Am 25. Mai 2018 ist es soweit. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt in Kraft. Doch schon jetzt bereitet das Thema den Online-Händlern viele Schmerzen. Wie müssen die Webseiten-Besucher jetzt informiert werden? Sind Einwilligungen von Newsletter-Empfängern noch gültig? Was passiert, wenn Datenschutzbehörden anklopfen? Welche Auswirkungen hat das Thema für die Datenschutzerklärung?
Unsere Experten von Trusted Shops haben die verschiedenen Herausforderungen bei der Umsetzung der DSGVO in der Praxis analysiert.
Hier können Sie sich kostenlos über die wichtigsten Punkt in Bezug auf das neue Datenschutzrecht informieren: https://shop.trustedshops.com/de/dsgvo
Neben der Umstellung und Anspassung von verschiedenen Prozessen im Hintergrund ist auch die Anpassung der Datenschutzerklärung im Shop ein sehr wichtiger Baustein bei der Umsetzung der DSGVO.
Dabei hilft Ihnen jetzt unser Rechtstexter in den Abmahnschutzpaketen. Dort können Sie schon jetzt Ihre Datenschutzerklärung nach neuem Recht erstellen.
Wir haben die Texte an die neue Rechtslage angepasst. Und zwar so, dass die Erklärung sofort einsetzbar ist, weil sie auch mit der aktuellen Rechtslage kompatibel ist.
Neu aufgenommen sind Abfragen insbesondere zu:
Im Rahmen der umfangreichen Rechenschafts- und Dokumentationspflichten müssen Online-Händler ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen. Dies ist mit sehr viel Arbeit verbunden.
Diese Arbeit wollen wir Ihnen abnehmen. Deswegen werden wir schon bald einen Generator zur Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten zur Verfügung stellen.