Der grenzüberschreitende (Online-)Handel ist für viele deutsche und Schweizer Händler eine große Chance. Gleichzeitig führt er aber auch zu mehr Preistransparenz und verschärft den Preiswettbewerb erheblich. Dies wirft die Frage auf, wie die Marktbeteiligten mit den veränderten Bedingungen umgehen. Der Cross-Border Online-Handel ist daher Gegenstand von 2 gemeinsamen kostenlosen Veranstaltugnen von Bühlmann Rechtsanwälte, HÄRTING Rechtsanwälte, bvh und vsv.
Hier erfahren Sie, wie Sie sich kostenlos anmelden können.
Wie weit reicht der Einfluss der Hersteller? Unter welchen Voraussetzungen sind Vertriebsbeschränkungen im Online-Handel rechtlich zulässig? Darf ein Markenhersteller auf die verlangten Preise Einfluss nehmen? Wie gehen Shopbetreiber, Hersteller und Plattformbetreiber mit der Thematik um?
Diese Fragen sind das Hauptthema der diesjährigen Veranstaltung von Bühlmann Rechtsanwälte AG, HÄRTING Rechtsanwälte, bvh und vsv im Spätsommer. In zwei Ganztagesveranstaltungen am 21. August in Zürich und 3. September in Berlin wird ein intensiver Blick auf Preisbildung und Marketingaktivitäten von schweizerischen und deutschen Online-Händlern geworfen.
Dabei wird das Thema einerseits aus der rechtlichen Sicht beleuchtet, andererseits kommen aber auch Händler, Hersteller und Plattformbetreiber zu Wort.
Neben dem diesjährigen Schwerpunktthema wird es auch wieder ein Update über die neuesten Entwicklungen im E-Commerce-Recht in Deutschland und der Schweiz geben. Was hat sich gesetzgeberisch getan? Gibt es wichtige neue Urteile? Und vor allem: Welche konkreten Folgen hat das für die Shopbetreiber, die im grenzüberschreitenden Online-Handel tätig sind?
Zu den Vortragenden gehören:
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei. Einzelheiten zu den Events und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier für Zürich und hier für Berlin.
Anmeldungen für das Event in Zürich sind bis zum 17.8.2013 an: event@br-legal.ch möglich.
Anmeldungen für das Event in Berlin sind bis zum 30.8.2013 an: mail@haerting.de möglich.