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Weiterer Abmahnanwalt wegen Betruges angeklagt

AbmahnanwaltIm März 2013 verschickte die Kanzlei Bode und Partner im Namen der Order Online USA, Inc. Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen die Button-Lösung. Die Abmahnungen waren so offensichtlich rechtsmissbräuchlich, dass das Treiben schnell aufflog. Nun muss sich Torsten Riebe, der die Abmahnungen verschickte, wegen Betruges und Untreue vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten.

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Die Kanzlei Bode und Partner hat es im März 2013 innerhalb kürzester Zeit geschafft, sich einen Namen als Abmahnkanzlei zu erarbeiten, wobei der Anwalt, der die Abmahnungen unterzeichnet hat, nicht mehr auf der Kanzleiwebsite zu finden ist.

Abgemahnt wurden angeblich fehlende Angaben zu wesentlichen Merkmalen der Ware sowie falsche Button-Bezeichnungen. Mit dabei waren so Kuriositäten wie die fehlende Angabe des Gewichtes einer Kaffeetasse, Inhaltsstoffe von Kartoffeln, das Gewicht von Autoaufklebern, Farbe von Druckern, fehlende Angabe über den Stromanschluss einer Rosenschere und anderes.

Dazu kam, dass wohl alle Unterlassungserklärungen in einem einzigen Word-Dokument geschrieben wurden, denn – anders als üblich – lautete die Nummerierung nicht bei jeder Unterlassungserklärung “1. bis 4.” sondern die Nummerierungen in den einzelnen Unterlassungserklärungen fortlaufend waren, sodass in einer z.B. die Nummerierungen “169. bis 172.” verwendet wurde.

Das Unternehmen in den USA, für das abgemahnt wurde, war erst im Januar gegründet worden. Das alles waren nur einige der sehr eindeutigen Indizien für den Rechtsmissbrauch.

Sämtliche Details des Falles hat die Kanzlei Weiß & Partner, die viele der Abgemahnten betreut hat, aufgeschlüsselt.

Anklage wegen Betruges und Untreue

Am 15. und am 22. Oktober muss sich nun der Abmahnanwalt wegen Betruges und Untreue vor Gericht verantworten. In dem Strafverfahren geht es um insgesamt 1.800 (!!!) Adressaten von Abmahnungen sowie weiteren 47 Fällen von Untreue in Zusammenhang mit Nachlasspflegschaften.

Auch andere Abmahnanwälte sind schon über ihre Gier gestolpert und wurden wegen weit weniger Fällen angeklagt. Und auch öfter schon zur Erstattung von Verteidigungskosten gegen eine von ihnen ausgesprochene Abmahnung verurteilt. (mr)