Vor einigen Tagen wurde auch hier im Shopbetreiber-Blog über das neue Lizenzsystem der Stiftung Warentest berichtet. Da bei Händlern nach dem Bericht noch viele Fragen offen blieben, haben wir die Stiftung Warentest um eine Stellungnahme gebeten. Als Antwort erhielten wir für Online-Händler erfreuliche Nachrichten.
Lesen Sie mehr zu der Stellungnahme.
Am Freitag, 10. Mai 2013 habe ich hier im Shopbetreiber-Blog einen Artikel zum neuen Lizenzsystem der Stiftung Warentest veröffentlicht.
Hierbei blieben aber noch einige Fragen ungeklärt. Daher haben wir den folgenden Fragen-Katalog an die Stiftung Warentest geschickt:
Die Pressestelle hat uns diese Fragen mit folgendem Statement beantwortet:
"Sehr geehrter Herr Groß,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ab dem 1. Juli 2013 wird es so sein, dass Händler, auch Onlinehändler, keine eigene Lizenz für die Werbung mit den Logos der Stiftung Warentest erwerben können. Die Lizenz wird ausschließlich an die Anbieter vergeben, die sie dann aber kostenfrei an die Händler weitergeben können.
Konkret heißt das: Wenn z.B. Phillips für einen bestimmten Fernseher die Logo-Lizenz erworben hat, können auch alle Händler, die dieses Gerät bewerben möchten, das Logo nutzen, wenn Philipps damit einverstanden ist, was die Regel sein wird.
Wenn aber Sony für ein Gerät, das bei uns gut abgeschnitten hat, keine Lizenz erwirbt, können auch die Händler nicht mit dem guten Urteil werben.
Genauere Informationen finden sich ab morgen (15.5.2013 - Anm. d. Red.) unter www.ral-logolizenz.com."
Das sind also gute Nachrichten für Online-Händler.
Wenn Sie nach dem 1. Juli also noch mit dem Logo der Stiftung Warentest für Produkte werben wollen, fragen Sie am besten beim Hersteller nach, ob die entsprechende Lizenz vorliegt. (mr)
Auf Test.de findest sich nun auch ein Interview mit Stiftungsvorstand Hubertus Primus, in dem weitere Fragen geklärt werden:
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