Die hierzulande relevanten Behörden für E-commerce sind Ihnen bekannt. Beim Verkauf ins Ausland ist es genauso wichtig, die Marktteilnehmer zu kennen. Welches sind die wichtigen Stellen in UK? Welche Funktionen erfüllen sie und welches Nutzen haben sie auch für deutsche Online-Händler?
Bei Tätigkeit im Ausland gehören Informationen über die Entscheidungsträger genauso dazu wie Markt-und Wettbewerbsanalysen. Die dortigen Behörden und Institutionen, die für den E-Commerce relevant sind, zu kennen gehört zu den Grundsteinen der erfolgreichen Markterschließung. Sie sind für Händler eine gute Anlaufstelle für Informationen und ihre Kommunikation sollte keinesfalls ignoriert werden.
Der E-Commerce Markt in UK setzt stärker auf Selbstregulierung als auf gerichtliche Intervention. Abmahnung wie in Deutschland gibt es dort nicht und selten werden Streitfälle vor Gericht gebracht. Grundsätzlich lässt sich erkennen, dass "the spirit of the law", d.h. der Gedanke, der einer Vorschrift zugrunde liegt, mehr zählt als akribisch genau formulierte Gesetzestexte zu befolgen. Dies birgt gewisse Freiräume für Händler, hat aber auch den Nachteil, dass es zu bestimmten Fragestellungen weniger verbindliche Antworten gibt als in Deutschland.
Eine wichtige Rolle kommt in UK bestimmten Institutionen zu, die in der Regel eine Informationsfunktion und eine Rechtsdurchsetzungsfunktion einnehmen. Zwei wichtige Behörden werden in diesem Beitrag vorgestellt.
Das Chartered Trading Standards Institute (CTSI) ist eine Vereinigung, die die Trading Standards Mitarbeiter in den lokalen Behörden, den Wirtschafts-und Verbrauchersektoren und in der Zentralregierung vertritt. Ziel ist es, Verbraucher zu schützen und deren Position zu fördern während der Handel durch fairen Wettbewerb gestärkt wird.
Jede kommunale Behörde (local authority) hat ihre eigene Trading Standards Abteilung, die in Hinblick auf Verbraucherschutzrecht berät, Beschwerdefälle untersucht und im Falle des Rechtsverstoßes Händler rechtlich angeht. Dabei unterscheiden sich die konkreten Dienstleistungen je nach Kommune. Grundsätzlich erfüllen Trading Standards aber immer zwei Funktionen.
Für deutsche Händler, die keine Niederlassung in UK haben, ist der Besuch einer lokalen Trading Standards Stelle praktisch nahezu nicht umsetzubar und für die Zwecke des grenzüberschreitenden Handels auch nicht notwendig.
Im Business companion erklären Trading Standards die wichtigsten Vorschriften für den E-Commerce. Die Webseite ersetzt selbstverständlich nicht die juristische Beratung im Einzelfall, bietet sich jedoch als erste Informationsquelle an, wenn man sich auf den britischen Markt ausrichten will.
Durch Referenz von anderen Behörden, durch Beschwerde-Anträge oder auf eigenes Tätigwerden hin können Trading Standards eine formelle oder informelle Maßnahme gegen Händler ergreifen. Informelle Aktionen werden im Normalfall ergriffen, d.h. wenn ein Händler das Gesetz aus Unwissenheit gebrochen hat. Praktisch sieht es so aus, dass Trading Standards dann beraten wie der Rechtsverstoß beseitigt und in Zukunft vermieden werden kann.
Bei schwerwiegenden oder auch absichtlich schadenden Verstößen ergreifen Trading Standards meist formelle Maßnahmen, zu denen u.a die strafrechtliche Verfolgung, Geldstrafen, oder Unterlassungsbescheide zählen.
Nach Tätigwerden der Trading Standards kann ein Fall vor Gericht kommen, beispielsweise, wenn der Händler Berufung einlegt. Gerichte können sowohl Geldstrafen als auch Haftstrafen verhängen.
