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Achtung! Ab heute gilt: E-Zigaretten nur noch für Erwachsene!

Der Bundestag hat am 28. Januar 2016 wie erwartet eine Verkaufsbeschränkung für E-Zigaretten und E-Shishas beschlossen: Zukünftig dürfen diese Produkte nur noch an Personen über 18 verkauft werden. Das gilt auch für Online-Händler. Diese müssen ihren Bestellprozess jetzt anpassen.

Das Gesetz tritt zum 1. April in Kraft!

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, mit dem der Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche untersagt wird.

E-Zigaretten und E-Shishas werden damit “normalen” Tabakwaren gleichgestellt, auch diese dürfen schon nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden.

Kein Angebot an Kinder und Jugendliche

Von besonderer Relevanz für Online-Händler ist der neue § 10 Abs. 3 Jugendschutzgesetz:

“Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.”

Abs. 4 schreibt dann vor, dass dies auch für “nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse” gilt.

Doppelte Kontrolle erforderlich

Die Rechtsprechung verlangt bei ähnlichen Abgabeverboten wirksame Mechanismen, die verhindern, dass Kinder und Jugendliche diese Produkte kaufen können.

In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu:

“Für den Online-Handel gibt es technische Mittel, wie zum Beispiel Prüfroutinen zur Feststellung der Volljährigkeit an Hand der Personalausweisnummer (so genannter Perso-Check) oder verifizierter Adressdaten (zum Beispiel Schufa-Q-Bit-Check), die preisgünstig zur Verfügung stehen oder von Anbietern mit geringem Aufwand zu programmieren sind. […]

Da in § 1 Absatz 4 JuSchG nicht vorgeschrieben ist, wie die Alterskontrolle technisch gesehen zu überprüfen ist, geht der VdeH von einer einfachen Altersabfrage aus.”

Der VdeH ist der Verband des eZigarettenhandels.

Und weiter heißt es in der Gesetzesbegründung:

“Beim Versand der Tabakwaren und elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas müssen die Verkäufer ebenfalls sicherstellen, dass die Waren auch nur an Personen ausgehändigt werden, die über 18 sind bzw. müssen sicherstellen, dass die getätigten Angaben des Käufers bezüglich des Alters auch richtig waren. Dafür ist bei der Post eine DHL Identitäts- und Altersprüfung anzuwenden, welches einen Euro zusätzlich zum normalen Versand kostet.”

Händler, die noch keine Kontrollen in ihren Shops aufgenommen haben, sollten sich jetzt beeilen, um Abmahnungen vorzubeugen.

Abmahnungen und Bußgelder drohen

Verstoßen Händler gegen diese Vorgaben, drohen Abmahnungen. Außerdem können Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz mit Bußgeldern geahndet werden. Die Bußgelder können bis zu 50.000 Euro betragen.

Das Gesetz muss jetzt noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden, dann tritt es am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Online-Händler, die E-Zigaretten und E-Shishas verkaufen, sollten darauf vorbereitet sein und sich bereits nach entsprechenden Altersverifikationssystemen umschauen.

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. April 2016 in Kraft. (mr)

Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com