Zum 11. Juni 2010 tritt ein Gesetz in Kraft, mit welchem die Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht neu geordnet werden. Durch diese Änderung erhält der Shopbetreiber endlich mehr Rechtssicherheit. In einem kleinen Handbuch erfahren Sie, was sich ändert und erhalten außerdem Muster zur Verwendung in Ihrem Shop.
Die Autoren Dr. Carsten Föhlisch, Justiziar der Trusted Shops GmbH und Wirtschaftsjurist Martin Rätze geben durch Musterformulierungen und Checklisten dem Händler sofort verwendbare Praxishilfen an die Hand, um den eigenen Shop rechtssicher zu gestalten.
Aus dem Inhalt
- Die Shopbetreiber-Checkliste
- Das Widerrufsrecht im Online-Handel
- Häufige Fehler
- Historische Entwicklung
- Hinweis auf das Widerrufsrecht
- Neue gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung
- Widerrufsbelehrung für Waren
- Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
- Hinweise auf das Rückgaberecht
- Neue gesetzliche Musterrückgabebelehrung
- Angepasste Rückgabebelehrung für Online-Shops
- Gleichstellung eBay und Online-Shops
- Unangreifbare Musterbelehrungen
- Wichtige Gesetze
Das Whitepaper können Sie bei Trusted Shops kostenlos herunterladen (pdf-Datei, ca. 500 kB).
Also ehrlich gesagt hab ich kaum Änderungen gefunden.
Einzig das ‘innerhalb von zwei Wochen’ durch ‘ innerhalb von 14 Tagen’ ersetzt wird, und das sich der Satz mit dem Paragraphen geändert hat.
Wobei ich mich erinnern kann, dass mal irgendeinen Konflikt mit der Angabe der Tage existierte, was durch Wochen ersetzt werden mußte.
@Udo
Dass sich die Kette von Vorschriften in der WRB ändert, ist schon wesentlich. Wer nach dem 11. Juni weiterhin die alten Vorschriften nennt, belehrt falsch. Aber ich gebe Ihnen Recht: Inhaltlich ändert sich wenig. Allerdings ist der Shopbetreiber jetzt endlich auf der sicheren Seite, wenn er die Musterbelehrung verwendet, da diese per Gesetz privilegiert ist.
Innerhalb von 14 Tagen finde ich besser als zwei Wochen. Habe bei privaten Bestellungen auch schon negative Erfahrungen bezüglich des Widerrufsrecht gemacht. Denn für einige Shopbetreiber und auch Kunden waren zwei Wochen quasi 10 Tage. Da hatte die Woche nur 5 Tage, also Montag – Freitag oder manchmal auch bis Samstag, also 12 Tage. So ist es jetzt besser geregelt. Und danke für die kostenlosen Muster.
Wie ist es mit Bestellungen, welche z.B. am 10.06. durch den Kunden getätigt wurden, aber vom Verkäufer erst am 11.06. verschickt werden. sollte man da trotzdem die “alte” widerrufsbelehrung mitschicken?