Das CTSI beherbergt auch das UK European Consumer Centre (UK ECC), welches Verbraucher bei grenzüberschreitenden Streitfällen beratend unterstützt und das UK European Consumer Centre for Services (UK ECCS), das allgemeine Informationen zu Verbraucherrecht sowie zu Rechten beim Kauf von Dienstleistungen in einem anderen EU Mitgliedstaat bietet. Bei Bedarf sind dies Anlaufstellen für Kontaktadressen für Unterstützung im Falle eines Streites.
Für individuelle Verbraucherfälle ist das Citizens Advice Bureau, der Partner von Trading Standards, zuständig. Dies ist die geeignete Stelle für Verbraucher, um in konkreten Fällen Hilfe zu erhalten. Citizens Advice Bureau kann dann bei Bedarf den Fall an Trading Standards übergeben, wenn ein Händler beispielsweise falsche Aussagen zu Produkten trifft, gefälschte Ware verkauft oder den Verbraucher zu dessen Nachteil beim Kauf unter Druck setzt. Sofern notwendig ergreift Trading Standards dann formelle oder informelle Maßnahmen der Rechtsdurchsetzung.
Information Commissioner’s Office, kurz ICO, ist die Datenschutzautorität in UK. Drei Aufgabenbereiche hat die ICO.
Nach dem Data Protection Act 1998 muss sich ein „data controller“, d.h. die Einheit, die entscheidet, wie und wofür personenbezogene Daten erhoben und verwendet werden, bei der ICO registrieren, wenn diese in UK niedergelassen ist. Die Anmeldepflicht erfordert, dass angegeben wird, welche Arten von Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck. Eine Registrierung kann online über erfolgen. Für deutsche Händler ohne Niederlassung in UK besteht die Registrierungspflicht nicht.
Neben der Verwaltung und Publizierung des Registers, ist die ICO auch Anlaufstelle für datenschutzrechtliche Beschwerden, z.B. bei unerlaubter Werbung über E-Mail oder Telefon, bei Bedenken zur Verwendung von Cookies oder zum Umgang mit personenbezogenen Daten, aber auch wenn es darum geht, dass Suchmaschineninhalte trotz Aufforderung nicht entfernt wurden oder das Recht auf Information von öffentlichen Einrichtungen nicht gewährt wurde.
Für sowohl die Öffentlichkeit als auch für Unternehmen ist die Website der ICO die erste Anlaufstelle, wenn es um datenschutzrelevante Themen geht. In verschiedenen Leitfäden werden Unternehmern die relevanten datenschutzrechtlichen Vorschriften erklärt. Dabei wird das Gesetz erläutert und oft auch praktische Fallbeispiele gegeben. Diese Leitfäden lohnen sich für Unternehmer, weil es außer diesen Leitfäden recht wenig rechtliche Orientierung gibt. Regelmäßig publiziert die ICO auch Sachverhalte, in denen Sie tätig wurde und Strafen verhängt hat. Zudem hat die ICO einen Blog, in dem Sie über aktuelle Themen und Entscheidungen, wie kürzlich Safe Harbour berichtet und ihre Position verdeutlicht. Dies hat einen hohen Stellenwert für Fachleute.
Der Öffentlichkeit stellt die ICO verschiedene Empfehlungen und Formulare zur Verfügung, wenn es beispielsweise darum geht, datenschutzrechtliche Bedenken einem Shop gegenüber zu äußern.
Als unabhängige Autorität ist die ICO für die datenschutzrechtliche Rechtsdurchsetzung verantwortlich. Statistiken zu den Belangen, die an die ICO herangetragen werden, sind über die Website einsehbar, sowie behandelte Fälle und verhängte Strafen.
Aufgrund der Tatsache, dass für Datenschutzrecht vereinfacht gesagt, für deutsche Händler deutsches Recht gilt, ist die Relevanz der ICO für Sie eher gering. Dennoch ist sie eine starke Institution in UK und sollte Ihnen bekannt sein, wenn Sie sich auf britische Käufer ausrichten wollen. Alle Informationen sind auf Englisch auf der Website der ICO zu finden.
Gerne beraten wir Sie in Hinblick auf rechtliche- und Markt-spezifische Besonderheiten in UK. (na)