Gerade zu Weihnachten ist Online-Shopping unglaublich bequem. Wer zu Hause am eigenen Rechner sitzt, kann in Ruhe Geschenke aussuchen, entgeht dem Kaufhausstress und dem Schneematsch. Aber Vorsicht: Nicht jedes Online-Angebot, das auf den ersten Blick einen guten Eindruck macht, ist seriös.
Auf diese 10 Warnsignale sollten Sie beim Einkauf im Netz achten!
Die Hinweise zum Verkäufer sind nur versteckt, unter unklarer Bezeichnung oder gar nicht auffindbar. Skeptisch sollten Sie auch werden, wenn nur eine Firma, aber kein Name oder nur eine Postfachanschrift genannt wird.
Wenn Aussagen zum Datenschutz schwer auffindbar oder lückenhaft sind, will der Website-Betreiber vielleicht Ihre Daten weiterverkaufen, Ihnen unerwünschte Werbung zusenden oder Daten an zweifelhafte Auskunftssysteme übermitteln.
Bei den Preisangaben muss klar sein, dass die Mehrwertsteuer enthalten ist und welche Versandkosten oder Zuschläge (Express, Nachnahme) anfallen. Werden keine Versandkosten genannt oder ist die genaue Berechnung der Kosten unklar, sind böse Überraschungen möglich.
Obwohl unzulässig, verwenden viele Anbieter im Kleingedruckten die Klausel „Lieferfristen sind unverbindlich“. Laut Bundesgerichtshof ist ein Hinweis auf längere Lieferzeiten direkt beim Produkt erforderlich, wenn nicht sofort geliefert werden kann. Schließlich soll Ihr Geschenk nicht drei Tage nach Weihnachten ankommen.
Bietet ein Anbieter als Zahlungsart nur Vorkasse an, sollten Sie darauf achten, dass diese durch eine Geld-zurück-Garantie von Trusted Shops abgesichert ist, da Sie Überweisungen nicht rückgängig machen können. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass der Händler trotz Zahlung nicht liefert und Sie Ihr Geld verlieren.
Übertragen Sie Ihre Zahlungsdaten niemals unverschlüsselt. Ihre Daten können sonst abgefangen und missbraucht werden, und häufig verstoßen Sie gegen die Bedingungen Ihrer Bank. Die Verschlüsselung erkennen Sie am Schloss-Symbol im Browser.
Sie haben bis auf wenige Ausnahmen die Möglichkeit, eine gelieferte Ware innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben. Achten Sie darauf, dass der Händler dieses Recht nicht unzulässig einschränkt, z.B. nur originalverpackte Ware zurücknimmt oder Angebotswaren generell von der Rückgabe ausschließt.
Manche Händler haben Bestimmungen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie unangemessen benachteiligen und daher gesetzlich verboten sind. Unzulässig und damit unwirksam sind z.B. die Klauseln „Versand auf Gefahr des Käufers“ oder „Transportschäden müssen sofort gemeldet werden“.
Sollten Sie auf eine Produktanfrage im Vorfeld keine Antwort erhalten oder ist unter der genannten Telefonnummer nur ein Anrufbeantworter oder eine Warteschleife erreichbar, werden Sie auch bei Warenrückgabe oder Umtausch keinen vorbildlichen Kundenservice erwarten können.
Wenn Sie den Namen des Händlers in eine Suchmaschine eingeben, finden Sie vielleicht Negativeinträge in Foren. Zum Beispiel beschweren sich andere Kunden, dass der Händler seine Lieferzeiten nicht einhält oder niemand telefonisch erreichbar ist. Trägt der Händler ein Gütesiegel wie Trusted Shops, können Sie bedenkenlos einkaufen.