Seit Monaten beschäftigt sich der Gesetzgeber nun schon mit dem “Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken”. Damit sollen vorrangig Abmahnungen im Filesharing-Bereich eingedämmt werden. Gleichzeitig erhalten aber auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ein neues Regelwerk.
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Am Freitag, 20. September 2013 hat das Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken den Bundesrat passiert.
Darin sollen unter anderem die Streitwerte für Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs angepasst werden, weil diese oft weit überhöht waren.
Anfangs sollte auch der sog. fliegende Gerichtsstand abgeschafft werden. Stattdessen sollte der Abgemahnte immer an seinem Sitz verklagt werden. Diese Änderung hat es aber letztlich nicht in das Gesetz geschafft. Vielmehr wird die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob dies überhaupt notwendig ist.
Das Gute an dem Gesetz ist, dass der Abgemahnte nun einen ausdrücklichen Anspruch auf Erstattung der Verteidigungskosten im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung hat.
Die einzelnen Änderungspunkte haben wir hier in verschiedenen Beiträgen beschrieben:
Nach über 10 Jahren hat die Legislative endlich gehandelt. Respekt!
Wer sich Inhalte kostenlos saugt, obwohl er dafür eigentlich bezahlen müsste gehört zwar bestraft, dennoch zählt auch hier der Täterschutz.
Warum das alles aber so lange gedauert hat, würde mich schon mal interessieren…