Bei Betrieb eines Online-Shops steht man als Händler immer wieder vor juristischen Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Hierzu gehört auch die korrekte Preisauszeichnung der Produkte. Was man darf und worauf geachtet werden muss, haben die Kanzleien HÄRTING Rechtsanwälte und Bühlmann Rechtsanwälte in einem kostenlosen Leitfaden zusammengefasst.
Hier geht's zum Download des kostenlosen Leitfadens.
Betreiber eines Onlineshops stehen häufig vor rechtlichen Fragen, die sich nicht immer ohne rechtliche Kenntnisse beantworten lassen, besonders, wenn es um grenzüberschreitenden Handel geht: Was ist zu beachten, wenn ein Schweizer Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen in Deutschland anbieten und bewerben möchte? Wie sehen die unterschiedlichen Regelungen beispielsweise zu Preisangaben aus? Bühlmann Rechtsanwälte und HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin haben gemeinsam einen praxisorientierten und leicht verständlich geschriebenen Leitfaden zur Preiswerbung im E-Commerce in Deutschland und der Schweiz verfasst.
Dieser beinhaltet alle relevanten, zur Zeit geltenden Regeln in den beiden Ländern, berücksichtigt insbesondere auch die neueste deutsche Rechtssprechung zu Preisvergleichern und schliesst mit einer praktischen Checkliste für alle, die Online Waren oder Dienstleistungen anbieten oder bewerben.
Der Leitfaden wird regelmässig aktualisiert, an die neueste Rechtssprechung angepasst. Die jeweils aktuelle Fassung bieten wir Ihnen hier kostenfrei zum Download an.
Um die in dem Leitfaden angesprochenen Themen wird es auch im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung „Vertrieb & Werbung im Netz - grenzenlos?“ von HÄRTING Rechtsanwälte und Bühlmann Rechtsanwälte am 30. Juni 2010 in Zürich gehen, an der auch Trusted Shops als Mitveranstalter vertreten sein wird.
RA Dr. Martin Schirmbacher
Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht und seit Jahren in der auf Medien und Technologie spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei HÄRTING Rechtsanwälte (www.haerting.de) tätig. Er prüft dort unter anderem Online-Geschäftskonzepte seiner Mandanten und zeigt Wege zur rechtssicheren Ausgestaltung der Geschäftsidee.
Weitere Informationen der Kanzlei HÄRTING:
RA Lukas Bühlmann, LL.M.
Lukas Bühlmann ist Rechtsanwalt und Inhaber der Zürcher Kanzlei Bühlmann Rechtsanwälte und berät Unternehmen vorwiegend in den Bereichen Vertrieb, E-Commerce, Werbung und Wettbewerb sowie Produktrecht. Er unterstützt seine Mandanten insbesondere bei der rechtssicheren Ausgestaltung ihrer Online-Geschäftskonzepte und des Vertriebs über Webshops. Weitere Informationen zu Bühlmann Rechtsanwälte finden Sie unter www.br-legal.ch.
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