Nach der Verurteilung des berühmt-berüchtigten Anwalts Günter Freiherr von Gravenreuth zu einer Haftstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung wegen versuchten Betrugs (wir berichteten hier), kommen jetzt die genaueren Hintergründe seiner TAZ-Abmahnung und des Falls zu Tage.
Im Interview bei Telepolis stellt der TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg sogar die zukünftige Anwaltszulassung von Gravenreuths in Frage und erklärt einige Merkwürdigkeiten des Falles.
Wenn man das so in der Gesamtschau anguckt, dann meine ich schon, dass man prüfen muss, ob man den Mann ab sofort als Anwalt noch weiter tätig werden lassen darf. Denn es ist nicht ein einmaliges berufsbezogenes Versagen und man kann auch nicht sagen, dass es neben der strafrichterlichen Sanktion keinen berufsrechtlichen Überhang gibt, also keine spezifischen Gefahren für die Allgemeinheit, die sich gerade aus der Anwaltszulassung und den sich daraus ergebenden Rechten des Herrn Gravenreuth ergeben.
Man muss aus Sicht der Münchner Rechtsanwaltskammer jetzt schauen, ob gewährleistet werden kann, dass von Herrn Gravenreuth für die Rechtssuchenden zukünftig nicht neue Gefahren ausgehen. Und da, denke ich, bestehen vertiefter Prüfungsbedarf und Zweifel. Und wenn die Prüfung ergibt, dass diese Gefahren bestehen, dann muss man dem Manne das 'Handwerk' legen, und zwar sofort.
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