Frankreich will Buchhändler vor dem Online-Handel schützen

Amazon_logoNationaler Protektionismus gegen globalen Freihandel. Dieser Kampf tobt zurzeit in Frankreich. Der französische Senat hat ein neues Gesetz verabschiedet, das Online-Buchhändlern den kostenfreien Versand untersagen möchte. Ziel sei es, den stationären Buchhandel gegen Amazon und andere Online-Händler zu schützen.

Der globale Online-Handel ist gefährlich und schadet dem nationalen stationären Einzelhandel. Und deshalb muss der Staat alles dafür tun, um die heimische Wirtschaft vor diesem Übel zu schützen. Wie anders sollte das neue Gesetz interpretiert werden, das dem französischen Präsidenten François Hollande zur Unterschrift vorliegt.

Man kann schob fast von einer Lex Amazon sprechen, denn das Geschäftsgebaren des globalen Online-Händlers war der Auslöser für das neue Gesetz. Auch in Frankreich gibt es eine Buchpreisbindung. Rabatte bis zu 5 Prozent auf den Listenpreis sind jedoch ausdrücklich erlaubt.

Amazon hatte zu diesem Rabatt seinen Kunden allerdings auch eine kostenfreien Lieferung zusätzlich angeboten. Die versandkostenfreie Lieferung sei in seiner Wirkung mit einem Rabatt vergleichbar. Somit habe Amazon den zulässigen Rabattrahmen überschritten. Zudem, so wird argumentiert, stünde die Versandkostenfreiheit nur den Online-Händlern als VKF-Maßnahme zur Verfügung. Der stationäre Buchhandel würde dadurch benachteiligt.

Die Effekte seien spürbar. In den vergangenen Jahre hätten viele Buchhändler ihr Geschäft schließen müssen oder litten unter dramatischen Umsatzeinbußen. Amazon habe mittlerweile einen Marktanteil von 70 Prozent im französischen Buchmarkt.

"Das Gesetz ist Teil unseres Kulturerbes", sagte der konservative Abgeordnete Christian Kert, der die Initiative vorangetrieben hatte. Die neue Regelung gehört zur Buchpreisbindung in Frankreich, die 1981 zum Schutz von kleinen Buchläden gegen die Übermacht von Supermarktketten eingeführt wurde.

Massive Einschränkung

Bei den Online- und Versandhändlern in Deutschland stößt das Gesetz auf Unverständnis. Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) sieht darin einen schweren Eingriff in die unternehmerische Freiheit.

"Der französische Gesetzgeber greift massiv in die unternehmerische Freiheit und in den Wettbewerb im Buchhandel ein. Wir halten eine solche Regelung für Deutschland daher für rechtlich fragwürdig und rechnen nicht mit einer entsprechenden Änderung im deutschen Recht", so Stephanie Schmidt, Justitiarin des bvh.

10.01.14
Olaf Groß

Olaf Groß