Widerruf ExpressversandDie DHL-Tochter DHL Express will ab 2016 das Entgelt für den Expressversand erhöhen, meldet ZEITonline. Online-Händler sollten die Entwicklung beachten, damit Zuschläge für Express-Sendungen im Shop zeitnah angepasst werden können.

Express-Sendungen sollen ab 2016 um durchschnittlich 3,9% teurer werden, meldet ZEITonline.

Online-Händler, die diesen Service für ihre Kunden anbieten, sollten diese Preiserhöhung beachten, um die erhöhten Kosten an ihre Kunden weitergeben zu können.

Expressversand: Was ist zu beachten?

Werden Express-Sendungen im Shop angeboten und werden dafür Zuschläge erhoben, müssen Shopbetreiber beachten, dass dies nicht die standardmäßig vorangekreuzte Lieferart ist.

Denn derartige Zusatzkosten können nur vom Verbraucher verlangt werden, wenn er diese aktiv angekreuzt hat.

Express-Zuschläge nach Widerruf

Wählt der Kunde eine Express-Lieferung und widerruft den Vertrag wieder, sind Online-Händler in einer besseren Situation als noch vor dem 13. Juni 2014.

Denn seit der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in deutsches Recht müssen Online-Händler im Falle des Widerruf die Hinsendekosten nur noch die Hinsendekosten erstatten, die angefallen wären, wenn sich der Verbraucher für günstigste Standardlieferung entschieden hätte.

Video-Seminar zum neuen Verbraucherrecht

Mehr zum Thema Widerrufsrecht und Informationspflichten nach der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ins deutsche Recht erfahren Sie auch in unserer Video-Reihe.

Sie können sich auch in unserer Artikelserie zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie weiter informieren:

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