Veranstaltungstipp: Online-Shops rechtssicher gestalten

IHK Rhein-NeckarAm 13. Juni 2014 trat das neue Verbraucherrecht in Kraft. Wie hat die Rechtsprechung bisher auf die gesetzlichen Neuerungen reagiert? Welche anderen Themen bewegen Online-Händler seit dem? Diese und andere Fragen sollen in einer Informationsveranstaltung bei der IHK Rhein-Neckar beantwortet werden.

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Die rechtlichen Themen, mit denen sich Online-Händler befassen müssen, werden immer mehr. Gerade im letzten Jahr gab es mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie viele Neuerungen. Die aktuellen Entwicklungen im Online-Recht sollen Gegenstand einer Informationsveranstaltung der IHK Rhein-Neckar am Standort Heidelberg sein. Es wird dabei um erste Urteile zum neuen Widerrufsrecht, zur Nennung des Liefertermins und zur Button-Lösung gehen.

Daneben sind noch zahlreiche neue Vorschriften in Kraft getreten, die sich mit den Informations- und Kennzeichnungsvorschriften bestimmter Produkte, wie Textilien, Lebensmittel und Elektronikprodukten beschäftigen.

Im Online-Handel muss auch das Thema Datenschutz stärker beachtet werden, da dies die Abmahnfalle der Zukunft werden kann. Es gibt hier schon erste Urteile, aber auch Pläne des Gesetzgebers, die Abmahnbarkeit von Datenschutzverstößen auszubauen.

Zum Thema Abmahnungen gibt es aber auch Erfreuliches zu berichten: In der jüngsten Vergangenheit haben einige Abmahnanwälte von den Gerichten die rote Karte gezeigt bekommen und wurden zu Schadenersatz und teilweise auch zu Haftstrafen verurteilt.

Abgerundet werden soll die Veranstaltung mit dem Thema Bewertungen. Kundenbewertungen sind für Online-Händler extrem wichtig. Aber was tun bei einer negativen Bewertung? Was darf der Kunde schreiben und wann überschreitet er die Grenze zur Unzulässigkeit?

Referent

Ihr Referent vor Ort ist Martin Rätze.

Martin RätzeDer Diplom-Wirtschaftsjurist ist seit Oktober 2008 Mitarbeiter in der Rechtsabteilung bei Trusted Shops und ist dort Leiter des Team Legal Experts. Er studierte Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an den Universitäten Siegen und Athen. Er ist Autor hier im Shopbetreiber-Blog und berichtet regelmäßig über die aktuelle Rechtsprechung zum E-Commerce. Außerdem schreibt er eine Kolumne auf t3n.de, in der er die wichtigsten Urteile eines Monats zusammenfasst. Martin Rätze ist Referent bei verschiedenen Industrie- und Handelskammern zum Thema "Online-Recht" und verfasst Beiträge für den Newsdienst MMRaktuell. Weitere Veröffentlichungen: Verbraucherschutz im E-Commerce in Handel im Netz (Hrsg. Solmecke, im Juli 2014), Wann ist die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG? (MIR 2009, Dok. 34); Abmahnkosten wegen falscher Impressumsangaben (MMR 2012, 240); Vorgaben zur Beschriftung des Bestell-Buttons im Online-Handel (VuR 2013, 474), Anforderungen an die Telefonnummer im Impressum (VuR 2014, 189), Anforderungen an die Angabe einer Telefonnummer im Impressum eines Online-Shops (VuR 2015, 25), Zur Beschriftung eines Bestell-Buttons im Online-Handel (VuR 2015, 26).

Safe the date

Datum: 04.03.2015
Uhrzeit: 14:30 bis 17:30 Uhr
Veranstaltungsort: IHK Rhein-Neckar (Standort Heidelberg)
Hans-Böckler-Straße 4
69115 Heidelberg
Kosten Die Teilnahmegebühr beläuft sich auf 60 Euro pro Teilnehmer

Anmeldung

Die Anmeldung ist auf der Website der IHK Rhein-Neckar möglich:Informieren und anmelden

23.02.15