 In Zusammenarbeit mit Kanzlei Föhlisch
    
    In Zusammenarbeit mit Kanzlei Föhlisch
   
Engländer sind berühmt berüchtigt für ihre Trinkfestigkeit. Gerade die Beschaffung von Alkohol über das Internets ist verlockend für viele Briten. Aber Achtung: Der Verkauf von Alkohol an Kinder unter 18 Jahren ist in UK untersagt und das Alter muss kontrolliert werden - auch vom Online-Händler.
Gemäß Section 146 (1) Licensing Act 2003 ist der Verkauf von Alkohol an Personen unter 18 Jahren verboten. Da keine Beschränkung der Vorschrift auf den Verkauf in Geschäftsstellen oder Supermärkten vorliegt, gilt dies auch für den Online-Verkauf von Alkohol.
Wenn die Person, die den Alkohol verkauft, beweisen kann, dass sie davon ausging, dass die Person 18 oder darüber ist und beweisen kann, dass alle vernünftigen Schritte unternommen worden, um das Alter der Person festzustellen, dann hat die Person die Möglichkeit, ihren Verkauf zu rechtfertigen. (Paragraph (4) )
Folglich müssen Online-Händler dafür sorgen, dass sie in jedem Fall Mechanismen einsetzen, die das Alter des Käufers von Alkohols verifizieren.
Was genau der Händler tun muss, um diese Verifikation durchzuführen, wird im Einzelfall durch Gerichte entschieden. Vergangene Entscheidungen im Rahmen von Verbraucherschutzangelegenheiten haben jedoch gezeigt, dass der Händler in der Pflicht ist, aktive Maßnahmen einzuführen und sich nicht auf Unwissenheit berufen kann.
In ihren Guidelines beschreibt das Trading Standards Institute verschiedene Anforderungen, die nicht als ausreichen angesehen werden.
Daneben gibt das Trading Standards Institute auch einige Hinweise, zu möglichen Formen der Altersverifikation.
 Der Händler wählt einen Versanddienstleister, der bei Auslieferung einen Altersbeweis des Empfängers verlangt. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass viele Drittanbieter keine Verantwortung für die Altersverifikation übernehmen. Ausgehend von der Pflicht, dass der Händler sich aktiv darum Bemühen muss, dass Alkohol nur an berechtige Personen verkauft werden darf, könnte man jedoch davon ausgehen, dass das Risiko auf Seiten des Händler geringer sind, wenn er eine solche Form der Versendung ausgewählt hat.
Der Händler wählt einen Versanddienstleister, der bei Auslieferung einen Altersbeweis des Empfängers verlangt. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass viele Drittanbieter keine Verantwortung für die Altersverifikation übernehmen. Ausgehend von der Pflicht, dass der Händler sich aktiv darum Bemühen muss, dass Alkohol nur an berechtige Personen verkauft werden darf, könnte man jedoch davon ausgehen, dass das Risiko auf Seiten des Händler geringer sind, wenn er eine solche Form der Versendung ausgewählt hat.Die Anforderungen an den Versand von Alkohol kann ein deutscher Händler jedoch gut erfüllen, wenn er den deutschen Standard zum Verkauf von Alkohol auf den Versand nach UK überträgt.
Wichtig ist zu beachten, dass Alkohol eine verbrauchssteuerpflichtige Ware ist. Sofern die benötigten Begleitdokumente oder Steuerzeichen für internationale Sendungen vorliegen, können Sie in Deutschland bezahlte Verbrauchssteuern zurück erhalten. Benötigt werden das begleitende Verwaltungsdokument (Accompanying Administrative Document, AAD) oder eine entsprechende Handelsrechnung, welche diese Informationen enthält. Fehlverhalten kann zur Beschlagnahmen und ggf. Vernichtung der Ware durch den Zoll führen.