In der aktuellen Trusted Shops Abmahnumfrage wurde abgefragt, aus welchem Grund die teilnehmenden Händler abgemahnt worden sind. An erster Stelle der häufigsten Verstöße stehen auch in diesem Jahr wieder fehlerhafte Belehrungen über das Widerrufsrecht. Danach folgen Abmahnungen wegen der Verletzung von Marken- und Urheberrechten.
Erfahren Sie hier mehr über das Umfrageergebnis.
Die Widerrufsbelehrung birgt viele Fallstricke, ob nun die Verwendung eines veralteten Musters oder ein fehlerhafter Fristbeginn. Insgesamt betrafen 28,5 Prozent der Abmahnungen das Widerrufsrecht.
Damit Sie nicht Gefahr laufen, dass es Ihnen genauso geht, denken Sie daran, dass am 4. August 2011 erneut Änderungen an der Musterbelehrung vorgenommen wurden und diese bis spätestens 4. November 2011 auch im Online-Shop aktualisiert werden muss.
Die 5 häufigsten Abmahngründe (teilweise kumuliert) sind
1. fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht (28,5 Prozent)
2. Markenrechtsverletzungen (12,0 Prozent)
3. Urheberrechtsverletzungen (9,5 Prozent)
4. fehlerhafte Preisangaben (9,0 Prozent)
5. fehlerhafte AGB (7,1 Prozent)
Eine detaillierte Auswertung der Umfrage können Sie hier herunterladen.
Das ist definitiv eine interessante Umfrage. Ich durfte mich nämlich auch gerade mit Markenrecht rumändern.
Das Widerrufsrecht hat mich noch nicht erwischt – werde aber jetzt sicherheitshalber auch noch einmal einen Fachmann beauftragen.
Kein Wunder, dass die Widerrufsbelehrung der häufigste Abmahngrund ist. Wie soll man da als Betreiber alles richtig machen? Zum Glück gibt es Hilfe von Fachleuten.
Petition 19177 bis 17.11.2011 in der Mitzeichnung beim DBT.
Unlauterer Wettbewerb – Angemessene Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=19177