verkauft werden, die das Mindestalter nicht erreicht haben

Deutschen Standard beibehalten

In Deutschland ist das zweistufige Altersverifikationsverfahren die geeignete Lösung, um sowohl bei Bestellung als auch bei Auslieferung das Alter zu verifizieren. Sofern Sie von Ihrem deutschen Online-Shop aus auch nach UK liefern wollen, müssen Sie diese Vorgaben erfüllen und zudem die Altersgrenzen in UK beachten.

Der Verkauf von altersbeschränkten Produkten gestaltet sich rechtssicher sehr schwierig und dies wird noch komplizierter, wenn es sich um einen grenzüberschreitenden Verkauf handelt.

Wir beraten Sie dazu gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. (na)

 

 

22.07.16
Naveen Aricatt

Naveen Aricatt