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Gesetzentwurf: "Button-Lösung" für Vertragsabschlüsse im Internet

bundestagEs gibt im Internet zahlreiche sog. Abofallen, bei denen der Verbraucher über die Kostpflichtigkeit eines Angebotes getäuscht wird. Jetzt liegt ein Gesetzentwurf der SPD vor, mit dem dies unmöglich werden soll. Auswirkungen kann das geplante Gesetz aber auch auf Shopbetreiber haben, je nachdem, wie der Bestellprozess gestaltet ist.

Lesen Sie hier mehr über den Gesetzentwurf.

Die SPD-Bundestagsfraktion möchte Verbraucher vor Betrügern im Internet schützen. Hintergrund sind die sog. Kostenfallen. In ihrem “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet” (Bundestagsdrucksache 17/2409) schildert sie das Problem so:

“Über Anzeigen auf Suchmaschinen locken unseriöse Unternehmen Internetnutzerinnen und -nutzer auf ihre Seiten. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher rechnen dort nicht damit, für Dienste oder Software zahlen zu müssen, die es im Internet im Normalfall kostenlos gibt. Im guten Glauben geben sie ihren Namen und ihre Adresse für eine vermeintliche Kunden-Registrierung an – und haben ein teures Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen. Dabei werden die Verbraucherinnen und Verbraucher mittels unklaren, irreführenden Gestaltungshinweisen über die Kostenpflichtigkeit getäuscht, z.B. weil der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit in den AGBs bzw. im Kleingedruckten versteckt ist oder erst sichtbar wird, wenn der Bildschirm herunter gerollt wird. “

Die “Button-Lösung”

Als Lösungsmöglichkeit sieht die SPD-Fraktion die sog. “Button-Lösung”. Diese sieht vor, dass ein im Internet geschlossener Vertrag nur dann wirksam wird, wenn der Verbraucher einen gesonderten, besonders graphisch hervorgehobenen Hinweis (“Button”) auf den Preis erhält und durch Anklicken bestätigt.

Diese Idee ist aber nicht neu, denn die Bundesregierung hat diese Lösung bereits 2009 bei den Verhandlungen für eine neue EU-Richtlinie über Verbraucherrechte vorgeschlagen. Da sich aber mittlerweile die Stimmen häufen, die sich gegen eine Vollharmonisierung des Verbraucherschutzes aussprechen, sieht die SPD-Fraktion die Notwendigkeit, eine nationale Regelung zu treffen.

Seriöse Händler nicht betroffen

Unter dem Punkt “Kosten” heißt es in dem Gesetzentwurf:

“Seriöse Online-Anbieterinnen und Anbieter und Internetshops haben ihre Internetauftritte bereits so gestaltet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor Vertragsschluss über den Inhalt und den Gesamtpreis des elektronischen Warenkorbes informiert werden und zu einer endgültigen Bestellung ein gesonderter Klick notwendig ist.”

Gesetzentwurf

Konkret will die SPD in § 312e einen Absatz 1a einfügen, der wie folgt lauten soll:

“(1a) Der auf eine entgeltliche Gegenleistung gerichtete Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr wird nur wirksam, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung vom Unternehmer einen Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die mit dem Vertrag verbundenen Gesamtkosten in deutlicher, gestaltungstechnisch hervorgehobener Form erhalten und die Kenntnisnahme dieses Hinweises in einer von der Bestellung gesonderten Erklärung bestätigt hat.”

Diesen Vorschlag hatte die Bundesregierung nach einem Beschluss des Bundesrates wortgleich in die Verhandlungen bei der EU eingebracht.

Begründung des Entwurfs

Zur Begründung der Einführung der “Button-Lösung” führt die SPD an, dass man mit diesem Vorschlag die Möglichkeit eröffnet, der bislang in hohem Maße ausgenutzten Grauzone der Kostenfallen im Internet zu begegnen und gleichzeitig redliche Online-Händler zu unterstützen.

Mit diesem Vorschlag soll es unmöglich gemacht werden, dass der Verbraucher auf blickfangmäßige, irreführende “Gratis-Angebote” hereinfällt und nur im Kleingedruckten festgehalten ist, dass der Verbraucher eigentlich ein kostenpflichtiges Abo abschließt.

Konkrete Umsetzung

Die Formulierung des Gesetzentwurfs ist bewusst offen formuliert.

“Die gewählte Formulierung, wonach nur ein deutlicher, gestaltungstechnisch hervorgehobener Hinweis ausreichen soll, nimmt Unternehmern die Möglichkeit, den Hinweis in unübersichtlichen Klauselwerken zu “verstecken”. Andererseits wird es der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit überlassen, über die konkrete Umsetzung dieses deutlichen Hinweises, wie z.B. durch Verwendung von besonders auffälligen Schrifttypen und -größen, selbst zu entscheiden.”

Bestätigung des Preises

Der Verbraucher muss den deutlich hervorgehobenen Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die Gesamtkosten “in einer von der Bestellung gesonderten Erklärung” bestätigen. In der Begründung des Entwurfs heißt es dazu:

“Die gesonderte Bestätigung muss sich somit sowohl inhaltlich als auch zeitlich von der späteren Bestellung unterscheiden. Zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor übereilten Entschlüssen ist es notwendig, dass Bestätigungs- und Vertragserklärung nicht durch einen gemeinsamen “Klick” an das Unternehmen übermittelt werden.”

Für Online-Shops, so der Gesetzentwurf, wird diese Voraussetzung von der Warenkorbfunktion erfüllt. Besteht der Bestellprozess jedoch nur aus einer einzigen Seite, müssen entsprechende Anpassungen vorgenommen werden.

Fazit

Dass die Button-Lösung kommt, scheint sicher. Verbraucherschutzministerin Aigner (CSU) sagte gegenüber dem Tagesspiegel vom 12.06.2010:

„Sollte bis zum Herbst nicht erkennbar sein, dass sich die Button-Lösung auf EU-Ebene durchsetzen wird, werden wir uns um eine nationale Regelung bemühen.“

Diesen Vorstoß der Ministerin begrüßte auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Allerdings sei angemerkt: Ein wirksamer Vertrag kommt bereits heute bei den sog. Abofallen nicht zustande.

Update

Die Bundesregierung hat am 24.08.2011 einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die sog. Button-Lösung eingeführt werden soll. Dieser Entwurf gelangt nun in die parlamentarische Beratung.