podcast_heutejournal_logo.jpgIn einem umfangreichen Fernseh-Beitrag mit dem Titel “Zypries deckelt Abmahnkosten” berichtete das ZDF heute-journal gestern abend über Abmahnungen und Abmahnungsmissbrauch. Im Bericht ging es hauptsächlich um abgemahnte Privatpersonen und Kleinstunternehmer, die meist bei eBay Urheberrechtsverstöße begehen und daraufhin abgemahnt werden.

Als Beispiel dient ein Konditormeister, der ein fälschlicherweise als “lizenzfrei” angebotenes Pumuckl-Bild auf seine Website kopierte und postwendend eine Abmahnung mit Kosten von ca. 1.000 erhielt. Zu Wort kommen unter anderem der Betreiber der Website abmahnwelle.de und Axel Grohnen von Wortfilter.de.

Hintergrund des Berichts ist der Vorstoß der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die die Abmahnkosten bei nicht gewerblichen Urheberrechtsverletzungen im Internet auf 50 Euro deckeln will. Hierzu heißt es auf der heute.de-Website:

Die neue Regelung wird für “einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs” gelten. Kritikern geht die Gebührendeckelung nicht weit genug. Weblogs, Online-Shops und viele eBay-Händler bleiben schutzlos außen vor.

Und weiter:

Abmahnungen wie diese sind kein Ausnahmefall. Betroffen sind vor allem Homepagebesitzer, Weblog-Betreiber, Online-Shops und eBay-Händler. Sie alle haben sich im unübersichtlichen Paragrafen-Gestrüpp aus Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht verheddert und die abgemahnten Rechtsverletzungen in vielen Fällen nicht mit Absicht, sondern lediglich aus Unwissenheit begangen. Dennoch werden sie von findigen Anwälten und dubiosen Vereinen immer wieder rigoros abgemahnt und mit horrenden Gebührenforderungen überzogen.

Das soll sich künftig ändern – zumindest ansatzweise. Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein Gesetz beschlossen, das die Abmahnkosten drastisch deckeln soll. “Bei einer unerheblichen Rechtsverletzung werden die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren auf 50 Euro begrenzt”, heißt es aus dem Hause Zypries. Dies gelte jedoch lediglich für die Verletzung von Urheberrechten und ist zudem auf private Internetnutzer beschränkt. “Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt”, so Zypries.

Sie finden den vollständigen Fernseh-Beitrag als Video-Stream in der ZDF-Mediathek (Start ab Minute 17:40). Einen zusätzlichen Hintergrundbericht, der auch den Fall des “Saftblog” thematisiert, gibt es zudem auf heute.de.

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