Abmahnungen verursachen beim Empfänger meist viel Arbeit und darüber hinaus oft Frust, weil man sich zu Unrecht in Anspruch genommen fühlt. Die meisten Abmahnungen erfolgen berechtigt. Aber es gibt auch einige Anwälte, die dieses Rechtsinstitut missbrauchen, nur um Gebühren zu erzielen. Einer dieser Anwälte steht nun bald selbst vor dem Richter - dem Strafrichter.
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Anwälte, die missbräuchlich abmahnen, vielleicht sogar, ohne dass ein Mandatsverhältnis besteht, müssen in aller Regel nicht viel befürchten. Zwar ist es zwar Rechtsanwalt Dr. Walter Felling bereits in mehreren Verfahren gelungen, die Verteidigungskosten gegen eine Abmahnung direkt gegen den abmahnenden Anwalt einzuklagen, aber leider bilden diese Urteile noch immer die Ausnahme.
Das AG Bochum (Urteil v. 11.11.2003, A: 63 C 211/03 - bestätigt durch LG Bochum) hat einen abmahnenden Anwalt persönlich zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.
Auch das LG Berlin (Urteil v. 18.01.2007, Az.: 16 O 570/06) verurteile den abmahnenden Konkurrenten und dessen Anwalt gesamtschuldnerisch zur Zahlung eines Schadensersatzes wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. "Gesamtschuldnerisch" bedeutet, dass sich der ursprünglich abgemahnte aussuchen kann, von wem er das Geld verlangt. Der Auserwählte kann dann nicht darauf verweisen, dass der Zweite doch zahlen könne.
Auch eine Anwältin von Abofallen musste Gerechtigkeit erleben und wurde zur Zahlung von Schadensersatz wegen der Geltendmachung der unberechtigten Forderungen verurteilt. Dabei äußerte sich das Gericht sehr eindeutig:
“Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zum versuchten Betrug.”
Das LG Berlin wird sich bald erneut mit einem (bekannten) Abmahnanwalt befassen müssen. Dieses Mal geht es aber nicht um Schadensersatz. Vielmehr werden die Strafrichter des Landgerichts zusammen kommen.
Wie das Online-Magazin Legal Tribune Online berichtet, wurde ein Anwalt wegen Betruges bzw. versuchten Betruges von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Es geht um insgesamt 15 Fälle. Darin, dass der Anwalt in seinen Abmahnungen immer mit Klage gedroht hatte, sieht die Staatsanwaltschaft zusätzlich noch Erpressung.
Auch verschiedene Anwälte (z.B. hier) berichten über das Verfahren. Die Anwälte, die damals mit der Abwehr der Abmahnungen zu tun hatten, wurden vom Gericht als Zeugen geladen.
Das LG Berlin wird hier auch nicht zum ersten Mal über einen möglichen Betrug eines Abmahnanwaltes entscheiden. Der mittlerweile verstorbene Anwalt Gravenreuth wurde vom Gericht einmal zu 14 Monaten Haft auf Bewährung wegen Betruges verurteil. Vorausgegangen war damals übrigens eine Abmahnung Gravenreuths. In dieser mahnte er den Versand einer Bestätigungsmail im Double-Opt-In-Verfahren als unzulässige Werbung ab, was derzeit aufgrund eines Urteiles des OLG München (Urt. v. 27.9.2012, 29 U 1682/12) wieder sehr aktuell geworden ist.
Abmahnungen sind ärgerlich. Letztlich sind sie aber ein legitimes Mittel und vom Gesetzgeber vorgesehen. Sie dienen der schnellen und kostengünstigen Beilegung wettbewerbsrechtlicher Verfahren. Einen schlechten Ruf hat dieses Mittel wegen einiger schwarzer Schafe erhalten. Aber wie es aussieht, kommt auch hier die Gerechtigkeit zum Zuge, wenn auch ein wenig spät. (mr)
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